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Gemeinsame Erklärung von DSLV, BWVL und BIEK Kein Mindestlohn bei internationalen Fahrten

Tschechische Republik Foto: Matthias Rathmann

Vor der entscheidenden Abstimmung zum ersten Mobilitätspaket im EU-Parlament machen der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und sechs andere Verbände in Sachen Entsendung mobil.

Soll für internationale Transporte der jeweilige Mindestlohn des befahrenen Landes gelten oder nicht? Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) unternimmt einen erneuten Anlauf, um dies zu verhindern. Dabei hat er weitere Akteure an seiner Seite, wie eine gemeinsam unterzeichnete und am Mittwoch verschickte Erklärung zeigt. Mitunterzeichner sind der Arbeitgeberverband BDA, der Industrieverband BDI, die Handelsverbände BGA und HDE sowie die Branchenorganisationen Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL).

Entsendung allein auf Kabotage begrenzen

"Die Verbände bitten dringend darum, die Übertragung der Vorschriften der Richtlinie 96/71 EG über die Entsendung von Arbeitnehmern allein auf Kabotage-Transporte zu begrenzen und lehnen deren Anwendung auf den internationalen Transport entschieden ab", erklären die Unterzeichner.

Abstimmung zum ersten Mobilitätspaket im Juli

Hintergrund ist die für Juli geplante Abstimmung des EU-Parlaments zum ersten Mobilitätspaket der EU-Kommission. "Das Ergebnis wird den Straßengüterverkehrsmarkt in der EU für viele Jahre entscheidend prägen", erklären die sieben Verbände. Sie argumentieren, dass Lkw-Fahrer sich in der Regel nur stundenweise, "bestenfalls nur tageweise" im Ausland aufhalten. Daher lasse sich das Entsenderecht nicht einfach auf das Fahrpersonal im wechselnden internationalen Einsatz übertragen. Auch warnen die Branchenorganisationen vor einem hohen administrativen Aufwand. "Digitale Technologien zur präzisen Erfassung des Fahrzeugstandortes sind entgegen immer wieder getätigter Äußerungen nicht verfügbar", heißt es in der Erklärung. Die Verbände befürchten den Aufbau zusätzlicher Verwaltungshürden, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen massiv zu schaffen machen könnten.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) vertritt im Sinne von fairen Arbeitsbedingungen die Gegenposition und möchte die Entsenderegeln ausdrücklich auch auf grenzüberschreitende Transporte in der EU angewandt wissen. Mit Erleichterung hatte er darauf reagiert, dass das Europäische Parlament Reformvorschläge des Verkehrsausschusses, die sich bei internationalen Beförderungen mit der DSLV-Position decken, im Rahmen des ersten EU-Mobilitätspakets abgelehnt und die Abstimmung auf die Plenarsitzung im Juli verschoben hatte.

BGL-Chef Engelhardt für faire Rahmenbedingungen

"Damit kann das deutsche Transportgewerbe weiter darauf hoffen, dass durch das Mobilitätspaket der EU fairere Rahmenbedingungen auf dem EU-Transportmarkt geschaffen werden", hatte BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dirk Engelhardt erklärt. Der Verband warnt davor, dass eine Streichung grenzüberschreitender Verkehre aus der EU-Entsenderichtlinie unweigerlich zu weiteren Marktanteilsverlusten deutscher Unternehmen im europäischen Güterverkehr führt, und befürchtet eine Zunahme des Fahrer-Nomadentums aus Osteuropa.

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