Schließen

Gefahrgut ADR für alle

Hafen Stuttgart Foto: Rathmann

Stromaggregate transportieren und das Kühlen mit Trockeneis fallen ab 2013 unter die Gefahrgut-Vorschriften. Zudem nimmt der Gesetzgeber ­Mineralöl-Fahrer weiter in die Pflicht.

Ein Buch mit sieben Siegeln – wer kein Gefahrgut transportiert, weiß meist wenig von den umfangreichen und komplizierten Vorschriften. Das war bislang auch nicht nötig. Zum 1. Januar trat mit der Neuregelung des Europäischen Übereinkommens zum Straßen-Gefahrgut-Transport (ADR) allerdings eine Änderung in Kraft, die zahlreiche Transporteure vor eine neue Herausforderung stellt. Denn für bislang freigestellte Geräte gilt künftig eine Sondervorschrift.

"Der Transport von Geräten, die Kraftstoff enthalten, läuft unter Gefahrguttransport", erläutert der Verantwortliche für Gefahrgut und Gefahrgut-Beauftragte bei ­Dekra Automobil Uli Wenz. Das fordere die Sondervorschrift 363 im ADR 2013. Dabei seien allerdings Fahrzeuge ausgenommen, sagt Wenz. Das heißt: Wer beispielsweise einen Stromgenerator oder auch einen Rasenmäher transportiert, muss in Abhängigkeit der Kraftstoffmenge sich nach der Vorschrift richten. Ein Motorrad auf der Ladefläche hingegen ist von der Regelung freigestellt.

Bislang waren Maschinen und Geräte generell freigestellt. "Man findet im Straßenverkehr aber immer wieder Geräte, die große Mengen Kraftstoff beinhalten", weiß Wenz aus über 30 Jahren in der Gefahrgutszene. Um das in den Griff zu kriegen, haben die Gefahrgut-Gremien der Vereinten Nationen (UN) die Sondervorschrift 363 herausgegeben. Die damit verbundenen Pflichten (siehe Kasten) gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Bis zum 30. Juni läuft noch eine Übergangsfrist, in der das ADR 2011 noch gilt.

Neu geregelt ist auch der Umgang mit Trockeneis. Das Kühlmittel ist unter anderem in den Transportbehältern der Medikamenten-Logistik im Einsatz. Beim Kühlen wird aus gefrorenem, also festem Kohlenstoffdioxid Gas. Die Befürchtung der UN sei deshalb, dass Fahrer beim Aufenthalt auf der Ladefläche ersticken könnten, erklärt Wenz. Deshalb müssen Unternehmen Fahrer schulen, die mit Trockeneis hantieren. Zudem müssen alle Beförderungseinheiten gut belüftet sein.

Für einigen Unmut durch die neue ADR-Vorschrift sorgt die Kennzeichnungspflicht. Das offizielle UN-Zeichen ist 25 Zentimeter hoch, 15 Zentimeter breit und zeigt eine erstickende Person. Keine glückliche Wahl, denn auch Lebensmittellogistiker setzen Trockeneis bei ihren Transporten ein. Das Warnzeichen suggeriere auch verdorbene Ware im Laster, so die Befürchtung von Großhändlern. Das sei schlecht fürs Image.
Dekra-Mann Wenz versucht zu vermitteln: "Wir hoffen, dass es im nationalen Bereich zu einer Regelung kommt, die die ADR-Regelung etwas entspannt." Im nationalen Bereich bedeutet in den Gefahrgut-Verordnungen für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und den zugehörigen Richtlinien (RSEB). Für Vorschriften von der UN bleibt dort noch etwas Spielraum. Zudem gilt auch für die Trockeneis-Vorschrift dieselbe Übergangsvorschrift  wie für Geräte mit Kraftstofftank. "Wir hoffen, dass bis Juni, bis zum Inkrafttreten der Regelung, noch eine Änderung im RSEB gemacht wird", betont Wenz.
Keine Hoffnung auf eine Regulierung gibt es bei der dritten großen Änderung speziell in den GGVSEB. Seit dem Jahreswechsel sind Beförderer von Mineralöl für das Befüllen der Tanks beim Empfänger alleine in der Pflicht. Bislang musste der Empfänger den Fahrer in die Befüllung der Tankanlage einweisen und war im Schadensfall selbst mit haftbar. Mit der Neuregelung liegt die Haftung nur noch beim Beförderer. Das Problem dabei: An zehn Abladestellen erwarten den Fahrer zehn verschiedene Anlagen. Deren Sicherheitstechnik muss der Tankwagen-Fahrer beherrschen. Beschädigt er die Anlage, ist er dafür allein verantwortlich.

Was kann der Entlader – in aller Regel der Tankwagenfahrer – dagegen tun? Gefahrgut-Experte Wenz rät Beförderern dazu, sich mit dem Empfänger abzustimmen und die Besonderheiten der Tankanlage zu klären. Dass das im Heizölgeschäft natürlich nicht immer geht, weiß Wenz. Da er aber davon ausgeht, dass die nationale Vorschrift bestehen bleibt, kommen Beförderer um die Abstimmung kaum herum. Warum diese Vorschrift nahezu ohne Übergangsfrist zum Jahreswechsel eingeführt wurde, ist undurchsichtig. So sind nicht nur die Gefahrgut-Vorschriften für einige in der Branche ein Buch mit sieben Siegeln. Auch ihre Entstehung in den Gefahrgut-Gremien bleibt oft im Verborgenen.

Sondervorschrift 363

Geräte und Maschinen mit Kraftstoffbehältern müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Der Behälter ("Umschließungsmittel") muss den Bauvorschriften des Herstellerlandes entsprechen (z.B. ProdSG, Maschinen-Richtlinie).
Alle Ventile (auch Lüftungseinrichtungen!) der Behälter mit Kraftstoffinhalt müssen während der Beförderung geschlossen sein.

Die Maschine/das Gerät muss in seiner Ausrichtung während der Beförderung so gesichert sein, dass kein Gefahrgut austreten kann und die Behälter nicht beschädigt werden können.
Bei einem Behältervolumen von 60 bis max. 450 L muss die Maschine bzw. das Gerät an einer Außenseite mit dem zugeordneten Gefahrzettel (10 x 10 cm) gekennzeichnet sein.
Bei einem Behältervolumen von mehr als 450 bis max. 1500 L muss die Maschine bzw. das Gerät an vier Außenseiten mit dem zugeordneten Gefahrzettel (10 x 10 cm) gekennzeichnet sein.

Bei einem Behältervolumen von mehr als 1500 L muss die Maschine bzw. das Gerät an vier Außenseiten mit dem zugeordneten Großzettel (25 x 25 cm) gekennzeichnet sein. In diesem Fall muss in dem begleitenden Beförderungspapier zusätzlich vermerkt sein: Beförderung nach Sondervorschrift 363

Unsere Experten
Carsten Nallinger Carsten Nallinger Lkw-Navigation
Daniel Stancke, CEO von Jobmatch.me Daniel Stancke Experte für Recruiting
Aktuelle Fragen Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Ziffer 95 und Überführungsfahrten Brauche ich die Ziffer 95 für Überführungsfahrten?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.