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Gaunereien mit Gasfahrzeugen Missbrauch bei der Mautbefreiung

Foto: Matthias Rathmann

In welchem Stil haben Flotten mit Fake-Gasfahrzeugen Missbrauch bei der Mautbefreiung betrieben? Die Gaunereien sind bekannt, das BAG hat aber keine Zahlen.

Bei der Mautbefreiung für Gas-Lkw wurde Missbrauch betrieben. Hinter vorgehaltener Hand wird berichtet, dass sich vornehmlich osteuropäische Transportunternehmen mit Fake-Gasfahrzeugen Kostenvorteile gesichert hätten. Sie hätten konventionelle Diesel-Lkw für den zusätzlichen Antrieb mit Gas umgerüstet, seien überwiegend aber weiterhin mit Diesel gefahren. Mit ihren kleinen Alibi-Gastanks wollten sie sich eine Mautbefreiung und damit einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil sichern. Die Mautbefreiung gilt in Deutschland für Fahrzeuge mit CNG- oder LNG-Antrieb zunächst bis Jahresende.

Polnische Unternehmen haben sich schnell angepasst

Das genau Ausmaß dieser Gaunereien ist nicht bekannt, da darüber keine statistische Auswertung erfolgt, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell mitteilt. Dementiert wird diese „Energie“ einiger osteuropäischer Wettbewerber aber nicht. „Im Rahmen der Kontrolltätigkeit war festzustellen, dass polnische Unternehmen sich sehr schnell auf die neue Rechtslage eingestellt haben“, erklärt das BAG.

Gasanteil muss für Mautfreiheit überwiegen

Mautfrei dürfen nach Erläuterungen des BAG nur die umgerüsteten Fahrzeuge verkehren, bei denen die Verwendung von Dieselkraftstoff deutlich in den Hintergrund tritt. Heißt konkret: „Bivalente Erdgas-Fahrzeuge profitieren nur dann von der Mautbefreiung, wenn ein Mindesttankvolumen der Erdgastanks – ein großer oder mehrere kleine addiert – von 300 Litern oder bei LNG von 115 Kilogramm nachgewiesen wird“, wie die Behörde erklärt. Hat das Fahrzeug entsprechend große Tanks verbaut, gilt demnach die Vermutung, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des Fahrzeugs deutlich überwiegt. Das BAG prüft dies nach eigener Darstellung jedoch immer im Einzelfall und kann diese Vermutung auch widerlegen.

Bei Missbrauch blüht Ordnungswidrigkeitenverfahren

Erkennen die mobilen Kontrolleure einen offensichtlichen Mautmissbrauch durch Gas-Scheintanks, werde grundsätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, teilt das BAG mit. Der Unternehmer muss auch die unrechtmäßig gesparte Maut nachträglich entrichten. „Für das Nichtzahlen der Maut sieht der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz des Bundesamtes bei Fahrlässigkeit eine Geldbuße in Höhe von bis zu 240 Euro vor“, teilt das BAG mit. Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld.

Auch der Deutschen Energie-Agentur (Dena) sind Gaunereien durch Fake-Gasfahrzeuge bekannt. Ihre Task-Force LNG forderte vorige Woche zusammen mit den namhaften Logistik-Bundesverbänden eine Fortführung der Mautbefreiung sowie der Förderprogramme beim Erwerb von Gasfahrzeugen. „Um einen Missbrauch der Förderung vorzubeugen, sollte die Förderung auf gasbetriebene Fahrzeuge ausgerichtet werden, bei denen der Gasanteil im Regelbetrieb deutlich überwiegt“, hieß es in dem Positionspapier.

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