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Fußgänger trägt Mitschuld am Unfall Blickkontakt mit Fahrer halten

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Ein Fußgänger trägt an einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug Mitschuld, wenn er sich nicht vor dem anhaltenden Fahrzeug mit Blickkontakt beim Fahrer versichert hat, dass das Fahrzeug auch tatsächlich hält.

Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ: 10 U 4543/13) weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Im vorliegenden Fall wollte eine Fußgängerin die Straße überqueren. Sie ging los, als ein Transporter vor ihr hielt. Sie vergewisserte sich allerdings nicht durch Blickkontakt mit dem Fahrer, dass er sie auch sicher passieren lassen würde. Als der Fahrer des Transporters wieder anfuhr, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fußgängerin verletzte sich an Schulter und Hüfte und bekam 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das reichte ihr nicht aus. Sie wollte unter anderem wegen bleibenden Schäden und folgender Arbeitsunfähigkeit ihr Gehalt, das sie durch den Unfall bis zur Rente verloren habe, ersetzt bekommen.

Das Oberlandesgericht gab der Frau teilweise Recht. Der Autofahrer hafte in diesem Fall mit 75 Prozent, da die Frau Mitschuld am Unfall trage. Der Transporter habe vor dem Unfall gehalten. Erst als er wieder anfuhr, kam es zu diesem Unfall. Sie hätte sich mit Blickkontakt vergewissern müssen, dass der Fahrer sie passieren lasse.  

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