Führerscheine und Kältemittel Europäische Kommission verklagt Deutschland

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Deutschland, Österreich, Finnland und Polen halten sich nicht an die von der EU vorgegebenen Führerscheinrichtlinien. Darum verklagt die Europäische Kommission die Länder nun vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Wie das EU-Organ mitteilt, stellen Deutschland, Finnland und Polen beispielsweise Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben. Weiter definierten die Staaten bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt. Zudem beklagt die Kommission, dass Polen die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz nicht korrekt umsetzt, besonders im Hinblick auf Personen, die sich abwechselnd in verschiedenen Mitgliedsstaaten aufhielten. Finnland wiederum sei nach wie vor nicht an das EU-Führerscheinnetz angeschlossen. Dieses diene der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander und solle sicherstellen, dass Führerscheine nur entsprechend der EU-Vorschriften ausgestellt werden. Dieser Informationsaustausch hätte laut EU schon 2013 beginnen sollen. Gegen die vier Staaten hat die Kommission eigenen Angaben zu Folge bereits im Juli 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und im Februar 2015 begründete Stellungnahmen an die Staaten versendet. Diese seien ihren Verpflichtungen laut der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG noch immer nicht nachgekommen. Daher klage man nun vor dem Gerichtshof.

Zweite Klage: Kältemittel in Auto-Klimaanlagen

Eine weitere Klage trifft Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie verbietet bestimmte fluorierte Treibhausgase, die in Klimaanlagen zum Einsatz kommen. Die nationalen Typgenehmigungsbehörden sind laut Europäischer Kommission dazu verpflichtet, zu bescheinigen, dass ein neues Fahrzeug alle EU-Anforderungen erfüllt, bevor es für den EU-Markt zugelassen wird. Dazu zählen auch die Anforderungen an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Deutschland habe gegen diese Vorschrift verstoßen.

Man habe zugelassen, dass der Hersteller Daimler Fahrzeuge in den EU-Markt bringt, die nicht dieser Richtlinie entsprachen. Die nationalen Organe hätten versäumt, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Daimler hatte Sicherheitsbedenken gegenüber der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geäußert. Weder die übrigen Hersteller, noch das Kraftfahrt-Bundesamt teilten demnach diese Bedenken. Trotzdem habe die Behörde aber keine weiteren Schritte unternommen. Mit der Klage gegen Deutschland wolle die Kommission sicherstellen, dass die Klimaziele in der Richtlinie 2006/40/EG erfüllt werden und geltendes EU-Recht in der ganzen Gemeinschaft einheitlich angewendet werde.

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