Aus einer Verwarnung von 15 Euro werden plötzlich durch die Versäumnis wichtiger Fristen knapp 100 Euro. Denn in einem Bußgeldverfahren können Fahrerinnen und Fahrer durch Fristversäumnis erhebliche Fehler machen.
Susanne Müller* ist im Fernverkehr ständig unterwegs. Da bleibt zu Hause schon mal was liegen. Dumm nur, wenn das ein Bußgeldverfahren ist. Eines Tages ist sie so verzweifelt, dass sie alle Unterlagen des Verfahrens an FERNFAHRER schickt. Die Redaktion soll jetzt helfen. Sie ist mit ihrem Lkw auf der Autobahn in eine Radarfalle geraten: sieben km/h zu schnell. Im März 2015 erhält sie eine Verwarnung von 15 Euro plus einen Anhörungsbogen mit einem Blitzerfoto. Auf dem ist lediglich eine graue Fläche zu sehen. Sie erhebt Einspruch. Der kommt angeblich nicht rechtzeitig an, weil die Post streikt. Es folgt ein Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen von 44,63 Euro. Auch dagegen erhebt sie Einspruch.
"Die Sache ist leider gelaufen"
Am Ende eines langen Schriftwechsels mit den Behörden steht fest: Die Kosten haben sich auf fast 100 Euro summiert. Der Gerichtsvollzieher stehe vor der Tür, klagt die Fahrerin. Unser Experte Matthias Pfitzenmaier hat sich die Unterlagen angesehen und kommt zu einem ernüchterndem Urteil: "Die Sache ist leider gelaufen, weil Frau Müller zum einen die Einspruchsfrist versäumt und zum anderen dann den Wiedereinsetzungsantrag nicht ausreichend begründet hat." Es ist also Zeit, die wichtigsten Fristen hier vorzustellen.
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