FERNFAHRER Live zu EU-Mobilitätspaket Wunsch nach mehr Kontrollen

Jan Bergrath Foto: Jan Bergrath

Am Tag, als das Mobilitätspaket final beschlossen wurde, gab es bei FERNFAHRER live eine teils sehr emotional geführte Diskussion zwischen dem EU-Parlamentarier Ismail Ertug, dem BGL-Vorstandsprecher Dirk Engelhardt, Vertretern des BAG, dem Spediteur Jochen Köppen, dem niederländischen Gewerkschafter Edwin Atema sowie dem Lkw-Fahrer Udo Skoppeck. Der Appell lautete, nun endlich härter gegen die Wettbewerbsverzerrungen durchzugreifen.

Nach drei Jahren zähen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 9. Juli 2020 das Mobilitätspaket 1 mit einer Zweidrittelmehrheit final beschlossen. Die einzelnen Richtlinien und Verordnungen treten nun sukzessive in Kraft.

Zunächst betrifft das ab Ende August 2020 die in Teilen neu formulierte Fassung der bestehenden EU-Verordnung 561/2006, die „Sozialvorschriften“, bei denen vor allem die neu formulierten Regeln zu den wöchentlichen Ruhezeiten insbesondere für Fahrer im internationalen Verkehr von Bedeutung sind.

Komplexe Materie

Dass das komplexe Maßnahmenpaket der EU nicht von allen deutschen Medienvertretern verstanden wurde, bewies ein Bericht des Nachrichtensenders N-TV über ein angeblich grundsätzliches Übernachtungsverbot im Lkw. Darauf basierte wiederum ein Post der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel mit dem Titel „Neuer EU-Wahnsinn! Schlafen im Lkw für Fernfahrer verboten!“, der auf unsere Anfrage hin entfernt wurde. Es ist natürlich weiterhin erlaubt, dass Lkw-Fahrer ihre tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringen – nur die regelmäßige Wochenruhezeit nicht.

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BAG technisch kontrollbereit

Im ersten Teil der Diskussion der 27. Sendung von FERNFAHRER Live am 9. Juli ging es daher zunächst um die Frage, ob diese Regelungen überhaupt zu kontrollieren sind, wenn der neue intelligente digitale Tacho erst ab 2023 in Neufahrzeuge eingebaut werden muss. Das BAG bestätigte sofort, dass ihre aktuelle Kontrollsoftware dazu in der Lage sei.

Wie kompliziert nun die Aufteilung in den nationalen und den grenzüberschreitenden Transport wird, das zeigt das ebenso diskutierte Beispiel im Logport von Duisburg, wo sich der Spediteur Köppen einem immer härteren Wettbewerb durch die dort fest stationierten osteuropäischen Zugmaschinen im Auftrag internationaler Logistikkonzerne gegenüber sieht.

Künftig auch im Kombiverkehr Kabotage?

Das Dilemma: Da der Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs derzeit als ein internationaler Transport gilt, dürfen etwa die mazedonischen Fahrer der bulgarischen Zugmaschinen im vom BAG streng überwachten Logport nun zweimal hintereinander im Lkw übernachten, bevor sie am Ende der dritten Woche Richtung Heimat aufbrechen sollen.

Wählt Deutschland dagegen die Möglichkeit, den Vor- und Nachlauf zukünftig als nationalen Transport und damit als Kabotage zu deklarieren, dann müssten sie ins Hotel, es sei denn, sie verbringen das Wochenende in der viertägigen „Cooling-Off“-Phase mit einem grenzüberschreitenden Transport etwa in Belgien. Im Laufe der Diskussion befürchtete Köppen daher, dass die Einstufung als Kabotage den KV auf Dauer im Wettbewerb mit dem Straßentransport teurer machen würde.

Streitpunkt Rückkehrpflicht

Erwartungsgemäß war vor allem die Rückkehrpflicht der gebietsfremden Lkw nach acht Wochen an den Standort ihrer Zulassung ein Streitpunkt, vehement verteidigt von Parlamentarier Ismail Ertug und Prof. Dirk Engelhardt vom BGL. Vor allem die südosteuropäischen Widersacher des Mobilitätspakets drohen bereits mit einer Klage vor dem EuGH. Weil diese Rückkehrpflicht unter anderem gegen die Prinzipien des gemeinsamen Binnenmarktes verstoßen würde. Eine solche Klage ist grundsätzlich möglich, sobald die einzelnen Gesetzestexte im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, also im August. Ertug sieht der Klage dennoch entspannt entgegen.

Welcher umweltpolitische Widerspruch hinter dieser Rückkehrpflicht steckt, das zeigt einmal mehr das Beispiel des Kombinierten Verkehrs, wenn also, im Grunde zeitgleich, all diese Zugmaschinen nun (theoretisch) nach acht Wochen ohne eine Ladung zurück in die Heimat müssen.

Kontrollmöglichkeiten ausschöpfen

In einer emotionalen Ausführung pries Ertug vor allem den stufenweisen Aufbau einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit der zuständigen Kontrollbehörden, was wiederum den niederländischen Gewerkschafter Edwin Atema zu einer ebenso emotionalen Antwort animierte, dass es bereits mit den bestehenden Gesetzen möglich sei, das vorherrschende Sozialdumping, das derzeit besonders durch litauische Großflotten mit ukrainischen Fahrern betrieben wird, einzudämmen.

Als Fazit dieser kurzweiligen Diskussion bleibt die Hoffnung, dass das BAG am Ende genug Manpower bekommt, um die neuen Verordnungen tatschlich wirksam zu kontrollieren und dass sich diese Zusammenarbeit auf internationaler Ebene tatsächlich verbessert. Denn ausgerechnet die osteuropäischen Länder, die bis zum Schluss gegen das Mobilitätspaket gewettert haben, müssten durch intensive Betriebskontrollen der eigenen Flotten den Sumpf des Sozialdumpings austrocknen.

Terminhinweis

Terminhinweis: In der Sendung 28 von FERNFAHRER Live am 16. 7. ab 17 Uhr geht es um ein Thema, dass im Grunde mit dem Thema Sozialdumping zusammenhängt. Den in jüngster Zeit erschreckend vielen Unfällen durch betrunkene Lkw-Fahrer. Gast ist unter anderem der langjährige Direktor der Verkehrspolizei Mannheim, Dieter Schäfer, der bereits Anfang 2019 davor gewarnt hat, dass die Mittel der Polizei, diese Entwicklung einzudämmen, beschränkt sind.

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