Nach Angaben der IHK Stuttgart gibt es in Baden-Württemberg eine generelle Ausnahme des Ferienfahrverbotes bis 31. August.
Demnach habe das Verkehrsministerium in Stuttgart als Folge der Coronavirus-Krise beschlossen, dass bis zum Ende des Ferienfahrverbots am 31. August eine generelle Ausnahme gilt. Unabhängig von den beförderten Gütern oder dem Fahrtzweck seien damit keine besonderen Beschränkungen an den Samstagen zu beachten Dies gelte auch für Leerfahrten.
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs gilt sonst zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August zwischen 7 und 20 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Teilweise haben die Bundesländer im Zuge der Corona-Krise bereits die Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbote ausgesetzt, teilweise abhängig vom Transportgut und mit unterschiedlichen Befristungen.