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Feiertag wird einmalig bundesweit begangen Lkw-Fahrverbot am 31. Oktober

Fahrverbot, Verkehrszeichen

Der Reformationstag am 31. Oktober gilt 2017 einmalig für das ganze Bundesgebiet als Feiertag - und damit auch das Lkw-Fahrverbot an diesem Tag.

Laut dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird am 31.Oktober der 500. Reformationstag mit einem bundesweiten arbeitsfreien Feiertag begangen. Das bedeutet, dass auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) einmalig an diesem Tag auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet wird.
Das Fahrverbot betrifft grundsätzlich Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger (ohne Gewichtsbegrenzung). Es gilt in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.

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