FDP-Anfrage zur wöchentlichen Ruhezeit Jung kritisiert fragwürdige Kontrollen

Lkw-Fahrer macht Pause in Fahrerkabine Foto: littlewolf1989 - stock.adobe.com

Kleine Anfrage der FDP zum Kabinenverbot für die wöchentliche Ruhezeiten für Lkw-Fahrer. Christian Jung: „Fragwürdige Praxis.“

Der Bundestagsabgeordnete Christian Jung, Berichterstatter für Güterverkehr und Logistik der FDP-Bundestagsfraktion, hat eine sogenannte Kleine Anfrage (Drucksache 19/23920) an die Bundesregierung gestellt. Es geht dabei um das seit 2017 im Mobilitätspaket festgeschriebene Verbot, die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Lkw-Kabine zu verbringen.

Unzureichende Kontrollen des BAG

„Eines der Hauptprobleme ist, dass es für die Fahrerinnen und Fahrern durchaus möglich ist, vor allem die Kontrolle der Einhaltung mit einfachen Mitteln zu umgehen“, berichtet Jung. Bei den Kontrollen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). So halte die Fahrer beispielsweise „nichts davon ab bei einer Kontrolle in der Kabine spontan zu entscheiden statt der 45 Stunden nur 44 Stunden Ruhezeit zu absolvieren, die dann unter die sogenannte verkürzte wöchentliche Ruhezeit fallen würde und ganz legal in der Fahrerkabine verbracht werden kann.“

Zugezogener Vorhang schützt vor Kontrolle

Hinzu kommt die laut Jung „fragwürdige Vorgehensweise bei den Kontrollen der Fahrerkabinen“. So heißt es laut Bundesregierung, „Voraussetzung ist, dass das Fahrpersonal sich aktiv im oder am Fahrzeug befindet. Das bedeutet, dass das Fahrpersonal wach undfür die Kontrollbehörden ansprechbar sein muss.“ Laut Jung ist zwar verständlich, dass schlafende Fahrerinnen und Fahrer nicht gestört werden sollen. Es sei aber wiederum nur schwer nachzuvollziehen, dass ein Fahrer einfach durch einen zugezogenen Vorhang in der Fahrerkabine jegliche Kontrollen durch das BAG umgehen kann. Da helfe es auch wenig, wenn das BAG die Kontrollen vermehrt montags in den frühen Morgenstunden im Anschluss an das Fahrverbot an Sonntagen vornimmt.

Fehlende Lkw-Parkplätze verschärfen das Problem

Der Mangel an Parkplätzen für Lkws auf und entlang deutscher Autobahnen ist außerdem seit Jahren ein bekanntes Problem und eine enorme Belastung für die Fahrerinnen und Fahrer. Neben der Frage nach ausreichenden Schlafmöglichkeiten sei für die Betroffenen ebenso die Sorge um die Bewachung der Fracht während der Ruhezeit ein entscheidendes Thema. „Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass diese Sorgen durch die Bundesregierung in keiner Weise ernst genommen werden und sie die betroffenen Speditionen und Lkw-Fahrer mit diesen Problemen völlig alleine lässt“, sagt Jung. Seitens der Bundesregierung heißt es dazu schlicht: „Die Bundesregierung sieht aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben derzeit keine praktikablen Alternativen zu der geschilderten Kontrollpraxis.“

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.