Fahrzeuge Tagesordnung

Verstöße sind an der Tagesordnung

Die Reportagen „Skandal an der Rampe“ Heft 6 und Heft 8 und der daraus entstandenen ZDF-Beitrag bei Frontal 21 waren Thema eines Info-Frühstücks, zu dem Sigurd Holler am 5. Juli einlud. Der ver.di-Gewerkschaftssekretär ist zuständig für Postdienste, Speditionen und Logistik in Rheinland-Pfalz. 40 Gäste diskutierten mit Betroffenen wie Gerhard Wikart, Thomas Frentzen sowie mit Andreas Duderstaedt von der Gewerbeaufsicht. Trotz härterer EU-Gesetze sind Verstöße gegen die Sozialvorschriften nach wie vor an der Tagesordnung, berichtete Holler, und die schwierige Wirtschaftslage des Transportgewerbes verschärfe die Situation für die Fahrer jetzt sogar noch. Obwohl Fahrer eindeutige Klauseln in ihren Arbeitsverträgen unterschreiben müssen, würden sie in der Praxis nach wie vor genötigt, gegen die Arbeitszeiten zu verstoßen. Die Gewerbeaufsicht komme mit ihrer Personaldecke gar nicht hinterher, alle Unternehmen so zu kontrollieren, wie es von der EU vorgesehen sei. Insbesondere die Auftraggeber wie große Logistikkonzerne seien schwer zu belangen, da bei einer Ordnungswidrigkeit nur die Einzeltäterschaft entscheidend sei und der Beweis, welcher Disponent nun einen Verstoß angeordnet habe, schwer zu beweisen sei. Vorsicht sei auch geboten, wenn Arbeitgeber anbieten, etwaige Bußgelder zu übernehmen. Im Falle einer Kündigung bleibt der Fahrer auf dem Bußgeld sitzen.In Rheinland-Pfalz wird zwischen ver.di und den Arbeitgebern derzeit über Lohnerhöhungen verhandelt. Ver.di fordert 8 Prozent. Wie schwierig es sein wird, Lohnforderungen durchzusetzen, wenn auf Grund geringer Mitgliedschaft im Speditionsbereich wenig Streikpotential besteht, ist nur ein Problem. Doch immer mehr Arbeitgeber begehen nun offenbar über die Gestaltung der Arbeitsverträge eindeutigen Sozialversicherungsbetrug, dessen Konsequenzen auch die Fahrer ausbaden müssen, wenn das Konstrukt auffliegt. Deswegen plant Holler, in Zukunft diese Betriebe nicht nur bei der Gewerbeaufsicht oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit anzuzeigen, sondern auch, ihre Namen zu veröffentlichen und warnt die Kollegen „Wer in seinem Arbeitsverhältnis etwas tut, was nicht der Normalfall ist, sollte äußerst wachsam sein.“

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