Fahrzeuge Neue Mautsätze starten im Januar

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Anfang nächsten Jahres gelten die geänderten Mautsätze für schwere Lkw ab zwölf Tonnen. Weniger bezahlen müssen die Lkw-Halter, die ihr Fahrzeug nachträglich mit einem Partikelminderungssystem (PMK) ausgerüstet haben. Sie stoßen weniger CO2 aus und sind anderen Schadstoffklassen zuzuordnen. Fahrzeuge der Klasse S2 mit PKM 1, 2, 3 oder 4 können die günstigere Kategorie C nutzen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 mit PMK 2, 3 oder 4 bezahlen die Tarife der Kategorie B. Toll Collect weist in einer Mitteilung darauf hin, Lkw mit nachträglich eingebautem PMK registrieren zu lassen. Ab 1. Januar steht das entsprechende Formular „Änderung Fahrzeugdaten“ auf der Homepage von Toll Collect zur Verfügung. Bei registrierten Fahrzeugen mit On-Board-Unit ist dasselbe Formular auszufüllen und unterschrieben an Toll Collect zurückzusenden. Erst nach erfolgter Registrierung gehen die neuen Fahrzeugkarten an die Unternehmen. Bis die Ummeldung erfolgt, kann der Fahrer seine Maut entweder an einem Terminal bezahlen oder die Unternehmen lassen sich vom Bundesamt für Güterverkehr die zu viel gezahlte Maut zurückerstatten. An Terminals geben Fahrer grundsätzlich die günstigere Schadstoffklasse ein, wenn der Lkw zur Klasse S2 oder S3 und über ein PMK verfügt. Hier noch mal die neuen Mautsätze ab 1. Januar 2009 nach Angaben von Toll Collect • Bis 3 Achsen: 0,141 Euro/km
• Ab 4 Achsen: 0,155 Euro/km

Fahrzeuge Schadstoffklasse S4 und
Fahrzeuge Schadstoffklasse S3 mit PMK * 2, 3, oder 4
• Bis 3 Achsen: 0,169 Euro/km EEV Klasse 1 und Fahrzeuge Schadstoffklasse S5

• Ab 4 Achsen: 0,183 Euro/km

Fahrzeuge Schadstoffklasse S3 ohne PMK* und
Fahrzeuge Schadstoffklasse S2 mit PMK* 1, 2, 3, oder 4
• Bis 3 Achsen: 0,190 Euro/km • Ab 4 Achsen: 0,204 Euro/km
Fahrzeuge Schadstoffklasse S2 ohne PMK*, S1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage der XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören
• Bis 3 Achsen: 0,274 Euro/km
• Ab 4 Achsen: 0,288 Euro/km Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffklassen ist mit der neuen Mauthöheverordnung wie folgt geregelt:

• Kategorie A: EEV Klasse 1 und S5
• Kategorie B: S4; S3 mit PMK* 2, 3, oder 4
• Kategorie C: S3 ohne PMK*; S2 mit PMK* 1, 2, 3, oder 4
• Kategorie D: S2 ohne PMK*, S1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage der XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören. Dazu wird zum 1. Januar 2009 der neue Leitfaden Schadstoffklassen auf der Internetseite www.toll-collect.de bereitgestellt. * PMK - Partikelminderungsklassen sind Nachrüstungsstandards zur Senkung des Partikelausstoßes. Im Allgemeinen kommen für mautpflichtige (schwere) Nutzfahrzeuge die Partikelminderungsklassen PMK 1 oder PMK 2 in Betracht.

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