Am 31. März endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung älterer Nutzfahrzeuge mit einem verbesserten Spiegelsystem für die indirekte Sicht. Laut Gesetz gilt diese Pflicht für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und einer Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 25. Januar 2007. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Pflicht sind nach Angaben der Last&Kraft-Schwesterzeitschrift trans aktuell ältere Lkw mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 2000. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass für diese Fahrzeuge nur noch eine begrenzte Betriebsdauer zu erwarten ist oder dass eine Nachrüstung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Ausnahme gilt laut trans aktuell auch für historische Nutzfahrzeuge. Mehr zum Thema Nachrüstpflicht lesen Sie in der nächsten Ausgabe der trans aktuell vom 9. April auf Seite 19.