04.03.2009
Georg Weinand
Der Arbeitgeber und Halter eines Lkw verstößt nicht gegen ihm obliegende Verkehrssicherungspflichten, wenn er zum Abladen von Baustahlmatten auf der Baustelle mit einem Lkw-Ladekran den Lkw-Fahrer alleine ohne weitere Hilfsperson einteilt. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main in einem Urteil entscheiden (AZ: 23 U 54/06).