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Fahrer vor Gericht Vom Überholverbot zum Grenzfall

Mercedes Benz Sprinter Foto: Daimler

Man kann nie voraussagen, was im Gerichtssaal passiert. Plötzlich wird aus einem Überholverbotsfall ein Grenzfall – und aus einem Ärgernis Glück.

Ich sitze mit Rechtsanwältin Pohl im Auto. Wir sind auf dem Weg zum Amtsgericht Jena. Frau Pohl ist Nachwuchsanwältin in der Autobahnkanzlei. Die Verhandlung wird in einer Dreiviertelstunde stattfinden. Es soll Rechtsanwältin Pohls erster Gerichtstermin werden. Ich begleite sie, um sie notfalls unterstützen zu können. Im Auto schildert sie mir nochmal den Fall und erklärt mir ihre Argumente. Uwe (Name geändert) ist Lkw-Fahrer. Er transportiert in der Regel schweres Baugerät. Dieses Mal war sein Auftrag fast schon eine Beleidigung. Sein Chef Harald hatte ihm morgens ein Bahnticket nach München in die Hand gedrückt. Sein Auftrag: einen Sprinter mit Anhänger abholen.

Uwe hasst diese Sprinter. Widerwillig sagte er ja. Ein paar Stunden später saß er in dem Pseudogespann. Kurz vor seinem Ziel Erfurt, in der Nähe der Abfahrt Bucha, hielt ihn die Polizei an. Die Beamten meckerten, er habe im Überholverbot überholt. Uwe erinnerte sich noch, dass da ein Schild war: Überholverbot mit Zusatzzeichen für Lkw. Von dem Schild fühlte er sich in seiner Blechkiste nicht angesprochen. Er debattierte nicht lange mit den Ordnungshütern. Das Angebot, 70 Euro cash zu zahlen, lehnte er aber ab.

Lkw oder nicht

Rechtsanwältin Pohl referiert mir im Auto noch einmal den Berg von Entscheidungen zum Thema "Einordnung eines Sprinters als Lkw". Auf dieser Verteidigungsebene sieht es nicht gut für uns aus, schließt sie. Der Wagen war sogar als Lkw zugelassen. Ein Blick in die Papiere wäre sinnvoll gewesen. Egal. Uwe hatte nicht reingeschaut. Er hatte sich einfach geirrt, war überzeugt, dass das ein Lkw sei. Ein solcher Irrtum wird von Juristen "Verbotsirrtum" genannt. Der kann als schuldmindernd angesehen werden. Das Ziel ist also, eine schuldangemessene Reduktion des Bußgeldes auf schmale 35 Euro.

Außerdem ist der jungen Kollegin noch aufgefallen, dass in der Akte gar nicht steht, was für ein Transporter das denn überhaupt war – und ein Foto gibt es in der Akte nicht. Es heißt im Polizeiprotokoll nur "Transporter der Marke Daimler". Könnte also auch ein kleiner, zum Beispiel ein Vito, gewesen sein. Auf der Ladung steht kein Hinweis darauf, dass Zeugen geladen sind. Also steht für uns fest: Es sind keine geladen und dann kann außer uns auch keiner gefragt werden, was das für ein Transporter war. Wir werden einfach mauern und zu dieser Frage schweigen. Das dürfen wir. Dann muss der Richter eine zweite Verhandlung machen – und ich glaube nicht, dass er das will. Richter wollen vorrangig fertig werden, die Akte ohne Aufwand schließen und archivieren. Das ist verständlich bei den Massen, mit denen Richtertische jeden Tag überschüttet werden.

Wartezeit mit Überraschung

Vor dem Gericht wartet Mandant Uwe schon. Wir müssen noch durch die nervige Sicherheitsschleuse. Der Check dauert fünf Minuten. Dann rennen wir zum Gerichtssaal. Dieser Richter hasst es ganz besonders, wenn man zu spät kommt. Wenn ihm das selbst passiert, hat er damit allerdings kein Problem. Er kommt dauernd zu spät. So auch heute. Wir laufen vor dem Saal auf und ab. Ein paar Minuten später machen es sich zwei Polizeibeamte neben der Tür zum Verhandlungsraum gemütlich. Ich sage ihnen, dass sie noch Zeit haben, weil ja zuerst Uwes Sache verhandelt werden muss und die hat noch gar nicht angefangen. Der Kleinere stellt klar, dass sie genau in dieser Sache geladen seien.

Mich trifft der Schlag. Mist! Frau Pohl ist stinksauer: "Das kann der doch nicht machen, Zeugen laden, ohne uns zu informieren." "Nein, das darf er tatsächlich nicht." Wir können auf einen neuen Termin bestehen. Wenn wir das tun, steht aber zu befürchten, dass wir in dieser Sache keinen Fuß mehr auf den Boden bringen. Auf formale Rechtspositionen zu bestehen versaut oft die Richterlaune und kommt kleinkariert rüber. Bußgeldrecht ist irgendwie Kompromissrecht. Da kommt es entscheidend auf die Stimmung im Saal an.
Also beschließen wir, uns großherzig zu zeigen. Ich versuche, den Richter vor der Verhandlung auf dem Flur abzufangen. Das gelingt mir. "Gut, dass ich Sie sehe", meint der. "Das Verfahren macht doch keinen Sinn. Da ist doch alles klar."

Schönwetter-Programm für den Richter

Ich erkläre kurz, dass  es um einen Irrtum des Mandanten geht. Der Richter blickt widerwillig aus seiner Robe, will zuerst die Zeugen hören. Das sei nicht ganz so einfach, antworte ich. Unsere Ladung nenne keine Zeugen. Der Richter flucht über seine Geschäftsstelle. "Dann blasen wir den Termin eben ab. Ich kenne Ihre prozessualen Rechte, Herr Verteidiger." Ich beschwichtige und erkläre ihm, dass wir nicht darauf bestehen würden. Wir könnten ja erst einmal verhandeln. Vielleicht brauchen wir die Polizisten ja gar nicht. So viel Kooperationsbereitschaft findet der Richter löblich.

Ein paar Momente später geht es los. Mir ist mittlerweile in der Akte noch etwas aufgefallen, was durchstechen könnte. Uwe sitzt zwischen Frau Pohl und mir. Obwohl Uwe punktefrei ist, ist er ziemlich hibbelig. Beim Verlesen des Tatortes stockt der Richter etwas. Er schaut mich für den Bruchteil einer Sekunde fragend an. Ich nicke. Jetzt weiß er, dass ich auch entdeckt habe, was ihm gerade aufgefallen ist. Der Richter unterbricht die Verhandlung. Uwe ist es ziemlich schlecht. So viel Aufriss wegen seiner Angelegenheit, das ist ihm unangenehm.  Nach 15 Minuten kommt der Richter wieder. Er will sofort weitermachen.  Mir bleibt nichts anderes übrig, als jäh dazwischenzufahren.

Polizei hat sich im Ort geirrt

Ich muss, das schreibt das Gesetz zwingend vor, sofort eine prozessuale Erklärung abgeben. Der Richter lässt mich machen: Ich erkläre zu Protokoll, dass ich die örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts Jena rüge. Zuständig sei Weimar oder gegebenenfalls Stadtroda – keinesfalls aber Jena. Die Beamten haben sich in der Gerichtsgrenze vertan. Die hätten das nicht nach Jena schicken dürfen. Der Richter nickt. Das glaubt er mittlerweile auch und erklärt, er wolle die Akte an das zuständige Gericht weitergeben. Das allerdings halte ich für falsch, aber bevor ich mich äußern kann, mischt sich die engagierte Rechtsanwältin Pohl ein. Nein, meint sie, die Versendung der Akten an das zuständige Amtsgericht, das wäre ein Fehler. Die örtliche Unzuständigkeit sei ein Verfahrenshindernis. Wenn ein solches Hindernis bis zur Vernehmung zur Sache gerügt würde wie hier, dann sei das Verfahren einzustellen.

Eingestellt durch die Hintertür

Der Richter schaut sie ungläubig an. Frau Pohl steht auf und zitiert mit kerzengerader Stimme aus dem Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts Göhler. Sie reicht das aufgeschlagene graue Buch zum Richtertisch. Der Richter unterbricht erneut, bleibt aber dieses Mal im Saal. Uwe guckt nur noch starr zum Fenster raus. Nach ein paar Minuten geht’s weiter. Bei dem Fall geht es jetzt nur noch um Formaljuristisches. Mit dem, was Uwe für seinen Fall hält, hat das nichts mehr zu tun. Der Richter ruft die Zeugen kurz rein und verabschiedet sie. Das Verfahren sei einzustellen, das Gericht sei unzuständig. Der Kleinere von den beiden Beamten sagt noch, das wisse er. Der Richter wird sauer: "Dann hätten Sie ja mal anrufen können! Dann hätten wir uns das Ganze hier sparen können – und warum kriege ich dann die Akte überhaupt?!" Der Zeuge macht die Tür hastig von außen zu und verschwindet. Frau Pohl bekommt noch ein paar anerkennende Worte. Dann dürfen wir uns zur Urteilsverkündung erheben: "Im Namen des
Volkes. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens inklusive der
Anwaltskosten trägt die Staatskasse."

Uwe schaut Frau Pohl an. Man hört, dass ihr Steine vom Herzen fallen. Da hat uns das Glück schon reichlich in die Karten gespielt, meine ich. Aber Frau Pohl, die war schon richtig gut für ihren ersten Auftritt. Eines hat sie ganz sicher für die Zukunft gelernt: Es kommt erstens anders und zweitens als man denkt.

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Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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