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Fahrer vor Gericht Showbusiness

Fahrer vor Gericht Foto: Knutz Zimmer

Muss man sich für eine Abfahrtskontrolle unter den Lkw legen? Mit einem Fernsehteam im Nacken laufen die Kontrolleure zu Hochform auf.

Frieder* lässt seine Kutsche gemütlich rollen. Es ist zwei Uhr nachts. Der Highway ist frei. So mag er es. Drei Stunden hat er noch, bis er die Vorhänge zuziehen kann. Er ist bei bester Laune. Da taucht am Himmel ein großer Lichtkegel auf. Frieder denkt an eine Nachtbaustelle. Er geht vorsichtshalber vom Gas. Der Lichtkegel wird immer größer und beginnt zu blenden. Frieder ist irritiert. Das weiße, hell erleuchtete Feld befindet sich rechts neben der kerzengeraden Autobahn. Er sieht eine Menschenmenge. Mittendrin jemand mit einem schwarzen Kasten auf der Schulter. Ein anderer hält eine komische Stange mit einem Plüschteil an der Spitze. Wieder einer hat eine Kiste vor dem Bauch und dreht an Knöpfchen. Frieder erkennt eine Ansammlung von Polizisten. Vielleicht eine Demo der Polizeigewerkschaft? Dann sieht er die Kelle. Einer der "Demonstranten" bewegt sich auf die Abfahrtsspur. Frieder kapiert: Das gilt ihm. Er fährt langsam ab. Was dann beginnt, ist Schmierentheater.

Ein Polizist bittet ihn höflich, sein Wohnzimmer zu verlassen. Ein weiterer begrüßt ihn per Handschlag. Frieder kommt sich vor lauter Freundlichkeit vor wie der Ehrengast auf einer Open-Air-Party. Er verlässt den Lkw. Handshakes und Smalltalk. Alle Beamten stellen sich vor. Jetzt kommt einer mit besonders viel Lametta. Dieser stellt sich noch artiger vor und erläutert, das hier sei eine Kontrolle von Polizei und BAG. Ein Fernsehsender berichte über das Leben von Lkw-Fahrern auf der Autobahn und da gehörten Kontrollen eben mit dazu. Ihm sei das ein bisschen peinlich, der ganze Rummel. "Aber das schaffen wir schon", sagt der Oberpolizist.

Eigenwillige Kontrolle, überfreundliche Beamte und ein Fernsehteam

Die nächste Stunde wird Frieders Lkw charmant nach allen Regeln der Kunst zerpflückt. Bei der Ladungssicherung scheinen sie irgendwas gefunden zu haben. Um den freundlich, aber besorgt blickenden Beamten stellt sich das Lauerteam auf. Das sei höchst gefährlich, sinniert der Beamte. Frieder hält sich zurück. Er weiß: Die Ladung ist schulmäßig gesichert. Jetzt krabbeln ein paar Beamte mit Scheinwerfern unter den Gliederzug. Es folgen besorgte Blicke. Der Chef des Kriechtrupps wendet sich an Frieder: "Nur zu Ihrem Schutz müssen wir das Fahrzeug stilllegen. Gott sei Dank, dass wir sie hier rausgezogen haben."

Ein Sachverständiger steigt mit Bulette in der Hand aus einem Versorgungsfahrzeug. Er legt sich auf einen Rolli und wird unter den Lkw geschoben. Kopfschüttelnd kommt er ein paar Momente später wieder hervor. Gefolgt von Kameras, Mikros und dem Mann für die Töne verschwindet er im fahrbaren Büro des Sachverständigen. Der bestätigt, dass Frieder mit dem Lkw keinen Meter mehr weiter fahren dürfe.

Das Gespann wird an den Rand gestellt. Frieder würde gerne wissen, was los ist. Außerdem würde er gerne sagen, dass dieses freundliche Getue nichts mit Fernfahrer-Realität zu tun hat. Aber das interessiert keinen. Er telefoniert mit seinem Chef. Der redet mit einem Beamten. Eine nahe gelegene Werkstatt soll am nächsten Morgen um 6 Uhr eine Reparatur durchführen. Zu dem Zeitpunkt steht Frieder schon lange im Abseits: kaputte Fahrzeit, der ganze Zeitplan am Allerwertesten. Hierfür  interessiert sich hier keiner. Mit Interesse am Fernfahrerleben hat das nichts zu tun. Erst um sieben Uhr rollt er wieder.

Drei Wochen später sieht er im Fernsehen sich und seinen Lkw auf den Parkplatz fahren. Außerdem lauter Polizeigesichter im Smiley-Format. Er schaltet schnell um. Er braucht das Theater, die widerliche Gaukelei, nicht noch eimal.

Zwei Punkte kommen mit der Post

Ein weiterer Monat vergeht – und seine Frau findet einen gelben Umschlag im Briefkasten. Fehlerhafte Ladungssicherung, Lkw gefahren ohne Betriebserlaubnis: zwei Punkte, 120 Euro. Frieder ist sauer, wendet sich an die Autobahnkanzlei. Als Anwalt wird ihm Max von Gyldenfeldt zugeteilt, der für den Bezirk Hamburg zuständig ist, in dessen Nähe die Tragikomödie spielt.

Von Gyldenfeldt liest den Bußgeldbescheid kopfschüttelnd. Er wendet sich an Thomas Böhm von der AWiS GbR, einen Sachkundigen für Ladungssicherung. Der schüttelt auch mit dem Kopf. Formschluss, funkelnagelneue Spann­gurte, Antirutschmatten flächendeckend, alles perfekt – eher Übersicherung als Untersicherung. Thomas schreibt eine Stellungnahme. Die ist nötig für die nahende Gerichtsverhandlung. Stellt sich nur noch die Frage, ob der Fahrer bei der Abfahrtskontrolle unter den Auflieger kriechen muss. Von Gyldenfeldt macht zweierlei. Er besorgt sich Unterlagen aus der Berufskraftfahrerausbildung. Daraus ergibt sich eindeutig: Versteckspiele unter dem Gefährt gehören nicht zum Pflichtprogramm. Selbstredend muss der Lkw-Fahrer intensivere Kontrollen durchführen, wenn er Schwachstellen am Fahrverhalten merkt. Hier war das aber nicht der Fall. Selbst das Gutachten vom Film­theater belegt: Frieder konnte den Mangel beim besten Willen nicht bemerken. Die Verteidigung steht also auf zwei Beinen.

Vor Gericht: Polizist im Kreuzfeuer

Bald sitzt der Autobahnanwalt dem Richter gegenüber. Der hat, was oft der Fall ist, von Ladungssicherung keine Ahnung. Vorsichtshalber hat von Gyldenfeldt ein Lehrbuch mitgebracht. Mit dem in der Hand und der Stellungnahme von Thomas zerpflückt er den Polizeibeamten. Der lässt sich nicht dazu herab, mitzuteilen, dass vor der Kamera alles anders läuft. Aber immerhin räumt er ein, dass vielleicht doch alles in Ordnung war und er sich vielleicht ein wenig vertan, also ein ganz klein bisschen vergriffen hat. Der Richter ist sauer. Der Bußgeldbescheid ist zur Hälfte zusammengebrochen.

Es folgt der zweite Teil. Von Gyldenfeldt erläutert, legt vor und kämpft. Der Richter will sich nicht so schnell geschlagen geben. Er will einen Sachverständigen hören. Der Autobahnanwalt fordert indes Freispruch. Er pokert hoch, spekuliert auf den Mittelweg, die Einstellung. Der Richter setzt das Verfahren aus. Er will sich sachkundig machen und  stellt eine Entscheidung im Beschlussverfahren in Aussicht. Das wäre dann eine Entscheidung ohne nochmalige Verhandlung. Von Gyldenfeldt stimmt zu, aber nur für den Fall, dass die Entscheidung eine Einstellung ist. Ansonsten besteht der Anwalt auf eine erneute Verhandlung. Das ist korrekt so.

November und Dezember passiert nichts. Von Gyldenfeldt hätte gerne Frieder die Einstellung des Verfahrens als Weihnachtsgeschenk präsentiert. Erst am 25. Januar kommt der erwartete Brief. Das Gericht bittet um Zustimmung zur Einstellung. Die Einstellungsbenachrichtigung sorgt spontan für gute Laune. Von Gyldenfeldt ruft Frieder an. Der freut sich unglaublich. An die Schauspieler sei noch gerichtet: Showbusiness ist okay – auf der Bühne wohlgemerkt! Aber bitte nicht auf Autobahnparkplätzen zu Lasten von redlichen Fernfahrern.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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