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Fahrer vor Gericht Engpass

Foto: Volker Hammermeister

Von drei auf zwei Spuren: daher das Überholverbot. Theoretisch korrekt. Die Praxis sieht allerdings manchmal anders aus.

Daniel* hatte es im letzten Jahr nicht leicht: drei Verstöße, die geahndet wurden und die Kündigung von der letzten Firma. Auch privat blieb das nicht ohne Folgen. Doch erst der vierte Verstoß bringt ihn zu uns: Überholverbot ignoriert, macht einen Punkt. "Ich weiß", sagt er, den Kopf leicht geneigt, "ich hätte schon früher kommen sollen. Ich dachte aber ein oder zwei Punkte können schon keinen Schaden anrichten." Nun, da sich mehr angehäuft haben, weiß er, dass auch die ersten zählen können. Ich winke ab. Ich bin nicht hier, um auf eventuell begangene Fehler hinzuweisen. Ich bin da, um Lösungen zu finden. Und die Lösung seines Falls kann diesmal nur der Ort der Messung sein. Denn es liegen keine formalen Fehler vor: Bußgeldbescheid und dessen Zustellung waren korrekt, Name und Anschrift stimmten. Oder lag an dem Unglückstag eine besondere Situation vor? Daran kann sich Daniel nicht erinnern. Momentan hat er ganz andere Sorgen und will einfach eine davon abgeben.

Beim Überholen in die Überholverbotszone eingefahren

Da ich keine anderen Angaben habe, komme ich zu einer meiner liebsten Aufgaben: rein ins Auto, Kamera in die Hand (dieses Mal muss das Handy reichen – wir haben nicht viel Zeit) und ab zum Ort des Geschehens. In der Akte befinden sich insgesamt fünf Bilder des Verstoßes, den Daniel begangen haben soll: Zwei Lkw soll er überholt haben und dabei in die Überholverbotszone eingefahren sein.

Ich brauche nicht einmal auszusteigen, um erst einmal die Lage zu sondieren: eine dreispurige Fahrbahn, die sich auf zwei Spuren verengt. Unmittelbar nach dem Schild, das darauf hinweist, dass in 200 Metern nur noch zwei Spuren zur Verfügung stehen, steht die erste Überholverbotstafel. Weitere 300 Meter danach folgt das zweite Zeichen, welches den Überholvorgang verbietet. Beim Abfahren der Straße drehe ich ein Video. Es liefert später auch die Fotos, die ich brauche. Mit dem fertigen Material geht es zurück ins Büro. Daniel kann leider nicht dazukommen. Ich schicke ihm alles per E-Mail zu, damit er sich ein Bild machen kann.

Nachdem er den Film gesehen hat, erinnert er sich an den Vorfall genauer. Klar, zwei Lkw hat er überholt. Nun, "überholen" sei eigentliche das falsche Wort. Er musste einem fahrenden Hindernis ausweichen, erklärt er mir. "Wie bitte?", frage ich und spitze schon mal den Bleistift, um mitzuschreiben.

Eine Ladung Tanga-Slips an Bord

Es war so: Daniel fuhr eine Ladung Tanga-Slips. Wirklich. Er lacht eine Minute lang. Also, überhaupt kein Gewicht drauf. Nur ganz wenig. Zeitdruck hatte er auch nicht, alles super. Eigentlich. Vor ihm fuhren zwei Lkw. Dann erzählte der erste über CB-Funk, den Daniel mithörte, dass bei ihm die Kontroll-Lämpchen rot aufleuchteten. Ob es ein Motorschaden sei, wisse er nicht. Auf jeden Fall, warnte er, müsse er mit der Geschwindigkeit runtergehen: bis auf rund 60 km/h. Daniel reagierte prompt und überholte. Er durfte auch, schließlich war die Straße noch dreispurig. Sein Vordermann wollte eigentlich auch, ließ aber erst ihn vorbeiziehen. Als Daniel dann auf Höhe des defekten Fahrzeugs war, sah er das Überholverbotszeichen. Hinter ihm ein Pkw. Um nicht abzubremsen, fuhr er weiter, obwohl er auf der Brücke ein "frohes Treiben" sah. Alles andere erschien ihm zu gefährlich. Außerdem war er ja unmittelbar nach dem Zeichen wieder drin auf der rechten Spur.

Meine Gedanken springen im Viereck. Das war das fehlende Glied in meiner Verteidigungskette. "Das muss doch der Richter würdigen", denke ich laut. Ich lasse Daniel an meiner Zuversicht teilnehmen. Er erklärt mir trotzdem, dass er an dem Gerichtstermin lieber nicht teilnehmen möchte. Kein Problem, geht auch so. Mit Fotos, Film und Beweisanträgen bewaffnet, komme ich verspätet im Gerichtssaal an und entschuldige mich erst einmal. Der Richter weiß schon Bescheid – die komplette Stadt eine Baustelle, die Straße zum Gericht aufgerissen, ich musste das letzte Stück laufen – das passiere ihm öfter. "Das nächste Mal einfach vorher anrufen", sagt er mir.

Irgendwo muss man Grenzen setzen

Ich atme durch. Jetzt keinen Fehler machen. Das, was ich sehe, muss ein Richter nicht unbedingt genauso einschätzen. Ich erkläre die Situation vor Ort: Jeder sieht auf den Polizeifotos, dass Daniel rund 600 bis 700 Meter nach dem ersten Verkehrszeichen wieder rechts eingeschert ist. Das müsse hier gewürdigt werden. Der Richter sieht mich an: "Irgendwo muss man aber Grenzen setzen und die sind spätestens am Verkehrszeichen anzusiedeln." Ich erkläre dann, dass es in diesem Fall nicht um ein schnelleres Vorankommen gegangen sei, sondern darum, einer Gefahr aus dem Weg zu gehen. Der Richter schreibt eifrig mit. Die Geschäftsstelle fehlt heute, da muss er selber ran.
Wie erwartet, begnügt er sich nicht mit meiner Erklärung, sondern will auch den Polizisten hören. Der erklärt, wie er die Verstöße ahndet: Eigentlich müsse jeder beim ersten Verkehrszeichen den Überholvorgang abbrechen. Wer daher noch am zweiten Verkehrszeichen nicht rechts eingeschert sei, würde geahndet. "Ganz einfach", meint er. Beim ersten Verkehrszeichen würde er noch ein Auge zudrücken. "Man ist ja ein Mensch und hat Verständnis". Diesen Satz schreibe ich mir dann nicht mehr auf.
Ich frage ihn, ob er denn in seiner Würdigung das komplette Verkehrsgeschehen aufnehme. "Ja", ist die prompte Antwort. Was er denn mache, wenn ein Pkw hinten dran klebe, frage ich. Auch hier ist die Antwort fast schon einstudiert: "Na, ganz klar: Wenn der Pkwdeutlich schneller fährt, dann hat der Lkw-Fahrer Glück gehabt, sonst wird geahndet."

Ich ungläubig: "Von der Brücke aus können Sie mit dem einfachen Blick einen Geschwindigkeitsüberschuss erkennen?" "Wenn er zügig aufschließt, ist er schneller, wenn nicht, kann der Lkw-Fahrer ja abbremsen", meint der Beamte. Abbremsen und abwarten, dass die beiden Lkw rechts an ihm vorbeiziehen, während auf der eigenen Spur die Pkw hinten auffahren? Auf dem Zettel meiner Mitschriften steht "Blabla". Ich habe keine weiteren Fragen.

Verwarnung von 35 Euro sei absolut ausreichend

Der Richter verliest Daniels halbvollen VZR-Auszug (Verkehrszentralregisterauszug, der sich jetzt FaER, Fahreignungsregister, nennt). Er fragt mich, ob ich Beweisanträge stellen möchte. Ich bitte um ein Rechtsgespräch und fasse für den Richter noch einmal zusammen: Motorschaden des ersten Lkw, Info über CB-Funk, gefahrene Geschwindigkeit rund 60 km/h, Überholvorgang 600 Meter nach dem ersten Verkehrszeichen zu Ende. Dies sei kein normaler Überholverstoß, könne auch als solcher nicht geahndet werden. Eine Verwarnung von 35 Euro sei absolut ausreichend – eigentlich müsste sogar eingestellt werden. Ich biete an, Daniels Ausdruck des Digi-Tachos zu beschaffen, aus dem würden die Geschwindigkeiten hervorgehen. Da winkt der Richter ab: So eine Geschichte erfindet keiner. Das unterstellt er als wahr.

Er sieht es zwar ähnlich wie der Polizist, dass niemand in die Überholverbotszone einfahren dürfe. Hier läge aber ein besonderer Fall vor. So besonders, dass er bereit sei, nur zu verwarnen, damit keine weiteren Punkte dazukämen.

Ob er meine Fotos in die Akte nehmen dürfe, fragt er dann am Ende. Nur für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft Fragen habe. "Natürlich, gehört alles Ihnen", antworte ich und stürme direkt nach der Urteilsverkündung aus dem Saal, um Daniel anzurufen. Die Gerechtigkeit hat heute gesiegt. So kann es weitergehen.

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