Fahrer vor Gericht Blendender Gegenverkehr

Fahrer vor Gericht, Autobahnkanzlei Foto: Autobahnkanzlei

Privatleute, die gerne Sheriff spielen und am laufenden Band Anzeigen erstatten, gibt es immer wieder. Diese zwei waren besonders dreist.

Noch zwölf Stunden bis zur Verhandlung. Autobahnanwalt Max von Gyldenfeldt muss mit Werner* vors Landgericht. Die meisten Strafmandate in unserer Kanzlei sind schon vor der ersten Instanz erledigt. Noch bevor der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt, wird die Sache ausdiskutiert und eingestellt. Meist klappt das. In Werners Fall blockte der Staatsanwalt total. Die Richterin beim Amtsgericht wich von ihrer Meinung keinen Deut ab. Jetzt muss bei der zweiten Instanz ein Erfolg her. Das schafft Druck.

Wer glaubt, Anwälte seien nicht aufgeregt, der irrt. Bei Werner, weiß ich, ist es genauso. Für einen Monat soll er nach dem Amtsgerichtsurteil Schlüssel und Lappen abgeben, zusätzlich 1.200 Euro berappen und fünf Punkte bekommen. Ihm wird Nötigung vorgeworfen. Dabei ist eigentlich Werner hier das Opfer und das Verfahren ein Theaterstück mit dem Titel "Verdrehte Welt". Die Hauptdarsteller dieses Stücks sind ein Staatsanwalt, der einen durchaus menschenfreundlichen Eindruck macht und eine strenge Richterin mit hochgebundenen Haaren. Rechts und links neben ihr sitzen zwei Nebendarsteller, die man Schöffen nennt, die meist abnicken, was das Gericht für richtig hält. Vergessen werden dürfen nicht die zwei Zeugen. Sie haben das Theaterstück geschrieben und zur Vorführung gebracht. Sie sind Zeugen und Anzeige-Erstatter in einem.

Aggressiver Audifahrer nimmt Werner aufs Korn

Das Pärchen wirkt durchtrainiert vom großen Zeh bis zur Haarspitze, elegant, auch im Winter sonnengebräunt. Die beiden fühlen sich wohl auf dieser Bühne, das merkt man. Werner ist das zweite Mal in einem Gericht, relativ unerfahren also, und das Reden vor Publikum nicht gerade gewohnt. Von Gyldenfeldt hat daher viel mit ihm geübt.

Der Vorhang öffnet sich. Die Zeugen werden durch die strenge Richterin zur Wahrheit ermahnt und müssen den Saal verlassen. Das tun sie leicht missmutig. Formalien werden abgewickelt. Dann erzählt Werner, was sich da vor über einem Jahr auf einer kerzengerade Straße in einem Ostseedörfchen abgespielt hat:

Er fuhr mit seinem Tankzug in aller Gemütsruhe. Plötzlich blendete ihn ein entgegenkommendes Fahrzeug. Werner hupte, gab auch kurz Lichthupe. Der Pkw-Fahrer muss das irgendwie missverstanden haben. Plötzlich fuhr der dicke Audi auf Werners Seite und brauste frontal auf ihn zu. "Der ist unter Drogen", dachte Werner und stieg in die Eisen. Im allerletzten Moment riss der Pkw-Fahrer den Lenker herum und schwenkte zurück auf seine Spur. Werner versuchte, sich zu beruhigen. Langsam fuhr er weiter. Kurz darauf bemerkte er im Rückspiegel, wie von hinten ein Auto mit Fernlicht angerauscht kam. Der Pkw überholte ihn – nur um sich knapp vor Werner zu setzen, provokant abzubremsen und wieder zu beschleunigen. Ein paar hundert Meter weiter hielt er schließlich am Straßenrand. Wieder ein Audi, dachte Werner. Sekunden später erkannte er ihn – den Audi von vorhin. Was will der von mir?!

Vorwurf: Den Schlenker soll Werner im Tankzug gemacht haben

Als er daran vorbeifuhr, standen zwei in knallgelbe Anoraks verpackte Personen daneben. Er hatte eine Kamera in der Hand, sie winkte wie die Queen und verteilte Luftküsse in Richtung des Lkw. Werner wurde klar: Die haben einen Knall.

Die Richterin hört verblüfft zu, der Staatsanwalt nimmt scheinbar positiv gesonnen auf, was Werner erzählt. Der erste Teil des Plans geht auf. Werner kann sich an alles erinnern. Er bleibt keine Antwort schuldig. Er wirkt überzeugend. Jetzt ist der Autobahnanwalt dran. Nach der Ladung fragt er: Benzin. Wie voll war der Tankwagen? Halb voll. Gab es Schwallwände? Nein, keine. Ist ein plötzliches Herumreißen des Lenkrades und ein Spurwechsel beim Lkw möglich? Nein, meint Werner. Der Hintergrund dieser Fragen ist: Die Zeugen haben in der ersten Instanz den Vorfall genau andersrum erzählt. Das sah dann so aus: Werner hatte aufgeblendet, der Audi-Fahrer hat gehupt, Werner ist dann urplötzlich auf die Gegenspur rüber und kerzengerade auf den Audi zugefahren.

Von Gyldenfeldt beantragt schon jetzt ein Gutachten zum Beweis der Tatsache, dass ein solches Herumreißen des Lenkers bei Tempo 50 mit dem Tanklastzug schadlos nicht möglich ist. Der Staatsanwalt unterstützt den Anwalt und lässt in einer Art Zwischenplädoyer keinen Zweifel an Werners Glaubwürdigkeit. Der Richter ruft den Audi-Sunnyboy auf und der schildert die haarsträubende Story. Auch er bleibt keine Antwort schuldig und überzeugt durch Detailkenntnisse.

Anzeigen als Hobby

Die Richterin erklärt, sie habe keine Fragen, die Schöffen nicken, der Staatsanwalt will auch nichts mehr wissen. Von Gyldenfeldt aber hat Fragen. Was der Zeuge beruflich mache, möchte er wissen. Er sei Sachverständiger und selbstständig. Der Autobahnanwalt stellt noch ein paar belanglose Fragen und kommt ins vertrauensvolle Quatschen mit dem Zeugen. Völlig unvermittelt fragt er in gleichbleibend ruhigem Ton, ob es problematisch sei, die vielen Gerichtstermine wahrzunehmen.

Bevor der Zeuge kapiert, was da gefragt wird, antwortet er auch schon. "Nein, gar nicht, da kann ich mir immer selbst freigeben." Von Gyldenfeldt bleibt am Ball: Wie viele Strafanzeigen er denn schon so rausgelassen habe, fragt er. Der Staatsanwalt setzt sich kerzengerade hin und hört konzentriert zu. Einige, meint der Zeuge und ergänzt, man müsse was tun für die Sicherheit im Straßenverkehr. Jetzt kommt er richtig in Fahrt. Da müsse jeder Verantwortung übernehmen und im Zweifel auch Anzeigen erstatten, meint er. Das sei ja toll, lobt der Autobahnanwalt. Andere hätten als Hobby Segelfliegen oder Modelleisenbahn. Bei ihm sei das ja richtig ernst zu nehmen.

Das Verfahren entwickelt Eigendynamik. Die Richterin starrt bewegungslos zum Zeugen. Der Staatsanwalt zeigt, dass er kapiert hat. Der Richterin geht der smarte Zeuge auf den Wecker. Die Taktik ist aufgegangen. Der Zeuge verlässt den Raum. Schweigen im Saal. Die Richterin bittet zum Rechtsgespräch ins Beratungskämmerchen. Der Vorhang schließt sich. Nur der Gerichtsschreiber bleibt im Saal. Die Zeugen sitzen draußen.

Die Richterin fasst eine Entscheidung

Die Richterin erklärt, dass der Zeuge nicht gerade olympiaverdächtig gewesen sei. Man müsse die Zeugin noch hören. Um Gottes Willen nur das nicht, denkt mein Kollege. Dann sind es zwei gegen einen. Endlich setzt der Staatsanwalt an. Er wolle hier mal den Mediator spielen. Wie wäre es mit einem Mittelweg: Einstellung? Die Richterin schaut auf die Uhr: "Meinetwegen". Die Schöffen nicken, von Gyldenfeldt auch. Sie betreten wieder den Saal.

Bei einer Einstellung fallen nicht nur die Punkte und das Fahrverbot weg, sondern auch die Anwaltskosten (etwa 1.500 Euro für zwei Instanzen) und die gesamten Verfahrenskosten (circa 1.000 Euro). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt. Wenige Minuten später ist das Verfahren beendet. Als sie aus dem Saal kommen, sehen sie im Flur die beiden Zeugen in Wartehaltung sitzen. Das Gericht hat vergessen, ihnen zu sagen, dass sie nicht mehr gebraucht werden. Werner guckt die Zeugen an und meint: "Mittagspause jetzt. Danach geht’s weiter." Und wenn Sie nicht gestorben sind, dann warten sie noch heute.

*Name von der Redaktion geändert

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
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