Fahrer vor Gericht Ausgebremst

Grafik, Lkw, Pkw, Nötigung, Straße Foto: Grafik: Florence Frieser

Eine fünf Jahre alte Verurteilung wegen Nötigung macht Bernd* das Leben schwer, als er erneut in eine kniffelige Lage gerät.

Verdammte Hacke, das war an der Grenze! Kein bisschen schneller geht das hier, sagt Bernd*. Sein Tacho zeigt 45 km /h. Ihm reicht das dicke. Rechtsanwältin Sofia Karipidou geht’s genau so. Ihr ist schon ganz schwindelig von dem vielen Kurvengegurke. Bernd ist mit Sofia zusammen zu der Stelle gefahren, an dem er vor über einem Jahr eine Pkw-Fahrerin genötigt haben soll.

Anzeige wegen unerlaubten Überholens

Die Geschäftsfrau mittleren Alters hatte entrüstet Anzeige erstattet und gegenüber der Polizei behauptet, dass Bernd sie in einer scharfen Rechtskurve auf einem Autobahnzubringer rechts überholt habe. Sie sei mit 50 bis 60 Sachen ordnungsgemäß gefahren. Bernd habe das Gegenteil gemacht und sei wie ein Verrückter an ihr vorbeigerauscht. Der Sattelzug habe dann auf die linke Spur gewechselt und sich total knapp vor sie gesetzt. Das sei schon ziemlich gefährlich gewesen, aber danach habe der Laster noch in der Kurve eine Vollbremsung gemacht und sie regelrecht ausgebremst. Sie selbst habe ein scharfes Bremsmanöver machen müssen, um Schlimmeres zu verhindern.
Bernd bringt diese Anzeige einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1.400 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und fünf Punkten in Flensburg ein.

Nur bruchstückhafte Erinnerung an die Situation

Der leidenschaftliche Kraftfahrer ist fast vom Hocker gefallen, als er die Anzeige bekommt. Er kann sich an die Situation nur bruchstückhaft erinnern, schließlich fährt er im Jahr über 100.000 Kilometer. Etwas Gefährliches gibt es in seiner Schilderung zu dieser Begegnung nicht. Er weiß, dass er rechts vorbeigezogen ist, weil ein Pkw auf der linken Fahrbahn extrem langsam war. Dann hat er den Pkw nicht mehr gesehen. Wenn er den Pkw tatsächlich in Bedrängnis gebracht haben soll, dann täte ihm das unendlich leid, aber er hat es einfach nicht gemerkt.

Kein Vorsatz für eine Nötigung

Juristisch würde ihm damit zumindest der Vorsatz für eine Nötigung fehlen. Eigentlich scheint das ganz einfach zu sein. Wenn Bernd nicht ganz still und leise gebeichtet hätte: "Vor fünf oder sechs Jahren gab es schon einmal ein Verfahren wegen Nötigung und da ist bin ich rechtskräftig verurteilt worden. Aber seither mache ich so einen Mist nicht mehr, ehrlich." Mittlerweile hat er Frau und Kind. Er weiß, was dranhängt an seinem Job und Sofia glaubt ihm. Sich verrückt machen hilft jetzt auch nichts. "Natürlich ist das Mist", sinniert sie. "Wir müssen einfach kämpfen wie die Bären." 

Nach dem gemeinsamen Fahrversuch steht auf jeden Fall fest, dass Bernd so schnell, wie es die Zeugin behauptet, gar nicht gefahren sein kann. Sofia bittet den Sachverständigen Kai Matzen, der für seine sorgfältige Arbeit bekannt ist, um eine Analyse. Der Straßenverkehrsfachmann soll untersuchen, ob der Hergang, wie ihn die Anzeigeerstatterin schildert, überhaupt möglich ist. Sofia will die Verteidigung außerdem auf ein zweites Bein stellen. Sie dreht aus einem fahrenden Pkw noch ein Video von der relevanten Strecke und bittet die Autobahnmeisterei um die Fahrbahnbreiten. Alles in allem zeigt sich, dass bei der Breite der Autobahn mit zwei Fahrspuren und zwei reichlich bemessenen Standstreifen ein Ausweichen für den Pkw möglich gewesen sein muss. Dann, so weiß Sofia,  dürfte auch keine Gewalt im Sinne einer Nötigung vorliegen. Mut macht auch Kai Matzen: Er bestätigt, was Sofia und Bernd ahnen. Die Darstellung der Anzeige­erstatterin weist Fehler auf.

Strafbefehl ohne Gegenwehr aktzeptieren?

Mit reichlich Argumenten bepackt gehen die beiden Kämpfer in den Gerichtssaal. Was da passiert, scheint fast unglaublich.  Mit Blick auf die Nötigung vor fünf Jahren, legen die Staatsvertreter der Verteidigung nahe, den Strafbefehl ohne Gegenwehr zu akzeptieren. Der Sachverhalt steht scheinbar schon fest. Sofia lehnt ab. "Dann gibt es einen neuen Termin", meint der Richter erzürnt. "Bitte gerne", erwidert Sofia.

Weg-Zeit-Analyse fehlt

Sie telefoniert mit Matzen und bittet um das Gutachten in Schriftform bis zum neuen Termin in 14 Tagen. Auch im zweiten Anlauf wird zuerst wieder die Anzeigeerstatterin vernommen. Sie wiederholt ihre Anzeige fast wörtlich. Sofia weist auf die Unmöglichkeit der Geschehnisse hin. Der Richter hat vorsichtshalber selbst einen Sachverständigen geholt. Der bestätigt schlicht und einfach die Zeugenaussage. Sofia krempelt die Ärmel hoch und legt los. Sie hat ihr Gutachten vor sich und befragt den Sachverständigen nach der Weg-Zeit-Analyse. Die fehlt bislang. Sie fragt nach der Analyse der ausgelesenen Geschwindigkeit. Die hat er nicht, kann er also auch nicht analysieren. Sie fragt nach der Fahrzeugbreite. Kennt er nicht. Sie fragt nach Tatortkenntnis. Hat er nicht, er hat nur die Gerichtsakte zugrundegelegt. Sofia beantragt die Beiziehung des Matzen-Gutachtens. Das Gericht lehnt ab. Sofia beantragt die Einholung eines neuen Gutachtens. Das Gericht lehnt ab. Sie beantragt ein Ergänzungsgutachten. Das Gericht geht mit.

Film vom Tattag beifügen

Der Gutachter soll sich erneut mit der Sache beschäftigen, allerdings muss er jetzt die von Sofia aufgeworfenen Aspekte berücksichtigen. Sofia ahnt langsam, was hinter dem Verhalten von Gericht und Staatsanwalt steckt. Nachdem der Sachverständige ziemlich stinkig die Saaltür zugeknallt hat, bittet Sofia um ein Dreiergespräch. Der Richter lädt in sein Büro ein. Sofia fragt, ob er und der Staatsanwalt das relevante Autobahnstück kennen würden. Beide schütteln mit dem Kopf. Der eine kommt zwar aus der Nähe, ist aber passionierter Fahrradfahrer. Der andere wohnt 100 Kilometer entfernt und fährt ausschließlich mit dem Zug. Sofia greift zum iPad und zeigt ihr Video. Richter und Staatsanwalt schauen sich verdutzt an. Sofia zeigt auf die kleinen schwarzen Rohre auf den Stangen am Straßenrand: "Das sind Verkehrsüberwachungskameras und ich bitte, den Film vom Tattag beizuziehen."

Richter ist für Einstellung des Verfahrens

"Ich glaube, das brauchen wir nicht mehr", meint der Richter. "Wenn ich das hier so sehe", er wiegt mit dem Kopf hin und her, "bin ich für eine Einstellung." Der Staatsanwalt stimmt zu. Alle drei gehen zurück zum Gerichtssaal. Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Sofia guckt Bernd an und flüstert:  "Aufgepasst, was jetzt kommt." Der Richter schreibt lange etwas auf und dann verliest er kurz und schmerzlos seinen Einstellungsbeschluss. Bernd ist platt, ringt um Luft, bringt kein Wort heraus. Da zieht er plötzlich einen alten Kassenbon aus der Hosentasche und schreibt einfach nur "Danke" auf die Rückseite. Den Zettel schiebt er zu Sofia rüber. "Kämpfen lohnt sich eben", flüstert sie. Der Kassenbon hängt jetzt an der Pinnwand neben Sofias Schreibtisch.


*Name von der Redaktion geändert

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