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Fahren unter Drogeneinfluss Einmal koksen, Führerschein weg

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Schon der einmalige Konsum von Kokain recht aus, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden (AZ: 5 V 98/13).

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer dabei erwischt worden, wie er unter Drogeneinfluss Auto fuhr. Die toxikologische Untersuchung seines Blutes ergab, dass er vor Antritt der Fahrt Kokain konsumiert hatte. Sein Blut wies eine Wirkstoffkonzentration von 21 ng/mL auf, die der Delinquent mit dem Konsum einer Red Bull Cola zu erklären versuchte. Um den Entzug des Führerscheins zu verhindern, klagte er gegen die Entscheidung der Verwaltung.

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied jedoch laut kostenlose-urteile.de gegen den Autofahrer. Wer sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dem dürfe die Fahrerlaubnis entzogen werden, so das Gericht. Die fehlende Eignung sei durch den Drogenkonsum erwiesen, eine regelmäßige Einnahme oder Drogenabhängigkeit müsse nicht nachgewiesen werden.

Kokain baut Hemmungen ab

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts begründe die Wirkung des Drogenkonsums die fehlende Eignung zum Führen des Kraftfahrzeugs. Es sei typisch für die Einnahme von Kokain, dass dadurch Hemmungen ausgeschaltet sowie Kritikfähigkeit, Vorsichts- und Sorgfaltsverhalten vermindert werden. Dabei führe bereits der einmalige Konsum zu einer signifikanten Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung.

Dem Erklärungsversuch des Autofahrers, die Kokainkonzentration in seinem Blut auf die Einnahme einer Cola zurückzuführen, begegnete das Gericht sachlich. Der Konsum des Getränks könne die hohe Wirkstoffkonzentration nicht erklären. Vielmehr gelte Red Bull Cola trotz seiner Cocablattextrakte in der EU als unbedenklich und verkehrsfähig.

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