Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in den Ländern der Europäischen Union nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Die entsprechende EU-Verordnung EG 561/2006 ziele darauf ab, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals und die Verkehrssicherheit zu verbessern. "Eine Lastwagen-Kabine ist aber offensichtlich kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten", heißt es in dem Urteil. Verbringt ein Fahrer alle Ruhezeiten – also auch die regelmäßige wöchentliche – in der Kabine, läuft das nach Ansicht der Richter dem Ziel zuwider, die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer zu verbessern.
Spedition Vaditrans sieht in Verordnung kein Verbot
Der EUGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, nachdem sich der belgische Staat an ihn gewandt hatte. Belgien fasst die Verordnung 561/2006 als Verbot zur Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Lkw-Kabine auf, die dortigen Behörden können bei Missachtung Geldbußen von 1.800 Euro verhängen. Dagegen hatte das belgische Transportunternehmen Vaditrans geklagt, dessen Chefs in der Verordnung kein Verbot sehen.
Die EU-Staaten seien verpflichtet, für Verstöße gegen die Verordnung Sanktionen vorzusehen, argumentieren nun die Richter. Damit sei der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit dieser Strafen nicht verletzt. "Es ist Sache der Mitgliedstaaten, festzulegen, welche Sanktionen geeignet sind, um die Geltung und die Wirksamkeit der Verordnung zu gewährleisten."
In Deutschland ist es schon seit einigen Monaten nicht mehr gestattet, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen. Nach einer anfänglichen Schonfrist und Aufklärungsaktionen seitens der Polizei sind inzwischen erste Kontrollen erfolgt. Insgesamt halten sich die Kontrolleure von BAG und Polizei aber noch sehr zurück.