Künftig soll der Digitale Fahrtenschreiber für Lkw ab 2,8 Tonnen verpflichtend werden. Dafür hat sich jetzt das Europäische Parlament ausgesprochen.
Seit 2006 sind Fahrer eines Lkw verpflichtet, einen Digi-Tacho mitzuführen. Allerdings galt diese Bestimmung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht.
Ausgenommen von dieser Regelung sind künftig Lkw, die innerhalb von 100 Kilometer Umkreis – bislang waren es 50 Kilometer - von nicht hauptberuflichen Fahrern gefahren werden, fügt das Parlament an.
Darüber wachen, sollen von den Behörden geschulte und entsprechend ausgerüstete Inspektoren. Sie sollen die Daten schnell und mit einer standardisierten Methode auswerten können. "Es ist entscheidend, dass die Richtlinie überall in der EU die gleiche Anwendung finden", heißt es dazu in einer Mitteilung.
Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung gibt genaue Anweisungen für den Gebrauch, die Typgenehmigung, Installation und Inspektion vor. Künftig sollen etwa auch Beginn und Ender einer Fahrt per Navigationssatellitensystem aufgezeichnet werden. Zudem sei denkbar, dass der Fahrtenschreiber das Gewicht des Fahrzeugs protokolliert. Nach Ansicht der Abgeordneten sollen dazu benutzerfreundlichere und mit mehr Funktionen ausgestattete Fahrtenschreiber entwickelt werden.
Mit dieser so genannten legislativen Entschließung will das Parlament zum einen Manipulationen an den Geräten vorbeugen und andrerseits die Sicherheit auf den Straßen erhöhen.