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EU-Mobilitätspaket Meinung zur Rückkehrpflicht gefragt

Europäische Union Foto: Schroeder

Fahrer, Spediteure, Transportunternehmer und Logistiker können sich im Rahmen einer Studie zum Mobilitätspaket der EU äußern. Dabei geht es inbesondere um die Rückkehrpflicht.

Die Europäische Kommission will wissen, wie sich die im Mobilitätspaket I festgelegten Maßnahmen zur Rückkehrpflicht von Fahrzeug und Fahrer in das Land der Niederlassung auswirken und hat eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Bis zum 25. September 2020 können noch Antworten zu einer Umfrage an das Beratungsunternehmen Ricardo übermittelt werden. Das Dokument https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/ReturnoftheTruck2020Stakeholders steht in allen EU-Sprachen zur Verfügung. Auf der Internetseite EUSurvey wird betont, dass der Beitrag Betroffener sehr wichtig ist. Die Angaben können auch anonym gemacht werden.

Negative Folgen für die Umwelt befürchtet

Was bedeuten die Maßnahmen für Klima und Umwelt, für Verkehrsüberlastung, Wirtschaft und Binnenmarkt? Wie wirken sich die Neuerungen auf Fahrer und Geschäftsabläufe aus? Es geht um die überarbeitete Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

über den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie um die überarbeitete Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit der neuen Verpflichtung zur regelmäßigen Rückkehr der Fahrer alle drei Wochen nach Hause. Ziel der Umfrage ist es, Daten über die derzeitigen Praktiken der Transportunternehmen und die Marktsituation im Straßengüterverkehr zu sammeln sowie zu untersuchen, wie der Markt auf die neue Verpflichtung reagieren könnte.

EU-Kommission behält sich neuen Vorschlag vor

EU-Verkehrskommissarin Adina Valean hatte zuvor die Sinnhaftigkeit einer Rückkehrpflicht für Lkw ins Niederlassungsland alle acht Wochen in Frage gestellt. Die Maßnahme waren nicht Teil der Kommissionsvorschläge gewesen und keiner Folgenabschätzung unterzogen worden. Valean geht davon aus, dass die Ergebnisse der Studie noch vor Jahresende vorliegen. Sie behält sich vor, einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten. Das EU-Mobilitätspaket war Anfang Juli vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und soll für bessere Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern und für mehr Fairness im Transportsektor sorgen.

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