Schließen

EU-Mobilitätspaket Auf der Zielgeraden

EU Parlament Gebäude Brüssel Foto: Europäisches Parlament

Auf dem drei Jahre langen Weg zu gerechteren Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr wurde im Europäischen Parlament nun die vorletzte Hürde genommen. Der Zieleinlauf ist für den 9. Juli 2020 anvisiert.

Ende Mai 2017, nach gut zwei Jahren Vorbereitung, brachte die EU-Kommission unter den damaligen Kommissarinnen Violeta Bulc (Verkehr) und Marianne Thyssen (Beschäftigung) ein politisch schwieriges Gesetzgebungsverfahren auf den Weg: das sogenannte Mobilitätspaket.

Damit sollten im Straßengüterverkehr des gemeinsamen Binnenmarktes bereits geltende Vorschriften klargestellt und fairere Arbeitsbedingungen eingeführt werden. War doch der Wettbewerb vornehmlich zwischen ost- und westeuropäischen Marktteilnehmern seit 2004 merklich aus den Fugen geraten. Vor allem durch die Gewerkschaften war zuvor der neuartige Begriff des Sozialdumpings geprägt worden.

Daraufhin begann ein wiederum drei Jahre andauernder Prozess, um die Vorschläge der EU-Kommission in zunächst einzelnen Verhandlungen mit dem Rat der europäischen Verkehrsminister und den Vertretern des Europäischen Parlaments in neue Richtlinien und Verordnungen zu überführen. Mit unzähligen Änderungsanträgen versuchten vor allem Parlamentarier aus Ost- und Südosteuropa, diesen Prozess in die Länge zu zielen.

Zähe Verhandlungen, viele Kompromisse

Nach weiteren zähen Verhandlungen in den sogenannten Trilogen bis Ende 2019 unter finnischer Ratspräsidentschaft bildete sich ein tragfähiges Maßnahmenpaket heraus, das wiederum von den EU-Verkehrsministern und dem Parlament abgesegnet werden musste. Der Rat hat dieses Maßnahmenpaket mit vielen Kompromissen im Frühjahr 2020 abgesegnet.

Die Inhalte

Es beinhaltet unter anderem die Punkte eines neuen „Lex Specialis“, nach dem nach Inkrafttreten jeder Fahrer den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort bekommen soll, eine neue zeitliche Definition der Kabotage, die nun auch eine „Abkühlungsphase“ von vier Tagen beinhaltet, eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre Fahrer spätestens nach vier Wochen wieder in die Heimat zurück zu holen, eine neue Definition zur Verbringung der wöchentlichen Ruhezeiten im Lkw, eine Rückkehrpflicht der Lkw nach spätestens acht Wochen an den eingetragenen Standort sowie die Einführung von Marktzugangsregeln für die international agierenden Kleintransporter („Polensprinter“) und bessere nationale Kontrollmöglichkeiten – auch durch eine neue Generation des digitalen Tachographen.

Parlamentsausschüsse als vorletzte Hürde

Am Montag, 8. Juni, hat das avisierte Mobilitätspaket nun im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments (TRAN) durch ein Corona-bedingtes elektronisches Abstimmungsverfahren seine vorerst letzte Hürde genommen. Mit 33 zu 16 Stimmen im Bereich Marktzugang und Kabotage unter Ismail Ertug aus Deutschland, 33 zu 15 Stimmen plus eine Enthaltung im Bereich Lenk- und Ruhezeiten/Tachograf unter Henna Virkunnen aus Finnland sowie mit 30 zu 19 Stimmen im Bereich Entsendung /“Lex Specialis“ unter Kateřina Konečna aus Tschechien wurden alle Punkte ohne weitere neue Anträge positiv abgestimmt. Es war wohl die bereits 16. Abstimmungsrunde zum Mobilitätspaket – eine rekordverdächtige Zahl selbst für Brüsseler Gesetzgebungsverfahren.

Weg frei für die Abstimmung im EU-Parlament

Damit steht nunmehr der finalen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments am 9. Juli nichts mehr im Weg, das Mobilitätspaket soll dann unter deutscher Ratspräsidentschaft endgültig besiegelt werden. Die einzelnen Richtlinien und Verordnungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten später in Kraft.

Diskussionsrunde auf FERNFAHRER live

Am 9. Juli 2020 sind der EU-Parlamentarier Ismail Ertug und der Vorstandsprecher des BGL, Prof. Dirk Engelhardt, zu Gast bei FERNFAHRER Live und diskutieren ab 17.00 Uhr mit Lkw-Fahrern die tatsächlichen Chancen des Mobilitätspaketes, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe auf Dauer zu verbessern.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.