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Entsorger erhalten Ausnahmeregelung Mehr Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten

Feinstaub Stuttgart Foto: Matthias Rathmann

Die Große Koalition will die geplanten Ausnahmen von möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ausweiten. Künftig sollen auch nachgerüstete schwere Lkw (ab 3,5 Tonnen) der privaten Entsorger von den Fahrverboten ausgenommen sein.

Nach Auskunft des Deutschen Bundestags hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Mit der Novelle wolle der Bund mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken.

Sie sollen künftig nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge ausgenommen werden.

In einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen demnach konkretisiert, dass auch schwere Fahrzeuge von privaten Entsorgungsunternehmen unter die Ausnahmeregelungen fallen sollen. Dies beträfe etwa Firmen, die auch ohne kommunalen Auftrag Abfall befördern sowie Verpackungsmüll aus gelben Tonnen oder Bau- und Abbruchabfälle transportieren.

Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, dass lokale Behörden künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen können. Zudem wurden die Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge auf das ganze Bundesgebiet erweitert - bisher war die Ausnahmeregelung nur auf besonders belastete Gebiete beschränkt.

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