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Entlastung der Polizei bei Schwertransporten Erstmals Verwaltungshelfer im Einsatz

Schwertransport Schenker MAN 41.680 V8 Foto: DB Schenker

Erstmals waren bei einem Schwertransport in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungshelfer im Einsatz, um die Landespolizei zu entlasten.

Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) ist keine originäre Polizeiaufgabe, soweit keine unmittelbaren Eingriffe in den fließenden Verkehr erforderlich sind.

Im Frühjahr 2008 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine Änderung der Vorschriften über die Begleitung von GST angeregt. Das Ziel: die Polizei durch eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen entlasten.

Seitdem waren Bund und Länder damit befasst, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die Polizei von Teilen der Begleitungstätigkeit entlasten und eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen zu ermöglichen. Unter Beteiligung der zuständigen Behörden wurden daraufhin Musterlösungen für bestimmte Standardstrecken und -transporte erarbeitet, auf denen der Einsatz von sogenannten Verwaltungshelfern grundsätzlich möglich ist.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Juli 2018 kamen nun erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungshelfer bei der Begleitung eines GST zum Einsatz. Die Transportbegleitung erfolgte nicht mehr durch die Polizei, sondern durch Verwaltungshelfer auf einer Standardstrecke von der BAB 20 nach Greifswald. Künftig entfällt hier die polizeiliche Begleitung für derartige Standardtransporte.

Der Einsatz weiterer Verwaltungshelfer ist vorbereitet. So sollen demnächst auch Standardtransporte von der BAB 20 zum Energie- und Technologiepark Lubmin sowie zur Eisengießerei nach Torgelow eigenständig durch Verwaltungshelfer begleitet werden können.

Aufgabenübertragung an Private

Bis Ende Mai 2018 wurden von der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern 2.087 GST-Begleitungen durchgeführt, bei denen insgesamt 7.906 Einsatzstunden geleistet wurden. „Diese Tätigkeit ist mit einer enormen Arbeitsbelastung für die Landespolizei verbunden“, betont Innenminister Lorenz Caffier. „Ich bin daher froh, dass wir nun die Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zur Entlastung der Polizei in der Praxis umsetzen. Mit den Innenministern der Länder bin ich darin einig, dass schnellstmöglich weitergehende Regelungen getroffen werden müssen, die eine vollständige Entlastung der Polizei erreichen. Ich spreche mich ausdrücklich für eine Aufgabenübertragung an Private als sogenannte Beliehene aus.“

Die Verwaltungshelfer dürfen nur auf einigen ausgewiesenen Strecken zum Einsatz kommen und verfügen über keine hoheitlichen Aufgaben wie verkehrsregelnde Kompetenzen.

Laut Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern ist es das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem der Bund Mindeststandards festlegt, um den Ländern die Anerkennung von Beliehenen zu ermöglichen und die Begleitung von GST durch Beliehene bundesweit umzusetzen. Die Beliehenen könnten dann auch hoheitliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Transportbegleitung eigenverantwortlich umsetzen. Die hierzu erforderlichen rechtlichen Grundlagen werden zurzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet.

Polizeiliche GST-Begleitungen in Mecklenburg-Vorpommern

2013: 6.132 Transporte mit 16.780 Einsatzstunden
2014: 6.475 Transporte mit 18.071 Einsatzstunden
2015: 5.545 Transporte mit 14.626 Einsatzstunden
2016: 6.195 Transporte mit 17.224 Einsatzstunden
2017: 5.288 Transporte mit 18.185 Einsatzstunden

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