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Einseitige Ermittlungen Falsche Vorverurteilung von Lkw-Fahrern

Unfallmontage Foto: Autobahnkanzlei

Eine Delle im Pkw, die Polizei vor Ort und der Lkw-Fahrer mal wieder der Dumme: Eine Vorverurteilung, wie sie leider allzu häufig geschieht. Doch in diesem Fall nimmt die weitere Geschichte einen anderen Verlauf.

Es geht um 100 Euro Bußgeld und einen Punkt. Der Amtsgerichtsdirektor selbst ist für Franks* Verhandlung zuständig. Graues Haar, goldene Brille. Respekteinflößend sitzt er hinter dem schweren alten Richtertisch. Trotzdem wirkt er durchaus menschlich mit seinem freundlichen Lächeln. Frank ist gleichwohl von der ganzen Situation schwer beeindruckt. Während Richter und Verteidiger sich bereits gesetzt und ihre Akten aufgeklappt haben, steht Frank immer noch wie angewurzelt hinter seinem Stuhl. Ich ziehe an seinem Pullover. Frank reagiert nicht. In seinem Kopf läuft wie ein Film der Unfall und das Danach ab. Er wollte bei Lidl einkaufen und in dem dahinter liegenden Gewerbegebiet Pause machen. Blöderweise hatte er die Einfahrt zu Lidl übersehen. Er musste ein Stück weiterfahren und dann hinter der Ampel rechts abbiegen.

 Nach 100 Metern gibt es dort rechts von der Straße einen Platz, an dem er wenden kann. Das tut er und fährt zurück Richtung Ampel. 50 Meter davor steht ein Kollege mit seinem Lastzug. Der hat sich wohl verfranzt, denkt Frank und schaut vorsichtig, ob Gegenverkehr kommt. Bevor er zum Überholen auch nur ansetzen kann, merkt er ein Rucken hinten an seinem Lastzug. Er steigt aus und sieht, dass ein Seat auf seinen Auflieger aufgefahren ist. Okay, kann jedem passieren, denkt Frank und begrüßt den Übeltäter, der sein Fahrzeug ebenfalls verlassen hat.

Polizeit hält Lkw-Fahrer für schuldig

Der Seat-Fahrer ist aber keinesfalls auf Freundlichkeiten aus. Er sei rückwärts gefahren, beschimpft er Frank, und voll in seinen Seat geknallt. Die Polizei, die dann kommt, befragt Frank gar nicht erst. Er ist der Lkw-Fahrer, damit der Depp und hat Schuld. So zumindest haben sich die Ordnungshüter benommen. Frank fühlt sich schlecht behandelt. Nach einer Stunde darf er weiterfahren. Als er bei Lidl an der Kasse steht, merkt er, dass er das Geld im Lkw vergessen hat. Mist, denkt er, aber Hunger hat er nach dem ganzen Gedöns sowieso nicht mehr. Er legt den Einkauf an die Seite und verlässt den Laden. Er ist wütend darüber, wie er behandelt wurde. Noch nicht einmal sagen durfte er, wie sich das Ganze ereignet hat. "Sie sind jetzt nicht dran", erklärte die Polizeibeamtin und dann war der blau-weiße Wagen schon verschwunden.

Frank steht immer noch im Gerichtssaal hinter seinem Stuhl. Plötzlich hört er die Stimme des Richters: "Herr T., bitte nehmen Sie doch endlich Platz." Der Film reißt sofort ab. Frank ist wieder in der Realität angekommen. Er stammelt, dass er noch nie im Gericht war und das alles furchtbar aufregend findet. Der Richter bittet ihn, tief durchzuatmen. Er unterbricht die Sitzung kurz, holt ein Buch. Nach wenigen Minuten geht’s weiter. Die Formalien sind schnell abgewickelt. Ich trete vor zum Richtertisch. Anhand von Fotos, die Messstellenprüfer Ralf Grunert und ich vor dem Termin vom Tatort gemacht und in unserem fahrbaren Büro ausgedruckt haben, schildere ich, wie sich alles ereignet hat.

Schaden des Seat beläuft sich auf kleine Delle

Der Richter nickt und nickt und nickt. Dann blättert er in der Akte und hält mir die Aussage des Zeugen vor, des angeblich geschädigten Seat-Fahrers. Darauf bin ich vorbereitet. Aber ein Hammer ist und bleibt dessen verquere Darstellung schon. Er habe brav und umsichtig hinter Frank gehalten, behauptet er. Frank habe dann den anderen Lkw überholt und sei plötzlich sehr schnell rückwärts gefahren. Er habe noch nicht einmal die Zeit zum Hupen gehabt. Mehr als diese Aussage ist der Akte nicht zu entnehmen. Weder der Tatort noch der Schaden wurde fotografisch festgehalten. Die Arbeit der Polizei ist nicht nur sehr lückenhaft, sondern absolut einseitig.

Ich hole zum Gegenangriff aus. Es sei ausgeschlossen, dass Frank schnell rückwärts gefahren sei. Wenn das so gewesen wäre, wäre wohl nicht viel von dem Seat übrig geblieben. Der Richter schaut mich an und sagt: Ja, er gehe deshalb auch von einem erheblichen Schaden aus. Immerhin würde der Arbeitgeber des Seat-Fahrers gleich von zwei Kanzleien vertreten. Ich muss laut lachen. Ich lege dem Richter ein Foto des Seat nach dem Unfall vor. Eine winzig kleine Delle in der Stoßstange über dem Kennzeichen vorne.

Nachgedrehter Beweisfilm

In der Tat, das passe nicht, gibt der Richter zu, aber ... Ein Aber will ich an dieser Stelle nicht zulassen. Ich bin noch lange nicht am Ende. Die Behauptung des Seat-Fahrers, er hätte nicht reagieren können, sei aus der Luft gegriffen, führe ich aus. Ich biete dem Richter ein Video an, das Ralf Grunert und ich terminvorbereitend gedreht haben. Wir wollten wissen, wie lange es dauert, aus dem Überholvorgang heraus rückwärts in einer engen Straße in die rechte Spur zu rangieren. Unser Feldversuch ergibt mindestens 15 Sekunden, eher 20. Wem 15 Sekunden zum Hupen nicht reichen, der hat ein Reaktionsproblem und sollte sich mal einer medizinischen Untersuchung unterziehen, erkläre ich zynisch.

Der Richter verzieht keine Miene, verzichtet aber auf das Abspielen des Videos. Er glaubt uns und bietet uns ein 55-Euro-Urteil an. Das wäre zwar punktefrei, aber ich lehne trotzdem ab. Für ein Opfer einer bewussten Falschdarstellung und einer völlig einseitigen Ermittlungsarbeit der Polizei sei so ein Kompromiss nicht akzeptabel. Der Richter müsse ein Zeichen setzen gegen die diskriminierende Vorverurteilung durch die Polizeibeamten, ganz nach der Manier: Der Lkw-Fahrer ist immer Schuld. Wenigstens müsse es da zu einer sanktionslosen Einstellung kommen. Der Glaube meines Mandanten an Recht und Gesetz könne nicht mit einem faulen 55-Euro-Kompromiss wieder hergestellt werden. Und schließlich sei er nachweislich ein umsichtiger Fahrer.

Verfahren wird eingestellt

Null Punkte im Register – das sei eine Ansage, die für sich spreche. Der Richter ist noch unschlüssig und will den vermeintlich geschädigten Zeugen laden. Meinetwegen! Dann will ich als Gegenpol ein unfallrekonstruierendes Gutachten. Die Staatskasse wird’s tragen müssen, erkläre ich trotzig. Man merkt, dass der Richter einzuknicken beginnt. Jetzt will er wissen, warum Frank null Punkte habe. Weil er ein umsichtiger Fahrer sei, wiederhole ich. Ob alle anderen Punkte gerade erst getilgt worden seien, fragt der Richter. Ich weise darauf hin, dass es keinen anderen Punkt gab.

Aber selbst wenn: Was nicht im Register steht, darf nicht auch nur unterschwellig bei der richterlichen Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden. Nach einer Stunde erklärt der Amtsgerichtsdirektor das Verfahren für eingestellt. Der Aufklärungsaufwand sei für 100 Euro Bußgeld und einen Punkt zu groß. Außerdem habe er sich ein Bild von Frank machen können – der sei kein Verkehrsrowdy. Eine Ahndung sei bei ihm wirklich nicht notwendig. So sehe ich das auch, auch wenn ich die Begründung für ein wenig schlapp halte.

Fernfahrertelefon

Rechtsanwalt Peter Möller sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten des Juristen.

Ingo*: Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Soll ich trotzdem den Bußgeldbescheid mit 35 Euro akzeptieren?

Möller: "Eigentlich wäre es Unsinn, ein Bußgeld zu bezahlen, wenn dich selbst keine Schuld trifft. Auf der anderen Seite bedeutet so ein Verfahren eine Menge Generve. Es kommt Schreibkram auf dich zu und es wird ein Verhandlungstermin stattfinden. Bei Verkehrsunfällen bestehen die Richter oft darauf, dass der betroffene Fahrer anwesend ist. Ob sich das alles wegen punktefreier 35 Euro lohnt, ist fraglich. Berücksichtige aber auch, dass das Anerkennen des Bußgelds einem Schuldeingeständnis gleicht. Das käme einem Geschenk an die gegnerische Haftpflichtversicherung gleich. Bevor sie zahlen, warten die Versicherungen oft den Ausgang der parallel laufenden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren ab. Aber noch ein weiterer Aspekt ist von Bedeutung: Man sollte seine Rechtsschutzversicherung nur in Anspruch nehmen, wenn der Fall wirklich von gewisser Wichtigkeit ist. Die häufige blinde Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung kann zur Kündigung des Vertrags führen. Dann steht man schutzlos da, wenn man die Versicherung wirklich braucht. Das alles solltest du sorgfältig abwägen."

Felix*: Ich bin auf ein plötzlich auf der Autobahn stehendes Fahrzeug aufgefahren. Die gegnerische Versicherung will nicht voll zahlen, obwohl ich mich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten habe. Ist das korrekt?

Möller: "Eine der wichtigsten Regeln im Straßenverkehr ist das Sichtfahrgebot. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Trotz Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann also ein Verstoß gegen § 3 I S. 4 StVO vorliegen. Lass dich anwaltlich beraten. Bei der Versicherung sitzen auch Juristen. Ohne kompetente Hilfe wirst du kaum einen Stich machen."

Juliane*: "Ich bin mit 6 km/h zu schnell geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid kommt vom Ordnungsamt der Stadt. Ich weiß, dass die Polizei bei uns im Ort Verstöße erst ab einer Überschreitung von 9 km/h ahndet. Darf die Stadt das also trotzdem?"

Möller: "Das ist eine ganz spannende Frage. Der Ansatzpunkt für die Verteidigung ist sicherlich Artikel 3 Grundgesetz. Das, was du schilderst, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Mit dem Argument kann man es probieren. Eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage ist mir bisher nicht bekannt. Dein konkreter Fall passt übrigens in mein Bild, dass von Kommunen aufgestellte Blitzer eher finanziellen Interessen als der Verkehrssicherheit dienen."

Kleine Fälle

Zu langsam beim Überholen

Nicht schnell genug soll Rolf* gewesen sein. Das klingt zunächst einmal skurril, kann aber durchaus ein Bußgeld mit sich bringen. Denn: Wer mit seinem Lkw überholt, muss Gas geben – wer zu lange braucht, soll ein Bußgeld bekommen. So zumindest ist die Intention des Gesetzgebers. Das Ganze soll dazu dienen, die sogenannten Elefantenrennen zu vermeiden. So weit, so gut. Aber an einem Überholvorgang sind mehrere beteiligt. Woher kann ich denn wissen, wie sich der, der überholt werden soll, verhalten wird? Wenn der Gas gibt, könne man doch nichts dafür, erkläre ich im Gerichtssaal. Dann dauert’s eben länger. Der Richter will dem nicht folgen. Ich merke an, dass das Gehalt meines Mandanten nicht ausreicht, um stets in Doppelbesetzung mit einem Hellseher zu fahren. Der Richter findet das nicht witzig. Er weist darauf hin, dass mein Mandant das Überholmanöver hätte beenden müssen. Ich stelle klar, dass das auf der Autobahn nicht ungefährlich sei. Außerdem: Wer Gas gibt, um den anderen nicht vorbeizulassen, könnte vielleicht auch vom Gas gehen, um den anderen nicht zurückfallen zu lassen. Weiter rechne ich detailliert vor, dass das Überholen so lange gar nicht gedauert haben könne. Lege man die Zahlen des Polizeibeamten zugrunde, dann komme man auf gerade mal 90 Sekunden. Das müsse der Pkw-Verkehr verkraften können. Der Richter will meinen Berechnungen nicht folgen. Ein Gutachten will er auch nicht. Er will fertig werden. Nach einer halbstündigen, durchaus sachlichen Diskussion einigt man sich auf einen Kompromiss – 55 Euro. Das heißt: Rolf bleibt punktefrei. In diesem Fall ist das akzeptabel und Rolf freut’s. Ziel erreicht, sagt er. Na, dann passt’s ja!

Fälschlicherweise schuldig gesprochen

Malte* muss ziemlich blau gewesen sein. Eine schwierige Aufgabe für die Verteidigung. Immerhin soll Malte sich auf der Flucht nach einem Unfall in einem matschigen Feldweg festgefahren haben. Als die Polizei kommt, steht er sturzbetrunken ein paar Meter vom Fahrzeug entfernt. Das Ganze hat sich am Wochenende mit dem Audi seiner Frau abgespielt. Aber was der Führerscheinentzug für den passionierten Fernfahrer bedeutet, weiß jeder: Kündigung, Sperre des Arbeitslosengeldes für ein paar Monate. Der wirtschaftliche Abgrund ist in Sichtweite, der soziale Untergang greifbar. Und das alles, ohne dass Malte erklären könnte, wie es dazu kam. Er war so krachend voll, dass er absolut null Peilung hat, was vor sich gegangen war. Völliger Filmriss. Er erinnert sich noch, dass er auf einer Party dem Cousin seiner Frau das seit einem halben Jahr zu Hause rumliegende Geburtstagsgeschenk gegeben hat. Dessen Freude hielt sich in Grenzen – das passiert schon mal, wenn Malte die von seiner Frau selbst gestrickten Socken verschenkt. Danach weiß er nix mehr. Nur, dass seine Frau ihn irgendwann von der Polizeiwache abgeholt hat. Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht wird zur Überraschungsveranstaltung. Der Unfallgegner hat den Unfallflüchtigen nicht sehen können. Er kann ihn nicht beschreiben und noch viel weniger Malte wiedererkennen. Eine Zeugin hat die Schlammschlacht im Feldweg beobachtet. Sie kann sich erinnern: Malte ist auf der Beifahrerseite ausgestiegen. Sie sei sich sicher, dass da zwei Personen im Auto gewesen seien. Malte wird freigesprochen. Aber wer da neben ihm saß und sich dann feige vom Acker gemacht hat, würde er schon gern wissen.

Beleuchtungsstreit

Irgendwo im Münsterland agiert er, Deutschlands ungekrönter Leuchten-Spezialist. Halter von besonders schönen Fahrzeugen, deren Fotos in der Zeitung zu bewundern sind, zieht er zur Verantwortung, sagt man. Angeblich reichen dafür schon ein paar Lämpchen zu viel oder ein leuchtendes Michelin-Männchen auf dem Dach. Vielleicht alles nur Gerüchte. Auf jeden Fall war er auch bei Erich* sehr eifrig. Dessen Lkw hat ihm jedenfalls gar nicht gefallen. Deswegen ist er hinter ihm hergefahren, in seiner Freizeit. Sehr aggressiv sei Erich gefahren, auf der Landstraße mit 80 km/h. Außerdem sei er zu dicht aufgefahren. Das alles habe er schon geahnt, als er den Lkw nur gesehen habe. Er kenne eben seine Pappenheimer. Na klar, meint der Richter etwas hämisch, Berufserfahrung. Vorurteile, nennt Anwalt Klemens Bruch das und legt TÜV-Berichte vor, die bestätigen, dass der Lkw von Erich auch im Rechtssinne picobello ist. Ob der Tacho vom Privatfahrzeug des Beamten denn geeicht sei, will der Autobahnanwalt aus Wilnsdorf wissen. Wie nah war denn Erichs Lkw an genau welchem anderen Fahrzeug dran? Der Beamte reagiert verunsichert und ausweichend und zitiert erneut die Pappenheimer. Dem Richter reicht’s. Er stellt das ganze Paket von immerhin 400 Euro sanktionslos ein. Prima. Vorurteile und Schubladendenken alleine reichen bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit eben nicht aus.

*Alle Namen von der Redaktion geändert

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 12 2016 Titel
FERNFAHRER 12 / 2016
7. November 2016
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7. November 2016
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