Fahrer vor Gericht Eine Frage der Gerechtigkeit

Autobahnkanzlei FF 12/2020, MÜP Ralf Grunert Foto: Autobahnkanzlei 2 Bilder

Die Verteidigung muss eine schwierige Hürde nehmen. Trotz eines angeblichen Geständnisses wird das Verfahren eingestellt.

Stefan* ist ein richtig lieber Kerl. Er liebt seine Familie. Er liebt seinen Beruf als Fernfahrer. Er liebt seinen Lkw. Das sieht man. Er hat aus seinem Fahrerhaus liebevoll ein kleines Wohnzimmer gestaltet. Seit 20 Jahren fährt er jetzt Lastwagen. Er ist 44 Jahre alt. Wer ihn ein wenig kennt, ahnt schon, dass er noch nie einen Punkt gehabt haben kann. Vor dem Staat und denen, die das Funktionieren des Staatsgebildes sicherstellen sollen, nämlich der Polizei, hat Stefan eigentlich großen Respekt. Aber er hat auch einen sehr sensiblen Gerechtigkeitssinn. Wenn er etwas für richtig ungerecht hält, dann wehrt er sich auch. So ist es hier.

Angehalten hatten ihn zwei Polizisten. Sie erklärten ihm, dass er ein silbernes Handy in der Hand gehabt hätte. Das hatte er garantiert nicht – und auch noch nie im Leben so ein Ding besessen. Also hat er sich sofort gewehrt. Er hat ein schwarzes Handy. Das habe er aber auch nicht in der Hand gehabt. Die Polizisten – so schätzt Stefan – standen ungefähr 15 Meter entfernt. Die konnten von unten nach oben aus ihrem Streifenwagen gar nicht sehen, was er da in der linken Hand hält. Sie werfen ihm auch gar nicht vor, dass er telefoniert habe. Er soll in der linken Hand das Handy gehalten haben und soll darauf getippt haben. "Wenn das so wäre, dürfte das wohl für § 23 Abs. 1a StVO ausreichen", sinniert Anwältin Herzog. Aber es ist so nicht gewesen, darauf besteht Stefan. Er will Gerechtigkeit. Stefan hat das Gefühl, dass er hier furchtbar ungerecht behandelt wird. Das ist für ihn unerträglich.

Er hat sich deswegen an die Autobahnkanzlei gewandt. An Schwegenheim kam er sowieso vorbei. Da machte er gleich mal eine Pause. Der Autohof gefällt ihm außerdem. Anwältin Heike Herzog hat sich auch sofort Zeit für ihn genommen. Sie hat zunächst das Übliche veranlasst und Akteneinsicht beantragt. Man muss wissen, was die Gegenseite überhaupt in den Händen hält, bevor man eine Stellungnahme abgibt, hat sie Stefan erklärt. Der wollte eigentlich, dass gleich etwas an die Behörde geschrieben wird. Heike Herzog hat zur Geduld gemahnt. Sie hat Stefan erklärt, dass die Behörden in der Regel weniger entgegenkommend seien als die Richter und Richterinnen. Nachteil einer zu frühen Stellungnahme wäre, dass unsere schönen Argumente bereits durchgekaut seien, wenn die Akte auf dem Richtertisch landen würde. Das versteht Stefan.

Ein paar Wochen später liegt die Ermittlungsakte auf dem Schreibtisch der Anwältin in Schwegenheim. Autobahnanwältin Herzog wundert sich extrem. Die Polizeibeamten haben in ihrem Erfassungsbeleg festgehalten, dass Stefan ein Geständnis abgegeben hat. Er habe das Handy in der Hand gehabt und Musik damit gehört. Das soll er ausgesagt haben. Heike ruft Stefan gleich an. Der bestreitet das mit Vehemenz. Jetzt ist Stefan richtig wütend. Das ist aus seiner Sicht verständlich. Wie abgemacht, wird keine Einlassung vor der Verhandlung abgegeben. Ein paar Monate später sitzen beide im Gerichtssaal. Nachdem die Formalien abgehandelt sind, werden die Polizeibeamten nacheinander durch die Richterin hineingerufen. Beide tragen vor, dass sie gesehen hätten, dass Stefan ein silbernes Handy in der Hand gehalten habe. Darin sind sich beide einig. Dieser Aspekt ist für Heike Herzog aber gar nicht so wichtig. Die Autobahnanwältin möchte genau wissen, wie lange denn das Gespräch gedauert habe, wann im Laufe des Gesprächs und in welchem Zusammenhang das vermeintliche Geständnis abgegeben wurde. Sie hinterfragt hier alles recht feinsinnig und zerlegt die polizeiliche Vernehmung in hauchdünne Zeitscheiben. Soweit die Polizeibeamten meinen, sich überhaupt daran erinnern zu können, widersprechen sie sich.

Heike Herzog hakt bei beiden nach und fragt, wann Stefan denn auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen worden wäre. Hierzu kommen gar keine konkreten Auskünfte mehr. Im Protokoll der Polizei ist ein diesbezüglicher Hinweis auch gar nicht zu finden. Nachdem die Zeugen verabschiedet wurden, holt Heike zu einem kleinen Zwischenplädoyer aus. Sie legt dar, dass das vermeintliche Geständnis von Stefan nicht verwertbar sei. Es sei noch nicht einmal belegt, dass es eine Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht gegeben habe. Vor diesem Hintergrund entfalte das angebliche Geständnis keinerlei Wirkung. Die Richterin stimmt mit dieser Bewertung der Sach- und Rechtslage überein. Heike Herzog geht nun zum Richtertisch und legt Fotos vor. Messstellenüberprüfer Ralf Grunert hat in ihrem Auftrag über Google Earth nachvollziehen können, wie groß die Distanz zwischen dem Polizeifahrzeug und dem den Lkw lenkenden Stefan gewesen ist. Zwischen 14 und 15 Meter müssen es gewesen sein.

Messstellenüberprüfer Ralf Grunert hat sich als Nächstes zum Autohof Mellingen begeben, um die Polizeiaktion nachzustellen. Er hat einen Lkw-Fahrer gebeten, sein Handy in die linke Hand zu nehmen und diese durchaus etwas höher zu halten. Ralf Grunert hat sich dann auf 14 Meter entfernt und geschaut, was man sehen kann. Seine Wahrnehmung ist eindeutig: eigentlich kaum etwas. Das hat MÜP Grunert auch fotografisch festgehalten. Die Mitarbeiterin Isabella Kiefer hat den nachgestellten "Polizeieinsatz" dokumentiert.

Autobahnanwältin Heike Herzog ist also bestens vorbereitet. Sie legt der Richterin die Fotos vor und zeigt, dass es kaum möglich sei, aus dieser Distanz zu erkennen, ob Stefan überhaupt etwas in der linken Hand gehabt habe. Noch viel weniger wahrscheinlich sei es, dass man erkennen könne, was er gehalten und was er damit gemacht habe. Die Richterin schaut sich das an und erklärt überraschend, dass sie auch dieser Bewertung der Sach- und Rechtslage folgen würde. Sie habe nämlich schon einmal ein Gutachten darüber machen lassen, ob man bei genau dieser Konstellation wie hier sehen könne, was der Lkw-Fahrer in der Hand habe. Der Gutachter sei zu einem klaren Ergebnis gekommen: Es sei unwahrscheinlich, dass man auf diese Distanz und bei der vorliegenden Konstellation das Handy in der Hand sehen könne.

Die Richterin klärt anschließend darüber auf, dass sie das Verfahren auch ohne Verhandlung eingestellt hätte, wenn nicht das vermeintliche Geständnis in der Akte gewesen wäre. Anwältin Heike Herzog bittet darum, dann das Verfahren jetzt sang- und klanglos einzustellen. Dass das Geständnis rechtlich nichts wert sei, läge hier auf der Hand und sei bereits erörtert worden. Genauso macht es die Richterin: Sie stellt das Verfahren ein. Für Stefan ist die Gerechtigkeit wiederhergestellt.

*Name von der Redaktion geändert

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