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Geld vom Bund und den Ländern Förderprogramme für E-Fahrzeuge

Foto: contrastwerkstatt- fotolia

Um die Alternativen zum Diesel im Güterverkehr zu pushen, bieten Bund und Länder Fördermittel für Neuinvestitionen in E-Fahrzeugen und den Aufbau von Ladestellen. trans aktuell hat eine Marktübersicht der Förderprogramme erstellt.

Das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) mit dem Titel "Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge" (EEN) stößt auf großes Interesse. Nur vier Wochen nach dem Start meldete das BMVI Ende August bereits 29 Anträge für 148 Lkw. Die Fördersumme beläuft sich auf zusammen 2,1 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bewertet den bisherigen Zuspruch als positiv. "Unser Förderprogramm kommt an", erklärte er. Das Ziel des Programms sei klar. "Wir wollen Speditionen dabei unterstützen, auf umweltfreundliche, spritsparende Lkw umzusteigen", ergänzte er.

40.000 Euro für 40-Tonner

Unter den gemeldeten 148 Fahrzeugen sind auch 26 Elektro-Lkw, von denen fünf unter die Gewichtsklasse von 12 Tonnen, 21 auf die schwere Klasse ab 12 Tonnen entfallen. Den Antrag stellenden Unternehmen winken im Rahmen des Förderprogramms für Elektro-Antriebe Zuschüsse von 12.000 beziehungsweise 40.000 Euro (bis 12 Tonnen beziehungsweise ab 12 Tonnen). Je Unternehmen und Kalenderjahr gibt es maximal 500.000 Euro, das Programm hat ein Volumen von zehn Millionen Euro. Der gewährte Zuschuss darf 40 Prozent der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten. Voraussetzung ist auch, dass das Fahrzeug mindestens vier Jahre beim antragstellenden Unternehmen in Deutschland im Einsatz ist. Wichtig ist, dass Unternehmen ihre Anträge vor der verbindlichen Bestellung der Fahrzeuge stellen müssen.

Das neue Programm ergänzt die bisherige Förderung im Rahmen des De-minimis-Programms des Bundesamts für Güterverkehr (BAG), das Zuschüsse für die Umrüstung von Diesel- auf Elektro-Lkw vorsieht. De-minimis sieht im Gegensatz zum neuen Fördervorhaben eine Deckelung der Zuschüsse bei 33.000 Euro im Jahr vor. Pro mautpflichtigem Lkw werden 2.000 Euro angesetzt. Daneben bieten aber auch einzelne Bundesländer für Unternehmen mit Werkverkehr und Unternehmen des Straßengüterverkehrs Fördermöglichkeiten für die Elektromobilität (siehe Übersicht unten) ebenso wie weitere Bundesministerien – etwa das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das einen Umweltbonus für E-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bietet. Der Umweltbonus beträgt für reine Elektrofahrzeuge 4.000 Euro und für Plug-in-Hybride 3.000 Euro und gilt für Neufahrzeuge aller Hersteller, die sich am Programm beteiligen. Die Hälfte des Umweltbonus wird unmittelbar auf den Kaufpreis erlassen (Herstelleranteil), den Bundesanteil überweist das BAFA nach eigenen Angaben direkt an den Antragssteller.

Geld aus dem Programm "Saubere Luft"

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) ist Ansprechpartner bei Förderungen im Rahmen des Programms "Erneuerbar mobil" beziehungsweise des Sofortprogramms "Saubere Luft". Das sieht unter anderem Maßnahmen zur Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs vor – 30 Millionen stellt das BMUB dafür bereit. Unterstützt werden neben kommunalen Fahrzeugflotten auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wie Handwerker und Lieferdienste, die nicht Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts sind. Erstattet werden bei Fahrzeugen mit Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb die Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen sowie die Kosten für Beschaffung und Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur. Voraussetzung: Die Fahrzeuge müssen mehrheitlich in bestimmten, antragsberechtigten Städten oder Regionen unterwegs sein. Mehr dazu unter www.erneuerbar-mobil.de.

Förderung für Ladeinfrastruktur in Bayern und NRW

Und nicht zu vergessen die zahlreichen Programme, die zumindest die Infrastruktur fördern: "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" nennt sich ein Programm, das die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen unterstützt. Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW werden bis höchstens 3.000 Euro pro Ladepunkt gefördert, Schnellladepunkte bis höchstens 12.000 Euro für Ladepunkte kleiner als 100 kW und bis höchstens 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW. Ergänzend wird der Netzanschluss gefördert.

Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Programm "progres.nrw Markteinführung – Ladeinfrastruktur" Fördermittel für Unternehmen auf Grundlage der De-minimis-Regelung. Im Mittelpunkt steht eine stationäre öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (LIS): Gefördert wird die Normalladeinfrastruktur für Handwerker und Unternehmen (De-minimis-Regelung) mit einer Ladeleistung von 11 bis 22 kW. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 1.000 Euro (nicht-öffentlich) beziehungsweise 5.000 Euro (öffentliche LIS) je Ladepunkt. Dafür werden technische Anforderungen gestellt, bei einer öffentlichen Ladeinfrastruktur gibt es zusätzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit und an die Bezahlmöglichkeiten. Die Details sind auf www.elektromobilitaet.nrw.de und bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) einsehbar.

Download Übersicht: Das bieten die Bundesländer an Förderprogrammen für Nutzfahrzeuge (PDF, 2,27 MByte) Kostenlos
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