Für das digitale Kontrollgerät gibt es vier Karten, die abhängig von der jeweiligen Betriebsart verwendet werden. Insbesondere der Einsatz der Unternehmenskarte erweist sich in der Praxis mitunter als tückisch.
Vor dem ersten Einsatz eines Fahrzeugs müssen Sie als Firmenchef Ihr Unternehmen mit der Unternehmenskarte am digitalen Tachografen anmelden. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Fahrpersonalverordnung. Die Vorgabe hat einen guten Grund: Durch die Anmeldung mit der Karte werden die Unternehmensdaten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Durch die individualisierte Karte wird im Speicher des digitalen Tachos für das Unternehmen eine eigene Registerkarte geöffnet, unter der das Gerät sämtliche Daten des Fahrzeugs während des Einsatzzeitraums ablegt.
Unternehmenskarte als individueller Schlüssel
Um diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt wieder für Ihren Betrieb zugänglich zu machen, müssen Sie die Unternehmenskarte erneut in den Digi-Tacho stecken. Erst dann ist der Daten-Download möglich. Die Unternehmenskarte dient dabei als individueller Schlüssel, öffnet die Registerkarte und ermöglicht das gesetzlich vorgeschriebene Herunterladen der Daten mit einem speziellen Speicherstick sowie deren ebenfalls gesetzlich erforderliche Archivierung.
Doch Vorsicht! Beim Entnehmen der Unternehmenskarte nach dem Daten-Download erhalten Sie etwa bei Geräten von VDO Continental die Anzeige "Unternehmen abmelden?". Soll das Fahrzeug weiter im Unternehmen genutzt werden, müssen Sie diese Frage unbedingt mit "NEIN" beantworten. Geben Sie "JA" ein, wie es nach dem letztmaligen Daten-Download etwa vor dem Verkauf des Fahrzeugs oder der Rückgabe an den Vermieter nötig ist, wird die Registerkarte geschlossen. Damit ist der Betrieb abgemeldet!
Datenlücken bringen Ärger
Sollte Ihnen diese Abmeldung versehentlich passiert sein und Sie setzen das Fahrzeug weiter ein, können Sie die nach der Abmeldung gespeicherten Daten nicht mehr für Ihr Unternehmen zugänglich machen. Das Ergebnis sind Daten- und Archivierungslücken, die im Fall einer Betriebskontrolle Ärger und Bußgelder nach sich ziehen können. Vorsicht ist auch bei rechtlich eigenständigen Tochterbetrieben geboten, die über eigene Unternehmenskarten verfügen.
Das Herunterladen der Massenspeicherdaten funktioniert nur dann richtig, wenn Sie beim Daten-Download auch die Unternehmenskarte verwenden, mit der Sie das Unternehmen im digitalen Tacho ursprünglich angemeldet haben. Das Vertauschen der Unternehmenskarten führt gerade bei Geräten von VDO Continental dazu, dass beim Einstecken der Unternehmenskarte des Tochterbetriebs ein neues Unternehmen angemeldet wird.
Der Daten-Download kann in diesem Fall nicht mehr richtig funktionieren, da einerseits aus Datenschutzgründen die alten Daten gesperrt sind und andererseits für das vermeintlich neue Unternehmen noch gar keine Daten vorliegen. Sie erhalten einen leeren Massenspeicher-Datensatz.
Tipp: Eine zeitnahe Kontrolle der heruntergeladenen Daten aus dem Digi-Tacho mit gängigen Softwarelösungen hilft, mögliche Archivierungslücken aufzudecken.
Was Unternehmer tun müssen, wenn Fahrer aus bestimmten Gründen ihre vorgeschriebenen Tätigkeitsbeweise nicht vorlegen können, erfahren Sie im Artikel "Gerät mit sieben Siegeln" auf eurotransport.de.