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Digitaler Tachograf Gerät mit sieben Siegeln

Gerät mit sieben Siegeln Foto: volvo trucks

Noch immer ist der digitale Tachograf eine Herausforderung für Transportunternehmer. Unsere Serie hilft dabei, sie zu überwinden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrer an einem oder an mehreren Tagen innerhalb des Zeitraums von 28 Kalendertagen die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise, etwa Schaublätter oder Eintragungen auf der Fahrerkarte, in Kontrollen nicht vorlegen. Das gilt dann, wenn der Fahrer ein Fahrzeug gelenkt hat, für das keine Nachweispflicht besteht. Das gilt auch, wenn er krank war oder sich im Urlaub befand. Und es gibt sogenannte sonstige andere Gründe, bei denen der Fahrer kein Fahrzeug gelenkt hat.

Dann müssen Sie als Unternehmer ihm eine entsprechende Bescheinigung nach Paragraf 20 Fahrpersonalverordnung ausstellen. Die nennt den Grund für die fehlenden Tätigkeitsnachweise. Dafür gibt es ein EU-weit einheitliches Formular. Dieses Dokument steht auf verschiedenen Internetseiten, unter anderem auf der Homepage der EU zum Download bereit. Andere Quellen sind die Industrie- und Handelskammern, Transportverbände und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Bescheinigung im Zweifel nachträglich ausstellen und vorlegen

Die Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgestellt werden und sie muss dem Fahrer vor Fahrtantritt übergeben werden. Als Unternehmer müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person das Dokument unterschreiben. Diese Person darf nicht der Fahrer sein.
Achten Sie auch darauf, dass der Fahrer ­alle Angaben prüft, dann ebenfalls die Bescheinigung unterschreibt und mit sich führt. Wenn Sie die Bescheinigung nicht ausstellen können, weil die Tage beispielsweise unterwegs angefallen sind, müssen Sie diese auf Verlangen der Behörden nachträglich ausstellen und vorlegen. Stellen Sie sicher, dass der Fahrer die Bescheinigung nach Ende der Mitführpflicht im Unternehmen abgibt. Sie gehört dann archiviert.

Auf die Bescheinigung der wöchentlichen Ruhe­zeit kann verzichtet werden, wenn der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte nachgetragen hat. Schulungen stellen sicher, dass die Fahrer den Eintrag vornehmen können. Bei bestimmten Versionen digitaler Kontrollgeräte ist ein manueller Nachtrag der Wochenruhezeit technisch nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie die Bescheinigung ausstellen. Bei Fahrzeugen, in denen noch Kontrollgeräte mit Tachoscheiben eingebaut sind, muss der Fahrer die Wochenruhezeit auf der Rückseite des auf die Ruhezeit folgenden Schaublattes nachtragen.

Unser Experte Sascha Küst wird in unserer Serie das Thema "digitaler Tachograf" genauer beleuchten.

Unsere Experten
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David Keil, Berater und Projektmanager Logistiksoftware und Telematiksysteme David Keil Berater Logistiksoftware und Telematiksysteme
Aktuelle Fragen Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw? Fahrerkarte (falsche Daten nach Auswurf) Meine Fahrerkarte zeigt nach dem Auswurf während der Fahrt falsche Werte an. Was tun? Digitacho und Geschwindigkeit über 90 km/h Ab wann werden Geschwindigkeiten über 90 km/h aufgezeichnet?
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