Zum Abschluss der Serie "Digitaler Tachograf" fasst die Redaktion die wichtigsten Ratschläge in Form einer Checkliste in fünf Schritten zusammen.
Auch im Jahr acht nach Einführung des digitalen Kontrollgeräts sind der richtige Umgang mit dem Gerät und das komplexe rechtliche Umfeld für Transportunternehmer nach wie vor eine Herausforderung. In den vorausgegangenen Ausgaben von lastauto omnibus haben wir daher für Flottenbetreiber Praxistipps veröffentlicht, um die wichtigsten Fragen rund um den Digitacho zu beantworten. Zum Abschluss der Serie fassen wir die wichtigsten Ratschläge für Sie in Form einer Checkliste zusammen. Auf diese fünf Punkte sollten Sie achten!
Einbau- und Nutzungspflicht lastauto omnibus 8/2014
Gültigkeit: Fahrzeuge für Personen- und gewerblichen Gütertransport, die nach dem 1. Mai 2006 erstmals zugelassen wurden
Personenbeförderung: Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer bestimmt und ausgerüstet sind
Gewerbliche Güterbeförderung: Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger 3,5 Tonnen übersteigt
Ausnahmen (Auswahl):
- Sogenannte Handwerkerregelung (Lenken des Fahrzeugs ist nicht die Haupttätigkeit des Fahrers)
- Probefahrten von Werkstätten
- Fahrzeuge beispielsweise der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
Inbetriebnahme lastauto omnibus 9/2014
- Erforderlich: bei eigenen und Mietfahrzeugen
- Vor erstem Fahrzeugeinsatz: Anmeldung des Unternehmens am Digitacho mit gültiger Unternehmenskarte
- Am Ende der Fahrzeugnutzung: Abmeldung des Unternehmens und Daten-Download
- Einweisung der Fahrer im korrekten Umgang mit Fahrerkarte und Digitacho dokumentieren
- Ausstattung des Fahrzeugs mit Bedienungsanleitung des Geräteherstellers und ausreichender Anzahl von zugelassenen Ersatzpapierrollen
Prüfung und Kalibrierung lastauto omnibus 7/2014
- In regelmäßigen Zeitabständen von zwei Jahren seit der letzten Prüfung des Digitachos
- Bei Änderungen am Fahrzeug (Beispiele):
- Reparatur der Kontrollgeräte-Anlage
- Veränderung der Wegdreh- und Impulszahl
- Änderung der Reifengröße oder des amtlichen Kennzeichens
- Nach jedem Tausch beziehungsweise Einbau des Digitachos
- Autorisierter Fachbetrieb muss die Prüfung vornehmen
- Nach der Kalibrierung: Kontrolle der im Gerät gespeicherten Fahrzeugdaten und des am Holm der Fahrertür angebrachten Prüfschildes
Speicherung und Kontrolle der Daten lastauto omnibus 10/2014 und 11/2014
- Auslesen Fahrerkartendaten: spätestens alle 28 Kalendertage nach Aufzeichnung des ersten Ereignisses, besser wöchentliches Auslesen (Kontrolle Lenkzeiten in der Doppelwoche). Gilt auch für Fahrerkartendaten von Aushilfen und Leiharbeitern
- Auslesen Massenspeicherdaten: spätestens alle 90 Kalendertage nach Aufzeichnung des ersten Ereignisses
- Voraussetzung für korrekten Daten-Download: Verwendung der gültigen Unternehmenskarte, mit der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde
- Vorsicht: Verwechselungsgefahr bei Unternehmenskarten von Tochterbetrieben!lastauto omnibus 5/2014 und 9/2014
- Archivierung mit gängigen Softwarelösungen
- Anfertigung einer Sicherheitskopie
- Prüfung der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten auf:
- Archivierungslücken, Lückenschluss durch Bescheinigungen wie "Berücksichtigungsfreie Tage" (lastauto omnibus 4/2014) oder Austausch defekter Digitacho
- Digitale Signatur
- Korrekte Eingabe der Ländersymbole zu Beginn und am Ende des Arbeitstages
- Nachweisbare Dokumentation der täglichen Abfahrtskontrolle
- Manuelle Zeitnachträge vor allem von Tages- und Wochenruhezeiten
- Einhaltung der Sozialvorschriften
- Fahrten ohne gesteckte Fahrerkarte
- Unbekannte Fahrernamen
- Kontrolle der aufgezeichneten Störungen und Ereignisse
Verstoßstatistik und Nachschulungen lastauto omnibus 12/2014
- Besprechung individueller Fehler und Verstöße mit dem Fahrer
- Nachweisbare Schulung und Belehrung der Fahrer
- Aufbau einer monatlichen Verstoßstatistik, um Fehlentwicklungen in den Unternehmensabläufen zu erkennen und um Hinweise auf Schulungsbedarf und Rückschlüsse auf die Qualität der Schulungen zu ziehen.