Dienstwagensteuer für E-Autos Bund will Steuersatz für Privatnutzung halbieren

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die Bundesregierung will die private Nutzung von E-Autos und Plug-in Hybriden nur noch mit pauschal 0,5 Prozent besteuern. Das soll den Verkauf von Elektrofahrzeugen ankurbeln.

Fahrer von E-Autos als Firmenwagen sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2019 ihre privaten Strecken nur noch pauschal mit einem Prozent des halben Bruttolistenpreises versteuern. De facto sollen sie für den geldwerten Vorteil der Privatfahrten dann nur halb soviel bezahlen wie Fahrer von Benzinern oder Dieseln. Die neue 0,5-Prozent-Regelung soll allerdings nicht rückwirkend gelten, sondern nur für Autos mit Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021.

Für die 2018 und früher zugelassene Autos wird zur Bemessung des geldwerten Vorteils weiterhin der von Kaufdatum und Batteriegröße abhängige Listenpreis angesetzt. So errechnet sich beispielsweise bei den im Jahr 2018 zugelassenen E-Autos der vom Bruttolistenpreis abzuziehende Betrag aus dem Faktor 250 multipliziert mit den kWh der Batterie, maximal jedoch 7.500 Euro. Wie die pauschale Versteuerung von E-Autos genau funktioniert, lesen Sie hier.

Wer seinen Firmenwagen nur wenig privat fährt, soll weiterhin ein Fahrtenbuch führen können. Auch dann gilt als Bemessungsgrundlage der halbe Anschaffungspreis. In jedem Fall kommen zur pauschalen Steuer noch die üblichen 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu.

Die verringerte Steuer bevorzugt prozentual vor allem Käufer von Plug-in Hybriden, da deren relativ kleine Batterie den Listenpreis bisher nur wenig verringert. Der Fuhrparkverband begrüßt den Steuervorteil für E-Autos. Geschäftsführer Axel Schäfer fordert allerdings, alle alternativen Antriebe zu fördern. Es sei wünschenswert, wenn Förderungen nicht einseitig erfolgen, sondern alle Alternativen mit redizierten Emissionen begünstigt würden.

So wirkt sich die neue Steuerregelung aus

Smart EQ

Listenpreis (brutto): 21.940 Euro, Batteriekapazität: 17,6 kWh
Anschaffung 2018

Bemessungsgrundlage für Steuer: 21.940 Euro minus 4.500 Euro (18 kWh x 250 Euro) = 17.440 Euro
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 174 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 60,90 Euro
Anschaffung 2019
Bemessungsgrundlage für Versteuerung: 10.970 Euro (50 Prozent des Listenpreises)
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 109 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 38,15 Euro
Steuersparnis pro Monat: 22,75 Euro

Foto: Nissan
Fahrer eines Nissan Leaf profitieren von der neuen Besteuerung.

Nissan Leaf

Listenpreis (brutto): 31.950 Euro, Batteriekapazität: 40,0 kWh
Anschaffung 2018

Bemessungsgrundlage für Steuer: 31.950 Euro minus 7.500 Euro (max. mögl Abzug) = 24.450 Euro
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 244 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 85,40 Euro
Anschaffung 2019
Bemessungsgrundlage für Versteuerung: 15.975 Euro (50 Prozent des Listenpreises)
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 159 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 55,65 Euro
Steuersparnis pro Monat: 29,75 Euro

Tesla Model S 100D

Listenpreis (brutto): 110.900 Euro, Batteriekapazität: 100,0 kWh
Anschaffung 2018
Bemessungsgrundlage für Steuer: 110.950 Euro minus 7.500 Euro (max. mgl. Abzug) = 103.450 Euro
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 1.003 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 351,05 Euro
Anschaffung 2019
Bemessungsgrundlage für Versteuerung: 55.475 Euro (50 Prozent des Listenpreises)
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 554 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 193,90 Euro
Steuersparnis pro Monat: 157,15 Euro

Hyundai Ionic Plug-in Hybrid

Listenpreis (brutto): 29.900 Euro, Batteriekapazität: 8,9 kWh
Anschaffung 2018

Bemessungsgrundlage für Steuer: 29.900 Euro minus 2.250 Euro (9 kWh x 250 Euro) = 27.650 Euro
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 276 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 96,60 Euro
Anschaffung 2019
Bemessungsgrundlage für Versteuerung: 14.950 Euro (50 Prozent des Listenpreises)
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um 149 Euro
Monatliche Kosten bei Steuersatz von 35 Prozent: 52,15 Euro
Steuersparnis pro Monat: 44,45 Euro

Hyundai Ionic Elektro 2016 Foto: Hyundai
Noch besser fährt, wer einen Plug-in Hybriden wie den Hyundai Ionic als Dienstwagen bekommt.
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