Der FERNFAHRER-Roadshow-Partner ETL Kanzlei Voigt Bußgelder und Punkte vermeiden

Foto: Jan Bergrath

Mit jeder Novelle müssen Lkw-Fahrer und Unternehmer mehr Fallstricke beachten. Rechtlicher Beistand ist oft Gold wert. Der FERNFAHRER-Roadshow-Partner ETL Kanzlei Voigt bietet auch vorbeugende Hilfe an.

Lkw-Fahrer müssen grundsätzlich mit Kontrollen durch BAG oder Polizei rechnen. Verstöße finden sich unter Umständen schnell. Wie gehen Sie als Anwaltskanzlei vor, wenn sich ein Lkw-Fahrer oder Transportunternehmer dann an Sie wendet?

Für BAG und Polizei sind Lkw-Kontrollen tägliche Routine. Bei Lkw-Fahrern, die ja nicht täglich kontrolliert werden, ist dies anders. Sie empfinden Kontrollen oft als außergewöhnlich, obgleich sie schon immer normaler Bestandteil des Berufsbilds waren. Allerdings haben sowohl die Intensität als auch die Tiefe der Kontrollen zugenommen. Verstöße gegen Ladungssicherungsvorschriften ließen sich seit jeher durch eine einfache Inaugenscheinnahme feststellen. Bei anderen Verstößen war das schon schwieriger. Im digitalen Zeitalter lässt sich aber unkompliziert prüfen, ob Fahrer und Unternehmen die Sozial- und Arbeitszeitvorschriften eingehalten haben. Kontrollen ziehen daher fast regelmäßig Bußgeldverfahren gegen den Fahrer und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen das verantwortliche Verkehrsunternehmen nach sich. Oft werden dann weitere Daten angefordert, oder es folgt eine sogenannte Vor-Ort-Kontrolle in den Räumlichkeiten des Unternehmens. Dies ist auch allgemein bekannt. Dennoch verhalten sich die meisten Fahrer und Unternehmen zunächst passiv. Sobald aber ein Schreiben der Behörde vorliegt (i. d. R. ein Anhörungsbogen mit Angaben zur Person), löst dies regelmäßig hektische Betriebsamkeit aus. So weit muss es aber gar nicht erst kommen. Um auf die Prüfung vorbereitet und ihr einen Schritt voraus zu sein, sollten – zeitnah nach der Kontrolle im LKW – proaktive Maßnahmen ergriffen werden. Die Hinzuziehung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, wie eben der ETL Kanzlei Voigt, gehört dazu. Unsere kostenlose Erstberatung verschafft zunächst einen Überblick und ist der erste Schritt hin zu mehr Sicherheit im Betrieb. Für diejenigen, die uns das Mandat erteilen, entwickeln unsere Fachexperten und Rechtsanwälte eine maßgeschneiderte Strategie für das weitere Vorgehen.

Wie stehen die Chancen, durch die richtigen juristischen Maßnahmen Bußgelder zu reduzieren und Punkte zu vermeiden?

Bisher haben wir Verkehrsunternehmen und Behörden stets an einen Tisch gebracht. Die präsentationsreif entwickelten Strategien und Maßnahmen des Verkehrsunternehmens wurden auf Augenhöhe kommuniziert und die beiderseitigen Ansprüche und Ansichten erörtert. Ergänzend flossen weitere, nachhaltige Konzepte zur Reduzierung der Verstöße in die Beratungen ein. Die Kontrollbehörden waren in der Regel positiv überrascht. Nach erneuter Prüfung und Neubewertung des Sachverhaltes wurde das ursprünglich beabsichtigte Bußgeld entweder reduziert oder sogar vollständig erlassen. Die Chancen zur Reduzierung oder Vermeidung von Bußgeldern stehen gut, wenn man als Verkehrsunternehmen entsprechende Konzepte vorlegen kann. Wir stehen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Empfehlen Sie grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich immer sinnvoll. Schließlich ist ein Führerscheinentzug nicht nur der Albtraum eines jeden Berufskraftfahrers, sondern zieht auch bei den Verkehrsunternehmen regelmäßig starke Einschränkungen nach sich.

Können sich Unternehmen auch vorbeugend an Sie wenden? Auf der FERNFAHRER-Roadshow 2019 haben Sie zum Beispiel kostenlos angeboten, Fahrerkarten auszulesen.

Selbstverständlich stehen wir auch für vorbeugende Maßnahmen jederzeit zur Verfügung. Die angesprochene Aktion ist bei den Fahrern sehr gut angekommen. Wer hat schon die Möglichkeit, seine Fahrerkarte von einem Profi fachkundig und ohne jedes Risiko auswerten zu lassen? Unser Experte Markus Mertens, mit dem wir uns fortlaufend über die Ergebnisse ausgetauscht haben, hat das Projekt erstklassig umgesetzt. Laut Herrn Mertens haben die Ergebnisse der Auswertung viele Fahrer überrascht. Im persönlichen Gespräch wurde ihm oft gesagt, dass dem Arbeitgeber etliche Fehler weder aufgefallen seien, noch seien sie darüber informiert worden. Gerade die Obliegenheitspflichten des Verkehrsunternehmens sind es aber, die im Fokus der Kontrollbehörden stehen. Äußert ein Fahrer bei einer Kontrolle, er sei vom Unternehmen nicht über eventuelle Verfehlungen informiert worden, wird regelmäßig die zweite Kontrollstufe aktiviert und die Kontrollbehörden treten in Erscheinung. Dies geschieht zumeist in Form einer Betriebsüberprüfung oder Anforderung der digitalen Daten aus dem Kontrollgerät. Von daher müsste es eigentlich viel mehr Anfragen für einen präventiven Stresstest im Unternehmen geben. Herr Mertens ist übrigens ausgebildeter Kontrolleur für Sonder- und Schwerlastverkehr und seit über 25 Jahren im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Aus- und Bewertung digitaler Daten sind für ihn tägliche Routine. Seine Erfahrungen hat er unter anderem in dem Miniratgeber zum Thema "Der digitale Tachograph" publiziert, den die teilnehmenden Fahrer als kleines Dankeschön für das Vertrauen in die Kanzlei Voigt erhielten.

Sie bieten auf Ihrer Website einen "Stresstest" für Transportunternehmen an. Was beinhaltet dieser Stresstest?

Unsere Experten prüfen so, wie es die Behörden üblicherweise auch machen. Wir durchleuchten den Fuhrpark, prüfen die gesammelten Daten von Fahrern und Fahrzeugen und werten Fahrerkarten und Daten des Tachografen aus. Aufgedeckte Schwachstellen werden mit unserem Mandanten besprochen. Anschließend entwickeln wir individuell abgestimmte Konzepte und Maßnahmen zu deren Beseitigung und unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung. Folgende Punkte werden bei einem Stresstest vor Ort überprüft:

▶ Feststellung verantwortlicher Personen, Prüfung von Personal- und Fahrzeuglisten;

▶ Nachweis der Führerscheinprüfung, Belehrungs- und Unterweisungsakten;

▶ Datenexport digitaler Daten der Tachographen auf Vollständigkeit;

▶ Datenhandhabung und Archivierung.

Auf Wunsch erhält der Mandant noch am gleichen Tag eine Ersteinschätzung. Eine grafische Übersicht zeigt dabei sowohl die Vorab-Ergebnisse als auch etwaige Schwachstellen auf. Die Ergebnisse des Stresstests werden zusammengefasst und dienen – bereits vor dem eigentlichen Anhörungsverfahren – als Grundlage für eine erste Lageeinschätzung. Der detaillierte Report macht zum Beispiel die Verstöße des einzelnen Fahrers über einen längeren Zeitraum sicht- und nachvollziehbar. Je nach Größe des Fuhrparks kann der Abschlussbericht durchaus mehrere Hundert Seiten umfassen. Die Auswertung dient nur einem Zweck: Wir möchten die Schwachstellen für unsere Mandanten erkennbar machen, sie bewerten und beseitigen. Für die Fahrer kann, über die Akademie der Kanzlei Voigt, ein maßgeschneidertes Schulungspaket hinzugebucht werden. Die Unterweisung kann extern oder auch direkt vor Ort beim Unternehmer erfolgen. Die von uns verarbeiteten Daten werden – nach der Beendigung des Auftrags – selbstverständlich datenschutzrechtskonform gelöscht.

Die neuen EU-Regelungen nehmen auch leichtere Nutzfahrzeuge wie Transporter in die Pflicht. Was müssen Betreiber nun beachten, wo verstecken sich Fallen?

Eine der beschlossenen Maßnahmen betrifft die Pflicht zum Einbau digitaler Tachographen. Lag die Grenze bisher bei 3,5 t, gilt die Einbaupflicht ab dem 1. Juli 2026 auch für Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Allerdings unterlagen gewerblich genutzte Fahrzeuge einschließlich mitgeführter Anhänger auch bisher schon den geltenden Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Aufzeichnungspflicht, wenn auch nur handschriftlich. Die oben angesprochenen Obliegenheitspflichten des Verkehrsunternehmens erfassen auch diesen Bereich. Kein Fuhrpark ist gleich. Unser Ziel ist es, den jeweiligen Unternehmer individuell dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der betrieblichen Anforderungen und Abläufe im höchstmöglichen Maße umzusetzen. Mitunter sind es nur Kleinigkeiten oder eine neue Idee der Umsetzung, um diesen Umstand zu erfüllen und teure Verfahren zu vermeiden. Als ETL Kanzlei Voigt stehen wir auch hier gerne beratend zur Verfügung.

Unsere Experten
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