Schließen

Das gilt künftig für Notbremsassistenten Neue Richtlinien für Notbremsassistenten

Foto: Daimler Truck

Notbremsassistenten sollen künftig noch sicherer und effektiver sein. Das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Vereinten Nationen in die Pflicht genommen. Wie die neuen Vorgaben aussehen.

Für Notbremsassistenten gelten künftig Neuerungen: Die technische Expertengruppe der Vereinten Nationen (UN) hat kürzlich unter der Leitung von Deutschland und Japan einige neue Richtlinien beschlossen. Ziel sei es, diese noch sicherer und effektiver zu gestalten. Laut Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) ist es vor allem wichtig, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Gefahr von Auffahr-Unfällen zu reduzieren.

So sollen die beschlossenen Neuerungen bewirken, dass der Notbremsassistent künftig frühzeitiger reagiert. Bei den Bestandsfahrzeugen sei laut Angabe des BMDV noch immer eine Warnmeldung zwischen 0,8 und 1,4 Sekunden erforderlich. Bei den neueren Assistenten soll eine automatisierte Vollbremsung auch ohne Warnung an den Fahrer erfolgen – insofern dies erforderlich ist, um einen Unfall zu vermeiden.

Stärkeres Abbremsen und Personenerkennung

Eine weitere Änderung betrifft das Abbremsen: Aktuell reduziert der Notbremsassistent die Geschwindigkeit generell um 20 km/h, um nicht auf ein stehendes Ziel wie ein Stauende aufzufahren. Bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h sollen die verbesserten Assistenzsysteme Unfälle gänzlich vermeiden. Demnach kann das System das Fahrzeug dann sogar zum Stillstand bringen. Bei höheren Geschwindigkeiten greift der Assistent künftig auch stärker ein: So wird bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 90 km/h so stark abgebremst, dass bei einer Kollision das Tempo nicht mehr als 42 km/h betragen darf.

Eine weitere große Neuerung bei den Notbremsassistenten ist die Fähigkeit, Personen zu erkennen. Denn das System soll künftig neben Fahrzeugen explizit auch Menschen erkennen können. Damit gewinnen die Systeme im innerstädtischen Bereich an Bedeutung. Allerdings könnten sich undurchsichtige Baustellensituationen für das System als fordernd erweisen. Auf Nachfrage von eurotransport.de berichtet eine Sprecherin des BMDV aber, dass Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h problemlos seien. Darüber hinaus seien im Baustellenbereich auf der Autobahn laut Angaben des BMDV keine Fehlbremsungen zu erwarten, da Fußgänger dort nicht die Fahrbahn kreuzten.

Assistenzsysteme reaktivieren sich automatisch

Lkw-Fahrern soll es künftig nicht mehr möglich sein den Notbremsassistent zu deaktivieren. Sollte das System dennoch ausgeschaltet sein, aktiviert es sich selbstständig nach 15 Minuten wieder. Demnach ist es nur noch möglich den Notbremsassistenten kurzfristig zu deaktivieren. Ein ständiges Ausschalten des Systems dürfte zudem nur erschwert möglich sein: Das BMDV teilte auf Nachfrage von eurotransport.de mit, dass die Deaktivierung mit mindestens zwei herstellerspezifischen Handlungen ausgeführt werden müsse.

Änderungen bereits ab 2025

Die Änderungen gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Laut Angaben des BMDV sei es nun in einem weiteren Schritt erforderlich, die Regelung in verbindliches EU-Recht umzusetzen. Außerdem sei es entscheidend, die neuen Anforderungen und Einführungsfristen im Rahmen der EU-Fahrzeugtypgenehmigung verpflichtend zu verankern.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.