Gewicht des Gespanns Damit der Anhang nicht zur Last wird

Gewicht des Gespanns, Mercedes, Humbauer Foto: Karl-Heinz Augustin 4 Bilder

Wer einen Hänger am Haken hat, muss das Gewicht des Gespanns im Auge behalten. Wir erklären, welche Vorschriften gelten.

Sie gehört im professionellen Einsatz zur Standardausrüstung, privat ist sie meist nur bei Wohnwagenbesitzern oder Kleingärtnern anzutreffen: die Anhängerkupplung. Dabei ist der Haken am Heck ein hilfreiches Accessoire, wenn Gewicht oder Volumen des Frachtguts die Möglichkeiten des Transporters übersteigen. Auslagern lautet dann die Devise, auf den kleinen ungebremsten Anhänger ohne Abdeckung oder auch in den großen Kofferanhänger mit eigener Bremse. Aber Vorsicht: Wie schwer Fahrer ihren Anhänger beladen dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Relevante Daten sind die zulässige Anhängelast des Transporters, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Stützlast von beiden Fahrzeugen. Alle Angaben dazu finden sich in den Fahrzeugpapieren oder an den Fahrzeugen selbst.

Stütz- und Anhängelast addieren sich

Die im Fahrzeugschein des Transporters angegebenen Anhängelasten gelten, wenn der Hänger bereits am Fahrzeug angebracht ist. Dies ist ein wichtiger Faktor, da die am Fahrzeug erlaubte Stützlast zur zulässigen Anhängelast dazukommt. Das bedeutet, dass bei einer zulässigen Anhängelast von 1.000  Kilogramm und einer erlaubten Stützlast von 75  Kilogramm der Anhänger samt Ladung 1.075 Kilogramm wiegen darf. Vorausgesetzt, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei mindestens 1.075 Kilogramm. Allerdings sollten dafür auch die Komponenten wie Auflaufbremse oder Rohrdeichsel ausgelegt sein, sagt Eva-Maria Pohl, Marketingleiterin beim Anhängerhersteller Humbaur.

Der jeweils niedrigste Wert gilt

Die zulässige Anhängelast des gesamten Zugs richtet sich nach dem jeweils niedrigsten erlaubten Wert. Darf der Anhänger zwei Tonnen wiegen, das Zugfahrzeug aber maximal eine Tonne ziehen, gilt der Wert des Zugfahrzeugs. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss dabei nicht dem vom Zugfahrzeug erlaubten Gewicht entsprechen. Nur darf das tatsächliche Gewicht des Hängers die vom Zugfahrzeug vorgegebene Grenze nicht überschreiten. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unter der erlaubten Anhängelast des Transporters, begrenzt dieser Wert das maximale Gewicht der Ladung.
Für alle gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, das tatsächliche Gewicht des Anhängers sowie seine Stützlast zu kennen. Für das Wiegen der Stützlast können sich Fahrer mit Haushaltsmitteln behelfen. Mit einem Kantholz und einer Personenwaage lässt sich die tatsächliche Stützlast leicht ermitteln. Alternativ gibt es im Handel Stützlastwaagen, die zwischen Deichsel und Anhängerkupplung das Gewicht erfassen. Das Gesamtgewicht hingegen lässt sich nur mit einer Radlastwaage oder geeigneten Wiegevorrichtung feststellen.

Auch bei der Stützlast ist der niedrigere der beiden Werte maßgeblich. Diesen Wert sollten Fahrer möglichst ausreizen. Denn Fahren mit maximaler Stützlast erhöht die Stabilität des Gesamtzugs.

In jedem Fall sollte man die gesetzlichen Vorschriften kennen und beachten. Denn der Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen vor. Auch oder gerade für den Halter. Denn wer mitbekommt, dass seine Fahrer nicht auf die Lasten achten, kann bis zu drei Punkte kassieren.

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