Ab sofort können die Antragsunterlagen für die Erteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung bei den Außenstellen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) angefordert werden.
Wie das Amt mitteilt, ist der Antragsschluss am 1. Oktober. Mithilfe von CEMT-Genehmigungen sind Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedsstaaten möglich. Diese sind die Staaten der Europäische Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie einige ost- und südosteuropäische Länder. Für Österreich, Italien, Griechenland und die russische Föderation ist allerdings nur eine begrenzte Anzahl an Genehmigungen gültig.
Die Genehmigungen gelten außerhalb Österreichs nur auf Fahrzeugen mit mindestens Euro 4-Standart, für Österreich ist sogar Euro 5 vorgeschrieben.
Soweit der Antragsteller seine Lizenz im Zeitraum September 2014 bis August 2015 ausreichend genutzt hat, wird die Lizenz wiedererteilt. Für die Wiedererteilung einer in Österreich, Italien oder Griechenland gültigen CEMT-Lizenz muss im Bewertungszeitraum mindestens ein Transport zwischen den jeweiligen Ländern und einem CEMT-Staat, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht galt, stattgefunden haben. Für russlandgültige Lizenzen müsse der Antragsteller Beförderungen im Dreiländerverkehr in oder aus der russischen Föderation nachweisen, "bei dem Deutschland nicht auf verkehrsüblichem Weg durchfahren wurde und für die keine Dreiländerverkehrsgenehmigung zur Verfügung stand".
Wer erstmalig eine CEMT-Lizenz beantragen will, kann maximal zehn Jahresgenehmigungen beantragen, soweit er im Besitz einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz ist und versichert, 2016 CEMT-Beförderungen durchführen zu wollen.