Bundesverwaltungsgericht A 14 darf nicht weitergebaut werden

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg vorläufig untersagt.

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge erklärte das Gericht die für den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle in Sachsen-Anhalt zugrundeliegenden Planungen für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Noch kann der Weiterbau allerdings gerettet werden: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Berichten zufolge die Möglichkeit, in einem ergänzenden Verfahren die von den Richtern festgestellten Mängel zu beseitigen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen den Bau des Abschnitts geklagt.

Das Gericht in Leipzig teilte mit, dass nach einer Änderung der ursprünglichen Planungen eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Für den neu geplanten Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle hätte zudem eine erneute Anhörung erfolgen müssen. Das Gericht warf den Planern vor, dass sie es versäumt hätten, Kompensationsmaßnahmen für die mit dem Bau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft neu festzusetzen.

Die 155 Kilometer lange Trasse von Magdeburg bis Schwerin soll im Jahr 2020 befahrbar sein. Für das Gesamtvorhaben sind rund 1,25 Milliarden Euro veranschlagt.

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