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Bundesrat fordert Abbiegeassistent Regierung soll EU-Parlament überzeugen

Mercedes-Benz; Abbiege-Assistent; Abbiegen mit Radfahrer in der Schleppkurve Foto: Daimler

Der Bundesrat will Abbiegeassistenten verpflichten für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen – auch für Gebrauchte. Nun ist die Bundesregierung am Zug.

Abbiegeassistenten sollen bei Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen verpflichtend vorgeschrieben werden. Dafür hat sich der Bundesrat ausgesprochen und verlangt gleichzeitig eine Nachrüstpflicht für bestehende Flotten.

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich bei der EU-Kommission und den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass dies schnellstmöglich in den Typengenehmigungsvorschriften festgelegt wird. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme verstärkt gefördert werden. Gegenüber den Versicherern soll sie sich dafür stark machen, dass Rabatte für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten gewährt werden, um so die Marktdurchdringung zu verbessern.

Warnung des Abbiegeassistenzsystem hilft dem Lkw-Fahrer

Rechtsabbiegende Lkw stellen im innerstädtischen Bereich für Radfahrer und Fußgänger eine erhebliche Gefährdung dar, hieß es zur Begründung des Antrags, den die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen eingebracht hatten. Dem Stand der Technik entsprechende Assistenzsysteme könnten im direkten Umfeld des Lkw ungeschützte Verkehrsteilnehmer erkennen und den Fahrer warnen. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht davon aus, dass etwa ein Drittel der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bei Abbiegeunfällen ums Leben kommen.

Positive Reaktion aus der Speditionsbranche

Die Deutsche Verkehrswacht drängte auf eine rasche Umsetzung des Beschlusses. Auch der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) betonte, die verpflichtende Ausstattung von Nutzfahrzeugen mit Abbiege- und Notbremsassistenten müsse noch stärker als bisher forciert werden. Werde auf europäischer Ebene nicht schnell genug entschieden, sollte Deutschland beispielgebend vorangehen, sagte Geschäftsführer Dierk Hochgesang. Der nachträgliche Einbau eines Warnsystems dürfe aber nicht dazu führen, „dass Lkw-Fahrer allein solchen Systemen vertrauen“, betonte er. Sämtliche Alternativen zur Unfallverhütung müssten weiterhin berücksichtigt werden, sagte Hochgesang. „Das sind wir allen Verkehrsteilnehmern schuldig. Auch unseren Fahrern, die bei tödlichen Unfällen lebenslänglich mit dieser Belastung klarkommen müssen.“

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