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Branche begrüßt Mobilitätspaket EU-Parlament unterstützt Lkw-Fahrer

Lkw-Fahrer: Leben auf Rasthöfen Foto: Jan Bergrath

Das EU-Parlament stimmt für das Mobilitätspaket. Das macht Hoffung auf bessere Arbeitsbedingungen. Branche ist zufrieden.

Die EU ist auf ihrem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer einen großen Schritt weitergekommen, nachdem das Europäische Parlament (EP) für das Mobilitätspaket gestimmt hat. Jetzt können die Abgeordneten gemeinsam mit den europäischen Verkehrsministern und der EU-Kommission einen Kompromiss aushandeln, um Nomadentum, Briefkastenfirmen und unfairer Bezahlung einen Riegel vorzuschieben. Bislang ist nicht klar, ob das Gesetzespaket noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Die deutschen Straßentransportverbände jedenfalls sehen das Votum überwiegend positiv, von Gewerkschaftsseite kommt auch Kritik.

Die Abstimmung war auch deshalb so bedeutsam, weil zuvor Abgeordnete aus Osteuropa wiederholt versucht hatten, Neuregelungen im Parlament auch noch in letzter Minute zu blockieren. So wurden die Regeln für das Votum in Frage gestellt und zuvor weit über 1.000 Änderungsanträge zu dem Paket eingereicht. Länder wie Rumänien oder Bulgarien unterstellten, dass es darum ging vorrangig westeuropäische Interessen durchzusetzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu schmälern. Die Transportbranche hat bei ihnen einen nicht unerheblichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Insbesondere der deutsche Sozialdemokrat Ismail Ertug hatte sich im EP intensiv um einen Kompromiss bemüht, der dann letztlich auch mit konservativer Unterstützung zustande kam.

BGL und BWVL hoffen auf schnelle Einigung

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt das Ergebnis ausdrücklich und bewertet „die vorgesehene Heimkehrpflicht für Lkw-Fahrer zu ihren Familien sowie die Rückkehrpflicht für international eingesetzte Lkw in ihr Zulassungsland nach jeweils spätestens vier Wochen“ als besonders positiv. Ein Erfolg sei auch, dass sich der vom BGL vorgeschlagene Lenkzeitzuschlag durchgesetzt habe. Damit hätten Fahrer maximal zwei Stunden mehr, wenn sie auf dem Weg nach Hause ins Wochenende sind. Diese Zeit müsste zwar in der Folgewoche ausgeglichen werden, ermöglichte den Fahrern aber bei unvorhersehbaren Verzögerungen, trotzdem bei ihren Familien anzukommen.

Der BGL hofft jetzt ebenso wie der BWVL auf eine schnelle Einigung bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel. Würde das Mobilitätspaket erst nach den Europawahlen im Mai weiterverhandelt, wäre das eine vertane Chance für den Verkehrsmarkt in Europa, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot. Besonders positiv sei die Einigung zur Fahrerentsendung zu sehen: „Mit dieser Einigung können derzeit vorherrschende bürokratische Hürden abgebaut werden“, betonte er. Zudem seien auch die zeitnahe Einführung des smarten Tachographen und damit verbundene bessere Kontrollmöglichkeiten ein weiterer Sicherheitsgewinn.

DSLV sieht tragfähiges Gerüst

Die Position des Parlaments sei ein „insgesamt tragfähiges Gerüst für eine Angleichung der Wettbewerbs- und Sozialbedingungen“, betont der DSLV. Es bleibe aber nur stabil, wenn zukünftig regelmäßiger und dichter als heute kontrolliert werde, sagte Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Die Erwartungen an den neuen Tachographen seien deshalb sehr hoch. Eine regelmäßige Rückkehr der Fahrzeuge an die Unternehmensstandorte könne zu einem unerwünschten Anstieg von Leerkilometern und Emissionen führen, gab Huster zu bedenken. Ob die Neuregelungen beim Entsenderecht praxistauglich seien werde sich ist zeigen. „Der Flickenteppich nationaler Einzelbestimmungen wird dadurch erst einmal nicht aufgelöst“, betonte Huster.

Für DGB und Verdi geht's nicht weit genug

Der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dem DGB gehen die von den Parlamentariern beschlossenen Verbesserungen nicht weit genug. „Die Möglichkeiten des Sozialdumpings werden durch die Entscheidung eingedämmt, jedoch nicht gänzlich beendet“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. So gebe es künftig Ausnahmen bei der Anwendung der Entsenderichtlinie. Dass es keinen Mindestlohn bei bilateralen Transporten gibt, wird auch von DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisiert. Zudem sei die Übernachtung in der Fahrerkabine zwar untersagt, könne aber durch eine Verzichtserklärung des Fahrers umgangen werden, außerdem könnten Raststätten sich selbst zertifizieren, damit die Nacht im Fahrerhaus möglich wird.

Mit dem Mobilitätspaket

  • soll für rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ umgesetzt werden.
  • Das Entsenderecht soll vom ersten Tag eines Auslandseinsatzes an gelten, ausgenommen, die Fahrt beginnt und endet im Heimatland.
  • Das Fahrpersonal muss zumindest alle vier Wochen nach Hause zurückkehren, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Fahrerkabine verbracht werden.
  • Kabotagefahrten sollen nur an jeweils drei Tagen möglich sein, dann muss das Fahrzeug für mindestens 60 Stunden an den Firmenstandort zurück.
  • Die Einführung und Nachrüstung des digitalen Tachographen wird deutlich vorgezogen.
  • Kleintransporter mit über 2,5 Tonnen werden den gleichen Bestimmungen unterworfen wie große Lkw.
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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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