Die öffentliche Hand muss künftig emissionsfrei und -arme Fahrzeuge anschaffen – das verkündet das BMVI in seiner aktuellen Verlautbarung.
Auftraggeber der öffentlichen Hand und bestimmter Sektoren wie Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen, die Fuhrparks betreuen, Fahrzeuge kaufen, leasen oder anmieten oder bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den ÖPNV in Anspruch nehmen, müssen nach Angaben des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ab sofort feste Mengen an Fahrzeuge beschaffen die emissionsarm oder -frei motorisiert sind. Damit reagiert das BMVI nach eigenen Angaben auf europäische Vorgaben, die bis Ende 2025, bis Ende 2030 einzuhalten sind.
Pkw und Transporter müssen bis 2026 emissionsfrei werden.
38,5 Prozent aller Pkw und leichten Nutzfahrzeugen dürfen im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km ausstoßen. Ab Anfang 2026 dürfen diese sogar gar kein CO2 mehr ausstoßen und zudem nur noch 80 Prozent der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide ausstoßen.
Die Anzahl der emissionsfreien Lkw und Busse wächst
Neben den leichten Nfz müssen laut BMVI auch feste Mengen an Lkw mit alternativen Kraftstoffen betankt oder angetrieben werden. In Zahlen: Bis Ende 2025 müssen zehn Prozent aller schweren Nfz mit Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen angetrieben werden. Nach 2025 müssen es 15 Prozent sein. Die Entscheidung trifft auch die Busse der ÖPNV. Hier müssen bis Ende 2025 exakte 45 Prozent aller Fahrzeuge alternativ angetrieben werden. Nach 2025 müssen 65 Prozent emissionsarm unterwegs sein.
In diesem Verkehrssegment der öffentlichen Hand geht das BMVI sogar noch einen Schritt weiter. Für ÖPNV-Busse gilt nach Angaben des Ministeriums ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss, entweder durch batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Antriebe oder durch Oberleitungsantriebe.
Vorgaben gelten für Bund und Länder – doch es gibt Ausnahmen.
Die vom BMVI formulierten Ziele gelten für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene sollen zudem möglich sein. Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder Reisebusse.