Geräte, dir vor Radarfallen warnen, sind in Deutschland verboten. Darauf weist der ADAC in einer Meldung hin.
Das Verbot gelte auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Haben diese Geräte eine Warnfunktion, sind also mit einem so genannten POI-Warner ausgestattet, dürfen sie im Fahrzeug nicht benutzt werden. Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Auch die Kommunikation über Facebook sei verboten
Eine Ordnungswidrigkeit liege auch dann vor, wenn sich Fahrer während der Fahrt beispielsweise mit einem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informieren. Der ADAC weist ferner darauf hin, dass die Polizei einen Radarwarner, den sie bei einer Verkehrskontrolle findet, sicherstellen und auch vernichten kann. Allerdings sei dies Vorgehen nicht ohne weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar. Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestünden erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.
Verboten ist laut ADAC zudem, die Lichthupe einzusetzen, um andere zu warnen. Dann werde ein Bußgeld von zehn Euro fällig.
Radiomeldungen und Handzeichen sind nicht verboten
Nicht verboten sind Radiomeldungen. Sie würden laut ADAC unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben. Fahrer können sich auch durchaus per Handzeichen oder Schilder verständigen. Allerdings sollten andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Dann kann die Polizei das Warnen untersagen.