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BGL-Verbandsinitiative gegen Diesel-Betrug VW soll Schadenersatz zahlen

Foto: VW

Auf Initiative des BGL und der Verbände DSLV, BWVL und AMÖ bereitet der Rechtsdienstleister MyRight eine Schadenersatzklage gegen VW vor. Grund der Klage ist der Dieselskandal, der auch die gewerblichen Pkw-Flotten betrifft.

Wer ein Fahrzeug des Volkswagen-Konzerns in seinem Fuhrpark hat, etwa ein Modell des VW Passats 2.0 TDI, oder einen VW T6 Transporter 2.0TDI, hat Pech - und Glück: Pech, weil er vom Dieselbetrug des VW-Konzerns betroffen ist, Glück, weil der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) eine Schadenersatzklage vorbereitet. Teilnehmen können Unternehmen der Branche ebenso wie deren Mitarbeiter, die im Zeitraum vor September ein betroffenes Fahrzeug des VW-Konzerns gekauft haben.
 
Seit 2015 beschäftigt der Abgasskandal die Fahrzeugindustrie, Justiz und Politik und die Verbraucher: Volkswagen hatte Abgaswerte mit Hilfe einer verbotenen Motorsteuerungs-Software gezielt manipuliert und somit Behörden und Verbraucher getäuscht. Dagegen will der BGL gemeinsam mit dem Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), dem Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) klagen.

Forderungen gebündelt vor Gericht bringen

Wie der BGL am Montag in Frankfurt mitteilte, werden die Verbände ihre Forderungen wie bei der Schadenersatzklage gegen das Lkw-Kartell mit Hilfe der Kanzlei Hausfeld und dem Prozessfinanzierer Buford Capital durchsetzen. Als Rechtsdienstleister fungiert in diesem Fall MyRight, eine Schwestergesellschaft von Financialright Claims, dem Dienstleister aus dem Lkw-Verfahren des BGL. "Bewährte Partner", wie Dr. Guido Belger vom BGL sagte. Wie bei der Lkw-Klage treten die betroffenen Unternehmen ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister ab, der die Forderungen gebündelt vor Gericht bringt - im Falle des Dieselskandals das Landgericht Braunschweig.  
 
Laut Dr. Jan-Eike Andresen von MyRight hat der Rechtsdienstleister bereits Forderungen von knapp 50.000 Klägern gebündelt, darunter rund 40.000 aus Deutschland, die durch die Manipulation einen starken finanziellen Schaden erlitten hätten. "Rund 30 bis 40 Prozent der geschädigten Fahrzeughalter sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmen", sagte Christopher Rother von der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld. Und allen droht die Verjährungsfrist 31. Dezember 2018.
 
Im Rahmen der Verbändeinitiative sind 12.000 Unternehmen mit fast 500.000 Mitarbeiter am Start. Wie hoch die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge sind, wird laut Prof. Dirk Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des BGL, derzeit ermittelt - im Rahmen des Lkw-Kartell hat die Verbandsinitiative im vergangenen Jahr Ansprüche für 85.000 Fahrzeuge angemeldet.
 
Schadenersatz fordern können Unternehmen und Verbraucher, die Fahrzeuge vor dem 18. September 2015 gekauft haben. Anmeldeschluss für die Verbändeklage von bar finanzierten Einzelfahrzeugen ist der 30. Juni 2018, für Fahrzeuge aus Bank- und Leasingfahrzeuge schon der 31. Mai 2018. Die Klage richtet sich laut Christopher Rother von der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld darauf, dass die Unternehmen die Fahrzeuge gegen Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises zurückgeben können.

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