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BG Verkehr: Abschalten von Assistenten verbieten 34 Prozent Sicherheitsvorteil durch Systeme

Foto: Michael Knoll/Pixabay

Die BG Verkehr fordert automatische Reaktivierung, Anweisung zur Aktivierung und Verbot der Abschaltung von FAS ab 30 km/h.

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) fordert eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der das Abschalten von Notbremsassistenten ab 30 km/h verboten ist, eine Anweisung der Fahrer durch Unternehmer zur Aktivierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) und eine automatische Reaktivierung nach einer bestimmten Zeit.Gemäß einem Forschungsprojekt der BG Verkehr liegt der Sicherheitsvorteil von mit FAS ausgestatteten Fahrzeugen bei 34 Prozent. Gerade der Notbremsassistent (ABA) und der Abstandsregeltempomat (ACC) könnten Unfälle, die durch zu geringen Abstand entstehen, verhindern oder zumindest entschärfen.

Systeme müssen genutzt werden

Voraussetzung sei allerdings, so betont die BG Verkehr in einer Mitteilung, dass die FAS von den Lkw-Lenkern auch genutzt und nicht deaktiviert würden. „FAS sollen immer eingeschaltet sein, um unterstützen zu können“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter der BG Verkehr. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Systeme im Notfall zur Verfügung stehen und Unfälle vermeiden.“ Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) arbeite nach Angaben der BG Verkehr bereits an einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, die das Abschalten von Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h verbieten soll.

Und: Fahrer sollten unbedingt umfassend eingewiesen werden. Dies fördert die Akzeptanz der Systeme beim Fahrer. Außerdem verringere eine gründliche Einweisung die Gefahr unerwünschter Gegenreaktionen des Fahrers, wenn ein FAS in das Fahrgeschehen eingreift – beispielsweise weil einanderer Verkehrsteilnehmer kurz vor dem Lkw einschert. „Die Fahrer müssen außerdem verinnerlichen, dass FAS nur unterstützen. Sie entbinden den Fahrer aber nicht davon, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten“, erläutert Ruff. Dies sollte auch Gegenstand von Fahrsicherheitstrainings und regelmäßiger Unterweisungen durchden Unternehmer sein.

Handy am Steuer

Handytelefonate, das Schreiben von SMS oder das Eingießen einer Tasse Kaffee – das alles koste nach Erfahrungen der Berufsgenossenschaft sekundenlang die Aufmerksamkeit der Fahrer. In kritischen Verkehrssituationen könnten diese Sekunden entscheidend sein. „Bei einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern bedeuten drei Sekunden Ablenkung eine Strecke von 67 Metern, die der Fahrer im Blindflug“ zurücklegt“, rechnet Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter der BG Verkehr, vor.

Trotz deutlich gestiegener Fahrleistung sind die Unfälle mit Personenschäden, an denen Güterkraftfahrzeuge beteiligt waren, langfristig rückläufig. Trotzdem bereitet der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Sorge, dass schwere Unfälle aufgrund von zu geringem Abstand auf fast unverändert hohem Niveau verharren.

„Leider gibt es nicht bei allen Unfallursachen gleichermaßen starke Rückgänge“, ergänzt Ruff. Das Fehlverhalten beim Abstand sei mit 21 Prozent die häufigste Unfallursache von Lkw-Unfällen. Bei diesen Unfällen spiele das Thema Ablenkung nach Erkenntnissen der BG Verkehr eine erhebliche Rolle. Und so sieht die BG Verkehr Fahrerassistenzsysteme als Hoffnungsträger mit Blick auf eine weitere Reduzierung schwerer Verrkehrsunfälle.

Die Zahlen (Quelle: Statistisches Bundesamt)

  • Im Jahr 2018 gab es 28.631 Unfälle mit Personenschaden, an denen mindestens ein Güterkraftfahrzeug beteiligt war. Das waren 1,8 Prozent weniger als im Jahr 2017.
  • 762 Menschen starben bei diesen Unfällen, 4,0% weniger als ein Jahr zuvor.
  • Auch die Zahl der Schwerverletzten nahm ab und zwar um 0,3% auf 7292.
  • Die Zahl der Leichtverletzten ging um 1,9 Prozent auf 31.425 Personen zurück.
  • Insgesamt waren 31.803 Fahrer von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2018 beteiligt, das sind 32,7 Prozent weniger als 1995.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fahrleistung von Güterkraftfahrzeugen zwischen 1995 und 2018 um 39,0 Prozent gestiegen ist.
  • Die Transportleistung stieg im selben Zeitraum sogar um mehr als 75 Prozent.
  • Besonders stark rückläufg war das Unfallgeschehen bei den Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
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