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Berufskraftfahrer-Qualifizierung Viele Ideen für eine einheitliche Qualität

Foto: Thomas Küppers

Ob die heute vorgeschriebene Weiterbildung von Berufskraftfahrern auch die Verkehrssicherheit verbessert, darüber lässt sich streiten. Vorschläge gibt es viele, wie die aktuell anstehende Reform sinnvoll genutzt werden könnte.

Bis zur Einführung der Richtlinie 2003/59 EG war bei der Mehrheit der europäischen Berufskraftfahrer der Lkw-Führerschein die einzige Qualifikation für den Beruf. Nun müssen Fahrer zusätzlich Trainings absolvieren, auch nach der Grundausbildung. Die Ziele sind: mehr Sicherheit auf den Straßen, eine Aufwertung des Berufsbildes, eine Antwort auf den Fahrermangel und eine einheitliche Ausbildung in Europa. Doch funktioniert das System auch?

Kritik zur Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes kommt etwa vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DRV) in Bonn. "Das Ganze ist mit einer guten Idee gestartet: Man will die Verkehrssicherheit in Europa erhöhen. Was wir in der Realität haben, ist nicht der Weisheit letztes Schluss", kommentiert DVR-Sicherheitsexperte Jürgen Bente das Gesetz. Meistens gehe es darum: "Wie kriege ich das am billigsten umgesetzt." Bente hat den Prozess der Verordnung nach eigenen Worten begleitet. Dabei war stets das Ziel, die Fahrer nach einer Analyse über deren Wissensstand individuell zu schulen, was aber in der Praxis nicht durchführbar sei.

Unternehmer muss den Bedarf definieren

Mit den Schlüsselzahlen, die nun die Lernziele definieren, sieht Bente einen guten Kompromiss, jeder Unternehmer könne selbst eine unendliche Zahl an Fortbildungsmaßnahmen ableiten, zugeschnitten auf das eigene Team. Daraus haben sich dann fünf Hauptmodule entwickelt, die sich mit dem Zeitbedarf (fünf mal sieben Stunden)
decken. "Der Unternehmer muss eigentlich selbst definieren, was er an Bedarf sieht", fordert Bente. Sich über eine Gruppe mit Kollegen auszutauschen, ist für Bente der richtige Ansatz. Doch die Qualität der Ausbilder sei unzureichend: "Ich habe von einem Fahrer schon gehört, der Schulungsleiter habe eine Power-Point-Präsentation gestartet, mit dem Kommentar "Zwischen- und Verständnisfragen sind nicht erwünscht"." Bente empört: "Da wäre ich aufgestanden und rausgegangen."

Es brauche ein klares Anforderungsprofil und Spezialisten für einzelne Bereiche. Universalisten gebe es nicht, die alles qualitätsvoll anbieten könnten. Zwar sieht Bente auch gute Anbieter auf dem Markt, doch deren Angebote variierten auch je nach Bundesland. Außerdem gelte zurzeit das Marktgesetz "billig, billig, billig". Bente fordert: "Bei den Referenten ist die Qualität sehr unterschiedlich. Hier müsste der Gesetzgeber ein Qualitätsmanagement-System etablieren."

Praktisches Training besonders beliebt

Die Qualitätskontrolle der Schulungsanbieter ist das eine, der Anteil von praktischen Elementen im Unterricht das andere. Beides sorgt dafür, dass der Teilnehmer mit Spaß dabei ist und etwas lernt, was ihm im Arbeitsalltag auch weiterhilft. Praktisches Training war dabei Spitzenreiter. Doch die Realität sieht laut Bente anders aus: "Wir haben Inhouse-Seminare, da kostet der Tag 30 Euro, 40 Mann in einen Saal rein und abends mit der Bescheinigung raus." Hier sei die Politik gefordert, doch Ermahnungen zum Handeln hätten bisher nichts gebracht. Außerdem bemängelt Bente das Fehlen einer Datenbank, die es in Österreich und der Schweiz bereits gebe. Keiner könne ihm sagen, wie viele Fahrer bereits an Schulungen teilgenommen hätten und wie viele noch müssten. Die Umsetzung der Verordnung wurde auf die Bundesländer delegiert, was die Arbeit der Bildungsanbieter wiederum erschwert. "Das ist ein Unding", sagt Bente.

In Österreich stellten Schulungsanbieter eine Teilnehmerliste in eine Datenbank ein, so Bente, Änderungen seien zwei Stunden vorher noch möglich, und diese Liste werde auch kontrolliert. Der DVR setzt zurzeit eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge entwickeln soll, wie der Prozess besser strukturiert und über die BKrFQG in die Praxis umgesetzt werden kann.

Vorschlag: Lernergebnis im Vordergrund

Mit seiner Kritik ist der DVR nicht alleine. Auch der Bildungsanbieter Dekra arbeitet an Verbesserungen mit, und das auf höchster Ebene. Im März 2014 hat die Dekra Akademie-Bildungsexpertin Claudia Ball bei einem Workshop der EU-Kommission zur Berufskraftfahrerausbildung ihre Vorschläge präsentiert: "Es gibt bisher keinen einheitlichen Bildungsstandard, der erreicht werden soll. Wir schlagen daher vor, dass man einen solchen Bildungsstandard in Form von Lernergebnissen formuliert, die am Ende eines Lernprozesses vorliegen sollen", sagt Ball.

Ball beschäftigt sich auch im Rahmen des Projektes ProfDRV mit der Fahreraus- und -weiterbildung. "Wenn das Lernergebnis erfordert, dass ein Praxisteil vorkommen muss, dann ist dieser zwingend notwendig", sagt Ball. Doch das sei nicht immer der Fall, etwa wenn bei technischen oder rechtlichen Hintergründen die Kenntnis ausreicht. Doch sobald es in die Umsetzung geht und ein Fahrer selbst etwa Ladung sichern oder bestimmte Fahrtechniken anwenden können muss, komme man um einen Praxisanteil nicht herum, ist Ball überzeugt. "Im Moment prüft die EU-Kommission die Umsetzung der Lernergebnisorientierung im Rahmen der Richtlinie 2003/59/EG", sagt Ball. 

Das weitere Vorgehen der EU-Kommission ist noch offen, teilt diese auf Anfrage mit. Noch sichtet ein externer Berater die eigegangenen Vorschläge der Konsultationsrunde: "Alles ist noch möglich" – überarbeiten, aufheben oder lassen wie es ist.

Bundesverkehrsministerium ist alarmiert

Auch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist nicht untätig. Auf die Frage, wann die Neufassung des Gesetzes zur Berufskraftfahrerqualifizierung vorliege und mit welchen Änderungen, teilt eine Sprecherin mit, die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Anerkennungs-,  Kontroll- und Fahrschulerlaubnisbehörde habe zu Schwierigkeiten geführt – "in der Überwachung von Bescheinigungen, der Transparenz hinsichtlich der anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätten, der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle Kurse und der Feststellung der Teilnehmer". Problem erkannt, Gefahr gebannt?

Das Ministerium scheint alarmiert: "Berichte über missbräuchlichen Umgang mehren sich", heißt es. Zeit zu handeln also. Beabsichtigt seien neue Regeln für Sanktionen – und mehr Transparenz bezüglich Anerkennung und Aufsicht von Ausbildern, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie Daten und Zeit der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen. Nötig ist das durchaus, denn Zahlen über Kurse und Teilnehmer hat nicht einmal das BMVI.
Verbessert werden soll auch die gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungsbescheinigungen bei Grenzgängern. "Mit der geplanten Einführung eines Fahrerqualifizierungs-Nachweises wird im deutschen Recht ein weiterer europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden", teilt die Sprecherin auf Anfrage von trans aktuell mit.

Bei Qualität und Einheitlichkeit der Fortbildungen sieht sie jedoch wenig Handlungsspielraum und setzt auf europäische Maßnahmen.Wie stark alltagsbezogen die Fortbildungen sind, unterliege wiederum der Gestaltung durch die anerkannten Ausbildungsstätten. Es bleibt also spannend. Mal sehen, ob die Reform am Ende nur ein Reförmchen wird.

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