Ab 1. August werden auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen Mautgebühren erhoben.
Nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gilt die Mautpflicht für 84 Straßenabschnitte auf rund 1.000 Kilometern Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard. Die zusätzlichen Mittel sollen laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur fließen. Mautausweichverkehre würden weitestgehend vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen zumeist um Zubringerstrecken zu mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. Eine Liste der betroffenen Bundesstraßen finden Sie unter www.mauttabelle.de. Eine Übersichtskarte steht auf der Seite www.bag.bund.de bereit.