BAG-Kontrollen Auf Anweisung von oben

Foto: Jan Bergrath

Das Bundesverkehrsministerium ist durch die zeitweise Lockerung der Kabotageregeln in die Kritik geraten, die Vorwürfe, dass Frachtführer aus Osteuropa weiterhin illegal im deutschen Transportmarkt mitmischen, verstummen nicht. Nun hat das Bundesamt für Güterverkehr an drei Stellen mit hohem Lkw-Aufkommen gezielt kontrolliert.

Der Logport in Duisburg zählt mittlerweile zu den „Hotspots des Sozialdumpings“, wie sie auch Andreas Marquardt, der Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unlängst in der Presse beschrieben hat. Über die dort zum Teil skandalösen Zustände, über die sich vor allem die Bewohner aber auch die Gewerkschaft Verdi immer wieder beklagen, ist das BAG bestens informiert. Der unter anderem für Nordrhein-Westfalen zuständige Oberkontrolleur des BAG aus Münster, Klaus Pöpping, hat in der Vergangenheit den Logport und andere Terminals des Kombinierten Verkehrs immer wieder inspiziert. Und so wusste Pöpping genau, wo er sich mit seinem Team positionieren musste, als das BAG kurzfristig die Aufgabe bekam, verlässliche Zahlen für das Bundesverkehrsministerium zu liefern.

Bundesverkehrsministerium will Klarheit

Schon länger lautet der Vorwurf deutscher Transportunternehmen und deren Fahrer, dass vor allem die großen Flotten aus Osteuropa aber auch die vielen kleinen südosteuropäischen Frachtführer großer westeuropäischer Logistiker in Deutschland illegale Kabotage betreiben würden, also mehr nationale Touren durchführen als derzeit in Europa erlaubt sind: drei beladene Transporte hintereinander, bevor es mit der vierten Tour wieder in ein drittes Land geht. Diese Beschränkung hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kurz nach Beginn der Coronakrise gelockert und später nach intensiven Gesprächen mit den deutschen Arbeitgeberverbänden aus der Logistik wieder rückgängig gemacht. Doch der Vorwurf ebbte nicht ab. So beschreibt es auch das BAG in seiner offiziellen Pressemeldung. „Die Logistikverbände verzeichnen infolge der Pandemie einen Auftragsrückgang ihrer Unternehmen und fürchten Nachteile durch Verstöße von Wettbewerbern, etwa durch Nichteinhaltung von Ruhezeiten oder Verstöße gegen den Mindestlohn.“

Es mag Zufall sein: Nach der Sendung mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, dem Koordinator für Güterverkehr, in der Videokonferenz von FERNFAHRER live lud das BAG recht kurzfristig Journalisten zu einer gezielten Kontrolle ein. Die Oberbehörde des Bundesverkehrsministeriums hatte praktisch „von oben“ den Auftrag erhalten, durch gezielte Kontrollen der Kabotage für Klarheit zu sorgen. Die Wahl fiel auf den Logport Duisburg, den Hafen Mannheim und den Großmarkt in München.

Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit verschlafen

Es ist dem BAG in Münster seit Monaten bekannt, dass jedes Wochenende im gesamten Logport, vor allem aber im Logport 3 und am Ortseingang von Friemersheim bis zu 100 osteuropäische Sattelzugmaschinen geparkt sind, deren Fahrer dort zum Teil und nun in der Coronakrise erst recht unter höchst fragwürdigen hygienischen Bedingungen in und um ihre Lkw campieren. Am Vorabend der Kontrolle waren dort wieder die Lkw aufgereiht. Nicht so viele wie vor der Krise, aber der Platz war immer noch gut belegt, wie eine örtlich ansässige Zeugin berichtete und auch fotografierte.

Als die BAG-Kontrolle am Montag, 20.4., offiziell um 7.30 Uhr an den beiden wichtigsten Ausfahrtsstraßen aus dem Logport begann, hatte der größte Teil der Fahrer die beiden Plätze fürs Wochenende bereits verlassen. Andere Zugmaschinen, so ein schneller Überblick vor der Kontrolle, sind dort offenbar für die ganze mutmaßliche Dauer der Krise abgestellt worden. Da das BAG die Fahrer aber beim Verstoß gegen die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw auf frischer Tat ertappen muss, hat man diese Möglichkeit, hier für Klarheit zu sorgen, durch eine andere Priorität bei der Kontrolle praktisch „verschlafen“. Ob der Montag wirklich der ideale Kontrolltag ist, wie das BAG immer wieder anführt, ist zumindest hinsichtlich der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit mit einem großen Fragezeichen zu bewerten.

Wer macht eigentlich Kabotage?

Die Vorwürfe vieler deutscher Unternehmen und ihrer Fahrer, sie würden nun in den Zeiten der Krise durch Dumpingpreise und illegale Kabotage osteuropäischer Frachtführer noch weiter aus dem zurückgegangen Frachtmarkt verdrängen, sind nachvollziehbar. Aber sind sie auch zutreffend? Bereits in dem Blog „Signifikante Marktanteile“ wurde dargelegt, dass es, wie es offensichtlich auch praktiziert wird, vor allem lettische und litauische Flotten sind, die eine Niederlassung oder Zentrale in Deutschland haben, die ihre Lkw mieten können und damit ein Jahr lang ohne Einschränkungen am nationalen Frachtmarkt teilnehmen können.

„Sofern der "deutschen Niederlassung" eine Gemeinschaftslizenz erteilt ist und dieses Unternehmen Beförderer ist, kann es Fahrzeuge anmieten, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind. Gemäß § 20 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) dürfen diese Fahrzeuge vorübergehend (bis zu einem Jahr) am Verkehr im Inland teilnehmen. Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Text des § 20 FZV entnommen werden.“

„Das ist demzufolge dann auch keine Kabotage“, so Andreas Marquardt, der bei der Kontrolle in Duisburg dabei war. Auch der Vor- und Nachlauf im internationalen kombinierten Verkehr ist keine Kabotage. Bei beladenen Containern aus den deutschen Binnenhäfen ist es immer eine Prüfung des Einzelfalls, der nationale Transport von Leercontainern wiederum ist unter Umständen Kabotage.

Gemeinsam mit Polizei und Zoll

Foto: Jan Bergrath
Hilferuf eines osteuropäischen Fahrers per Übersetzungs-App

An der Kontrolle im Logport Duisburg nahmen insgesamt sieben BAG-Kontrolleure an zwei Standorten teil, sechs Mitarbeiter des Zolls in Duisburg und drei Polizeibeamte. Die Lkw wurden gezielt aus dem Verkehr gezogen. Für alle an der Aktion beteiligten Kontrolleure galt eine erweiterte Kontaktsperre - sie durften mit den wenigen anwesenden Journalisten auch nicht reden. In vielen Fällen zeigten die Kontrollen auch das bekannte Sprachproblem. Der Zoll etwa überprüfte die mitgeführten persönlichen Unterlagen des Fahrers sowie den Arbeitsvertrag.

Bei einem kontrollierten ukrainischen Fahrer der polnischen Flotte von Hegelmann, der nach eigenen Angaben seit vier Wochen kreuz und quer durch Europa unterwegs war, zeigte sich erschreckend, dass der Zoll vor Ort offenbar in kleinster Weise informiert ist, mit wem sie es zu tun haben. Auf Nachfrage des Journalisten zeigte der Fahrer auf seinem Smartphone die Summe, die er real im Monat derzeit ausbezahlt bekommt: das sind 1.300 Euro. Ohne weitere Zulagen wie Spesen. In der Ukraine würde er als Fahrer nur 400 Euro im Monat bekommen. Auf seinem Smartphone hinterließ er über den Google-Translator noch einen Botschaft: „Sie bezahlen uns nichts mehr, sie berechnen nur noch.“ Es war eine Art Hilferuf. Das polnische Unternehmen muss nun innerhalb einer gesetzten Frist dem Zoll in Duisburg die offiziellen Papiere vorlegen. Da der Lkw leer war, dufte der Fahrer ohne Beanstandungen weiterfahren.

Die amtlichen Kontrollergebnisse

Nun hat das BAG die offiziellen Kontrollergebnisse in einer Pressemeldung bekannt gegeben: Die Kontrollen fanden im Bereich des Logports Duisburg, im Hafen Mannheim und in München (Großmarkthalle) statt. Beginn: 05:00 Uhr, Ende: 11:30 Uhr. Zum Einsatz kamen insgesamt 47 Einsatzkräfte von Zoll, Polizei und BAG. Insgesamt 104 Fahrzeuge wurden kontrolliert, davon 51 aus Europa und drei aus einem Drittstaat. Die genauen Ergebnisse finden Sie im beigefügten PDF.

Download Ergebnisse der Kontrollen (PDF, 0,45 MByte) Kostenlos

Zu den Ergebnissen merkt das BAG an: „Bei 19 Fahrzeugen, deren Verwendung im Hinblick auf Kabotagebeförderungen überprüft wurden, konnte bei einem ein Verstoß festgestellt werden. Seitens des Zolls wurden an den drei Güterverteilzentren keine Verstöße bzgl. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) endgültig festgestellt. Allerdings erfolgen noch nachgelagerte Ermittlungen.“

Terminhinweis: Am Donnerstag, 23.4. ist der Abteilungsleiter des BAG für den Bereich der Straßenkontrollen, Bernd Krekeler, ab 17 Uhr zu Gast bei FERNFAHRER live und stellt sich auch den Fragen zu der Schwerpunktkontrolle während der Corona-Pandemie.

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