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Autobahnpolizei Führerschein gerettet

Foto: Autobahnkanzlei

Ein paar Jahre vor der Rente droht Markus* ein Fahrverbot. Bei seinem Punktestand erscheint der Kampf fast aussichtslos.

Markus*, ein gestandener Mann, sitzt mir wie ein kleines Häufchen Elend in der Autobahnkanzlei Wiesbaden gegenüber. 62 Jahre ist er alt. Seit 40 Jahren fährt er Lkw quer durch Europa und das 35 Jahre lang ohne Punkte. Dann aber kamen diese blöden privaten Probleme. Irgendwie beherrschte von diesem Zeitpunkt an das Pech sein Leben. Jetzt hat er sechs Punkte, die in Flensburg bereits eingetragen sind, außerdem ein noch laufendes Bußgeldverfahren: 400 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Der Tatvorwurf ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß – also Rotzeit länger als eine Sekunde. Noch schlimmer als das Fahrverbot ist das Ergebnis einer banalen Rechnung: 6 + 2 = 8.

Der qualifizierte Rotlichtverstoß bringt gemäß Nr. 132.3 Bußgeldkatalog ein Fahrverbot mit sich. Diese Regelfahrverbote werden noch gekrönt durch zwei Punkte, die fünf Jahre im Register bleiben.

Kampf vor dem Amtsgericht als einzige Möglichkeit

Werden die beiden Punkte eingetragen, dann hat Markus acht. Das bedeutet Führerscheinentzug, der Untergang für einen Berufskraftfahrer. Die einzige Möglichkeit, hier zu helfen, heißt, vor dem Amtsgericht zu kämpfen. Da ist das Verfahren mittlerweile auch anhängig. Deswegen entschließe ich mich, nachdem ich Akteneinsicht genommen habe, zu einem Gespräch mit dem Richter. Der erste Kontakt ist mehr als erfreulich. Der Richter ist sehr freundlich und entgegenkommend. In mir keimt Hoffnung auf. Ich erkläre dem sympathischen Justizvertreter, dass es hier um die wirtschaftliche Existenz des 62 Jahre alten Markus geht. Der steht ein paar Jahre vor dem Ruhestand und irgendwie scheint gerade alles mögliche Pech dieser Welt auf ihn einzubrechen.

Der Richter will über die Angelegenheit noch ein wenig nachdenken, sich noch einmal in die Akte vertiefen. Drei Wochen später nehme ich einen erneuten Anlauf. Ich habe den Eindruck, ich spreche mit einer anderen Person. Mein Gesprächspartner ist wie ausgewechselt. Mittlerweile hat er getan, was viele Richter tun, um sich abzusichern. Er hat bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob die einer Einstellung des Verfahrens oder einer punktefreien gnädigen Entscheidung zustimmen würden. Die Staatsanwaltschaft hat klipp und klar "Nein" gesagt. Also sieht sich auch der Richter jetzt nicht mehr in der Lage, hier eine günstige Entscheidung zu treffen.

Video der Tatnachstellung

An dieser Stelle stellt sich doch die Frage, wer hier eigentlich die Urteile macht. Der Richter oder die Staatsanwaltschaft im Hintergrund? Der Richter terminiert nun schnell. Markus und ich treffen uns noch einmal in der Autobahnkanzlei Wiesbaden zum Vorgespräch. Ich teile ihm mit, dass von seinen sechs Punkten immerhin zwei gerichtlich nicht mehr verwertbar sind. Markus freut sich wie wild. Mir fällt es schwer, die Freude zu dämpfen. Aber ich muss es tun. Seit dem neuen Punktesystem gilt zur Punkteberechnung der Stand zum Tatzeitpunkt. Zum Tatzeitpunkt hatte er sechs Punkte. Wenn hier zwei Punkte dazukommen, dann verliert er seinen Führerschein, obwohl mittlerweile ein paar Punkte getilgt sind. Markus will es irgendwie nicht verstehen. Das wiederum verstehe ich. Ich bin auch ganz fest davon überzeugt, dass einiges, was der Gesetzgeber mit dem neuen Punktesystem verbockt hat, gar nicht verständlich ist.

Markus frisst am Ende die bittere Pille. Er kapiert, dass seine Situation sich durch die getilgten Punkte nicht verbessert hat. Die Devise kann in seinem Verfahren einfach nur heißen: kämpfen, kämpfen, kämpfen. Samstag früh um 8.00 Uhr treffe ich mich mit Markus an der Ampelkreuzung. Markus schildert mir noch einmal, wie sich das alles ereignet hat. Obwohl die Ampelkreuzung samstags nicht so stark frequentiert ist, können wir die Situation, die derjenigen am Tattag ähnelt, filmen. Was ich gesehen habe, macht mir Hoffnung.

Fahrverbot und 400 Euro Bußgeld

Eine Woche später sind wir im Gerichtssaal. Der Richter weist noch einmal darauf hin, dass er hier keinerlei Spiel hat und zu Fahrverbot und 400 Euro verurteilen muss. Die zwei Punkte wären dann die zwangsläufige Folge und das Drama würde seinen Lauf nehmen. Die Staatsanwaltschaft habe sich klar ausgedrückt. Würde anders entschieden, gäbe es eine Rechtsbeschwerde. Das klingt nicht sehr souverän vom Richter. Aber nun gut. Wir müssen das Beste daraus machen. Ich trete zum Richtertisch, bewaffnet mit meinem Laptop, und kündige an, dass ich ein Video vorführen möchte.

Der Richter ist etwas erstaunt. Ich teile ihm mit, dass das in unserer Kanzlei Normalität sei. Wir würden üblicherweise zum Tatort gehen. Videofilme zu drehen sei bei uns genauso üblich, wie die Tatsituation nachzustellen. Ich zeige dem Richter, wie es zu dem vermeintlichen Rotlichtverstoß gekommen ist: Die Geschwindigkeit von Markus’ Lastzug, hinter der Haltelinie berechnet, sei sehr gering gewesen: zehn km/h lediglich.

Kompromiss rettet Führerschein

Das spreche dafür, dass das, was Markus erklärt hat, richtig sei. "Der Verkehr hat sich von der Haltelinie bis zum Kreuzungsbereich gestaut. Markus ist mit den Vorderrädern bei Grün drüber gewesen und konnte, als der Verkehr ins Stocken kam, die Ampel nicht mehr sehen." Dann sei er wieder angefahren. "Mit dem Lkw kann man eben nicht so beschleunigen wie mit dem Auto. Daher fuhr Markus auch mit nur zehn km/h über die zweite Induktionsschleife." Ich analysiere vor dem Richter die Tatfotos: keinerlei Gefährdung, keine Fußgänger, kein kreuzender Verkehr. Markus Aussage, dass er nicht bei Rot über die Ampel gefahren sei, ist also glaubhaft.

Das Gesicht des Richters wirkt wie erstarrt. Er verlässt den Gerichtssaal. Ich weiß genau, was er jetzt tut. Er fragt schon wieder bei der Staatsanwaltschaft nach. Lächelnd kommt er zurück. Er hat einen Kompromiss im Gepäck, dem die Staatsanwaltschaft zugestimmt habe: ein Verzicht auf das Fahrverbot, kein qualifizierter, sondern ein einfacher Rotlichtverstoß und damit nur ein einziger Punkt. Der Führerschein von Markus wäre damit gerettet. Markus will den Vorschlag unbedingt annehmen, auch wenn ich nicht ganz zufrieden bin. Ich tue es in seinem Auftrag. Sein Führerschein ist erst mal gerettet – vorausgesetzt, er schießt keine neuen Punkte.

Kleine Fälle

Fehlmessungen führen zu 20% Nachlass

Die Verkehrsrechtsgötter haben in den vergangenen Monaten zwei herbe Schläge aufs Haupt hinnehmen müssen. Zum einen den Skandal um die Fehlmessung auf der A 3 bei Köln. Zum anderen die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu solchen Geschwindigkeitsmessungen, bei denen man unter der Angabe des Messgerätes im Bußgeldbescheid "Foto, Lasermessung" lesen kann. Das war ein ganz schöner Auflauf beim Amtsgericht Mannheim. Die Hautevolee der deutschen Sachverständigen im Bereich Straßenverkehr, Vertreter der physikalisch technischen Bundesanstalt, Vertreter des Eichamtes und Heerscharen von Rechtsanwälten hatten sich eingefunden, um an der Verhandlung teilzunehmen. Das Amtsgericht Mannheim meinte jedenfalls, dass es erhebliche Bedenken habe, ob die Geschwindigkeit hier korrekt durch das Messgerät bestimmt worden sei. Deswegen stellte es das Verfahren mit einer meterlangen Begründung ein.

Wie der Blitz landete diese Information auf allen Schreibtischen derjenigen, die sich in diesem Land mit Verkehrsrecht beschäftigen. Manche Gerichte haben ihre Spruchpraxis mittlerweile geändert. So auch das Amtsgericht Jena im vorliegenden Fall. Es ging alles ganz schnell: Autobahnanwalt Peter Möller teilt gegenüber dem Gericht mit, dass sein Mandant nur eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung einräume. Der Richter wiederum geht davon aus, dass das Messgerät nicht entsprechend der PTB-Zulassung arbeitet, und daher sei ein Abzug von 20 Prozent zu gewähren. Die Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt danach nur noch elf km/h. Das Urteil: 20 Euro, punktefrei.

AG Jena Az.: 230 Js 28665/16 1 OWi

Umstrittene Bedienungsanleitung

Um einige spannende Fragen ging es beim Amtsgericht Coburg in Andis* Fall. Aufgrund des Messprotokolls und des Bußgeldbescheides konnte durch den Messstellenüberprüfer der Autobahnkanzlei nicht eindeutig festgestellt werden, wo denn die Beamten mit ihrem Lasermessgerät tatsächlich gestanden haben. Außerdem gab es Ungereimtheiten bezüglich der Distanz des angepeilten Verkehrsschildes bei der sogenannten Null-Messung. Die Entfernung aus dem Messprotokoll war nicht nachvollziehbar. Richtig merkwürdig aber fand Autobahnanwalt Peter Möller, dass diesbezüglich gleich zwei verschiedene Distanzen angegeben waren: eine zu Beginn der Messungen und eine nach Abschluss. Der Polizeibeamte will das erklären. Zwischen den einzelnen Messungen liege eine Verfolgungsfahrt. Danach müssten sie ja wieder völlig neu aufbauen und da würde man nie wieder an genau derselben Stelle stehen.

Rechtsanwalt Möller fragt, ob da jedes Mal neu einjustiert worden wäre? Diese Frage verneint der Polizeibeamte. Das sei aufgrund der Bedienungsanleitung auch nicht nötig. Es entfacht sich ein heftiger Streit zwischen Rechtsanwalt Möller und dem Polizeibeamten über die Auslegung der Bedienungsanleitung. Am Ende setzt die Richterin das Verfahren aus. Ein neuer Termin soll von Amts wegen ergehen. Noch bevor der anberaumt wird, ruft sie in der Autobahnkanzleizentrale an. Sie bietet einen Kompromiss an: 55 Euro Bußgeld. Abgemacht – das bedeutet: keine Punkte. Für Andi ist das Ergebnis optimal. Ein paar Punkte hat er nämlich schon.

AG Coburg Az.: 5 OWi 109 Js 4832/16

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 04 17 Titel
FERNFAHRER 04 / 2017
6. März 2017
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6. März 2017
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