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Autobahngesellschaft Fernstraßen ab 2021 in Bundeshand

Autobahn Foto: Ilona Jüngst

Die zeitaufwendige Regierungsbildung und die dadurch verursachte späte Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018 gefährden womöglich den Gründungsfahrplan der Autobahngesellschaft.

Ursprünglich wollten die Mitglieder des Bundestags-Haushaltsausschusses den Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die „Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA)“ noch vor den Parlamentsferien verabschieden. Weil das nicht mehr klappte, müssen sie nun in der Sommerpause nacharbeiten.

Klar, dass die Haushälter darüber nicht gerade erfreut sind. Zumal sich der Zeitdruck nicht allein aus dem Gesetz ergibt, wonach die Gründung der IGA innerhalb von zwei Monaten nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018 erfolgt sein muss. Das wäre dann in etwa der 15. September. Wie das erreicht werden kann, weiß zur Stunde in Berlin niemand. Ärgerlich für die Parlamentarier ist vor allem die verspätete Zuleitung der Beratungsunterlagen durch das Bundesverkehrsministerium.

Ressortabstimmung

Und die waren, so ist zu hören, noch nicht mal vollständig ressortabgestimmt; das Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministerium etwa habe noch gefehlt. So konnte die neueste Fassung des Gesellschaftsvertrages sowohl im Verkehrsausschuss als auch im Haushaltsausschuss des Bundestags nur unvollständig beraten, nicht aber verabschiedet werden. Da aber niemand das Projekt gefährden will, scheinen Sondersitzungen der Ausschüsse, gegebenenfalls eine Vorverlegung des ersten Sitzungstermins im September, unausweichlich. „Es holpert halt noch“, so ein Abgeordneter gegenüber trans aktuell.

Im Bundesverkehrsministerium hat die Panne bereits Veränderungen ausgelöst. So hat, wie berichtet wird, ein „total verärgerter Minister“ die Zuständigkeit für das Projekt aus seiner Straßenbau-Abteilung herausgelöst und direkt an Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz unterstellt. Zum Chef der „Stabsstelle Infrastrukturgesellschaft Autobahn/Fernsstraßen-Bundesamt“ wurde Ministerialdirigent Andreas Krüger aus der Abteilung Digitale Gesellschaft bestellt. Ein bemerkenswerter Vorgang!

Verabschiedung der Standortkonzepte

Relativ glatt gelaufen ist dagegen die Erarbeitung und Verabschiedung der Standortkonzepte zur Gründung der IGA und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Beiden hatte die Länderverkehrsministerkonferenz nach Vorlagen von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits zugestimmt. Danach wird die IGA ihren Sitz in Berlin haben, das FBA in Leipzig.

Unterhalb der IGA-Zentrale werden in zehn Regionalstandorten Niederlassungen errichtet (siehe Tabelle). Sie sollen jeweils für ein vergleichbar großes Bestandsnetz und für ein vergleichbar großes Streckennetz 2030 zuständig sein. Den Niederlassungen sind 30 Außenstellen dauerhaft sowie acht weitere temporär, lediglich objektbezogen, zugeordnet, etwa die Außenstelle Stade bis Fertigstellung der A20 und der A26. Zur Stärkung seiner regionalen Präsenz wird auch das FBA neben dem Hauptsitz in Leipzig „an bis zu vier weiteren Standorten“ vertreten sein.

Tarifautonomie

Beachten müssen die Mitglieder des Haushalts- und des Verkehrsausschusses bei ihren weiteren Beratungen des Gesellschaftsvertrages auch noch die gerade erst bei ihnen eingegangene gemeinsame Stellungnahme der Gewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbundes (DBB). Unter anderem „verstößt der Vertragsentwurf in vielen seiner Bestimmungen gegen das geltende Mitbestimmungsgesetz und greift bezüglich des Zustandekommens von Tarifverträgen gesetzes- und verfassungswidrig in die Tarifautonomie ein“, heißt es dort kritisch.

Wie der weitere Beratungs-Fahrplan während der Sommerpause aussieht, war bei Redaktionsschluss nicht geklärt. Auch für welche – und wie viele – Geschäftsführer/innen der IGA sich Scheuer entscheiden wird beziehungsweise entschieden hat und wen er für die FBA-Präsidentschaft im Köcher hält, ist bislang unbekannt. Fest steht hingegen wohl, dass das Kabinett am 12. September die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsführung bestätigen wird. Also noch innerhalb der Zwei-Monatsfrist – wenn`s funktioniert.

Fernstraßen-Bundesamt

Der Rahmen für die Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung ist gesetzlich klar abgesteckt. Die nötige Grundgesetzänderung trat am 20. Juli 2017 in Kraft, die Begleitgesetze wurden am 17. August 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach übernimmt der Bund spätestens ab 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen. Ab 1. Januar 2021 soll die IGA diese Aufgaben wahrnehmen, wobei hoheitliche Aufgaben überwiegend durch das neue Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt werden sollen.

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