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Autobahngesellschaft des Bundes Neuer Haustarifvertrag steht

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Der tarifliche Rahmen für die zukünftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft des Bundes steht fest.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaften Verdi sowie DBB Beamtenbund und Tarifunion mit der Autobahngesellschaft des Bundes auf einen umfassenden Haustarifvertrag (TV-A) geeinigt.

Gunther Adler, Geschäftsführer Personal der Autobahngesellschaft, begrüßt das Ergebnis als einen wichtigen Meilenstein beim Aufbau der neuen Gesellschaft, die am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der deutschen Autobahnen und Fernstraßen übernehmen wird. Die Autobahngesellschaft wird damit zukünftig für bis zu 15.000 Beschäftigte zuständig sein. „Der heute unterschriebene Tarifvertrag ist ein Erfolg. Unser Tarifvertrag ist bestens auf die Besonderheiten der Autobahngesellschaft zugeschnitten und erkennt die harte Arbeit der Kollegen an. Mit dem Vertrag sind wir auch in Zukunft angesichts des wachsenden Fachkräftemangels gut gerüstet“, so Gunther Adler.

Einheitlicher Tarif für Ost und West

Auch fast 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gelten im öffentlichen Dienst in Ost und West unterschiedliche Tarife – nicht aber bei der Autobahngesellschaft. Hier gilt im gesamten Bundesgebiet der gleiche Haustarifvertrag. Viele der über Jahrzehnte gewachsenen regionalen tariflichen Besonderheiten werden zu einer einfacheren und transparenteren Tarifstruktur zusammengefasst.

Niedriglöhne vermeiden

Die Leistung der Beschäftigten, die 13.000 Kilometer Autobahn tagtäglich in Schuss halten und den Verkehr fließen lassen, soll stärker anerkannt werden. Deshalb hat die Autobahngesellschaft eine Entgelttabelle verhandelt, die in allen Bereichen über dem Niveau der Länder (TV-L) liegt. Zentrale Beschäftigtengruppen, insbesondere im Straßenbetriebsdienst, steigen zudem bei der Autobahngesellschaft automatisch in eine höhere Entgeltgruppe (EG) auf. Um Niedriglöhne zu vermeiden, wird es die beiden niedrigsten Entgeltgruppen des TVöD, EG 1 und 2, im Haustarifvertrag der Autobahngesellschaft nicht geben. Am oberen Ende des Spektrums wurde hingegen mehr Raum geschaffen. So wird bei der Autobahngesellschaft eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt, die die Gesellschaft auch für hochqualifizierte Mitarbeiter zu einem attraktiven Arbeitgeber machen soll. Eine weitere Verbesserung: Alle Beschäftigten erhalten nach Haustarifvertrag ein volles 13. Monatsgehalt.

Wertschätzung des Engagements von Beschäftigten

Ab 2022 soll es einen jährlichen Unternehmensbonus für alle Mitarbeiter geben, der ab 2023 ausgezahlt wird. Dieser wird umso höher ausfallen, je besser die gesetzten Unternehmensziele erfüllt werden. Außerdem ermöglicht es der neue Tarifvertrag es, den überdurchschnittlichen Einsatz Einzelner besonders anzuerkennen. Deshalb bietet der TV-A den Angaben nach eine höhere Stufendurchlässigkeit.

Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten

Bei der Autobahngesellschaft steht die Tätigkeit der Mitarbeiter im Vordergrund. Bislang wurde die Einstufung eines Einzelnen stark an formalen Kriterien festgemacht. Das führte oft dazu, dass Kollegen zwar eine höherwertige Arbeit ausgeführt haben, dafür aber nicht angemessen eingestuft wurden, weil ihnen beispielsweise der formale Bildungsabschluss hierzu fehlte. Eine starre Orientierung an Formalqualifikationen soll es bei der Autobahngesellschaft daher nicht mehr geben. Hinzu kommt, dass Beschäftigte bei einer Höhergruppierung im TV-A ihre erreichte Stufenlaufzeit angerechnet bekommen. Ein Wechsel von EG 6 Stufe 4 zu EG 7 bedeutet also beispielsweise, dass der jeweilige Beschäftigte die Erfahrungsstufe 4 nicht erneut von Anfang an durchlaufen muss, sondern dass er oder sie die Stufenlaufzeit in der EG 7 fortsetzt.

Maximal 39 Stunden Arbeitszeit

Die Arbeitszeit liegt einheitlich für alle Beschäftigten bei maximal 39 Wochenstunden. Für Beschäftigte in Autobahn- und Straßenmeistereien sowie in Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten gilt eine reduzierte Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden.

Vorteile des Tarifvertrags bleiben erhalten

Neben den Modernisierungen und Flexibilisierungen bleiben viele der Vorteile einer Beschäftigung nach TVöD erhalten. Die Autobahngesellschaft setzt sich dafür ein, dass die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes weitergeführt werden kann. Außerdem wird der Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte übernommen und auf das gesamte Tarifgebiet ausgeweitet. Nicht zuletzt garantiert die Autobahngesellschaft einen Erfahrungsstufenaufstieg nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer.

Eigener Nachwuchskräftetarifvertrag

Mit Blick auf den demografischen Wandel hat die Autobahngesellschaft einen eigenen übergreifenden Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt. Erstmals werden hierin auch Dual Studierende aufgenommen. Außerdem wird die Abschlussprämie für Auszubildende angehoben.

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